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Frage zu Erfahrungsstufen in der Gehaltstabelle

Begonnen von Patrizia, 04. September 2016, 13:17:35

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Patrizia

Hallo! Vielleicht kann mir hier jemand bitte bitte helfen, ich werde aus meiner Internetrecherche nicht schlauer. Wie funktioniert das mit der Zuordnung der Erfahrungsstufe bei mir?
Ich bin zur Zeit Kommunalbeamter. Habe 2002 bis 2005 das duale Studium im gehobenen Dienst gemacht. Seitdem arbeite ich beim Kreis. Nun werde ich im November 2016 Bundeswehrbeamter. Zwischendurch war ich in 2007/2008 insgesamt 12 Monate in Elternzeit zu Hause.
Beim Kreis gibt es nur die nicht mit den Bundesstufen vergleichbare Altersstufen.
Fange ich dann bei der Bundeswehr nochmal neu bei Stufe 1 an? Oder zählt die Kreisbeamtentätigkeit voll als "gesammelte Erfahrung"? Wäre die Elternzeit dann schädlich?


Papierberg

Die Zeiten der hauptberuflichen Tätigkeit und der Kinderbetreuung werden angerechnet. Zu Beginn Ihrer Dienstzeit beim Bund erhalten Sie eine diesbezügliche Festsetzung der Erfahrungsstufe und der insoweit berücksichtigungsfähigen Zeiträume. Die Details können Sie aufgrund der durch Ihre Ausbildung erworbenen Fähigkeiten in den §§ 27, 28 Bundesbesoldungsgesetz nachlesen.


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