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Krankheit und Beurteilung

Begonnen von WilliamWallace, 05. September 2016, 14:56:23

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WilliamWallace

Hallo zusammen,

In wie weit muss man darauf achten wenn chronische oder schwerwiegendere Krankheiten und die dadurch entstandenen dienstliche Abwesenheiten (Arztbesuche, Hamburger Modell)in der Beurteiling auftauchen. Muss man sich alles gefallen lassen und in wie weit kann man sich diesbezüglich äußern?

Braucht es dazu eine Gegendarstellung oder sollte das Feld Erklärung des Beurteilten genutzt werden?

Hat jemand einen Vorschlag wie ich mich als beurteilter ausdrücken und wehren kann?

Danke schonmal vorab

F_K

Es handelt sich ja wohl um eine Frage im konkreten Einzelfall.

Solche Fragen gehen schnell in Richtung "Rechtsberatung" und sind unabhängig davon ohne Detailangaben nicht zu beantworten.

Generell:
Längere Abwesenheitszeiten führen in aller Regel zu einer im Vergleich zu dauernd anwesenden Kameraden (und Beurteilung ist immer ein Vergleich) schlechteren Beurteilung - genau wie ein "Anfänger" in aller Regel schlechter beurteilt wird wie ein "alter Hase".

Und ja: Wenn der Soldat über den Beurteilungszeitraum sehr lange abwesend gewesen ist, so ist dies natürlich als Tatsache in der Beurteilung zu finden - damit sich der Leser der Beurteilung ein korrektes Bild der Sachlage machen kann.

Ralf

Dafür gibt es doch extra das Feld "Zu berücksichtigende Umstände". Und wenn so etwas den Dienst einschränkt und zur Erklärung beiträgt, warm das Leistungsbild so ist, wie es dargestellt ist, ist das aufzunehmen.
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F_K

Ergänzung:

Frage: Was "gefällt" denn konkret nicht?

Tatsachenbehauptungen (der Soldat war abwesend - beweisbar) oder die Beurteilung (subjektiv und nur schwer nachprüfbar)?

WilliamWallace

Danke dir schonmal!

Natürlich ist ja auch richtig das die Krankheit zwecks Vollständigkeit aufgeführt werden muss wenn es sich um chronische bzw. langwierige Erkrankungen handelt. Absolut nachvollziehbar und aus meiner sich auch realistisch. Das sich dadurch ergebene Abwesenheiten negativ auswirken macht für mich schon auch Sinn, da es sich nicht um einen absehbaren Zeitraum handelt wie bei einer OP oder Beinbruch usw.

Mich würde besonders interessieren ob ich diesbezüglich eine Aussage treffen sollte (Gegendarstellung oder Erklärung des Beurteilten) um meine Sicht zu beschreiben.

Mir wurde schonmal folgendes Vorgeschlagen aber so wirklich warm werde ich mit der Aussage nicht . "Die Grundlage der Beurteilung entstand auf Basis der Erkrankung."

Mir ist durchaus klar das egal in welcher Art und weise jeglicher Einwand  keine wesentliche Änderung der Beurteilung  bewirkt (Wir wissen ja wer am längeren Hebel sitzt).

Und doch sollte nicht alles ohne zu zögern hingenommen werden und zumindest kommentiert werden können.


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WilliamWallace

Geht hier also eher um das subjektive Empfinden bei der Beurteilung.


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F_K

Zitat"Die Grundlage der Beurteilung entstand auf Basis der Erkrankung."

Was ist denn das für ein Satz?

Die Grundlage der Beurteilung ist die dienstliche Leistung - nicht die Krankheit.

Wie soll eine Krankheit Basis einer Beurteilung sein?

Nochmal: Was willst Du konkret anders haben in der Beurteilung?

WilliamWallace

Wurde hier ehrlich gehandelt wäre es ja noch nachvollziehbar, nach dem Motto "Sie sind nicht voll dienstfähig und aus diesem Grund beurteile ich sie niedriger (im diesem Fall schlechter als bei der letzten Beurteilung mit gleichen Vorraussetzungen) und nicht dieses Gesäusel und versuchen mir ein X für ein U zu verkaufen. Z.B. Sie sind nicht schlecht aber die anderen sind besser geworden...


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ulli76

Naja- so ein Satz kann zwei Dinge bedeuten: Entweder warst du kaum da, so dass der Chef kaum Erkenntnisse hat. Oder der Chef glaubt, dass die Krankheit dazu geführt hat, dass du nicht deine volle Leistung zeigen konntest, also dass er glaubt, dass du sonst besser bist.

Aber vielleicht kannst du mal konkreter werden, dann brauchen wir nicht rumorakeln
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

WilliamWallace

Ja ist sicher schwierig weil es sehr individuell ist.

In meinem Fall rege ich mich darüber auf, das zwischen der letzten und der jetzigen Beurteilung keine Statusänderung stattfand, somit die Voraussetzungen die selben waren.
Die Beurteilung sich aber maßgeblich verschlechtert hat mit der Begründung der Krankheit.
Davon abgesehen leider kein Bestreben des Chefs bestand ein Beurteilungsgespräch (Zwischengespräch) zu führen und Mängel oder Diskrepanzen aufzuzeigen.

Der Verstand und die Erfahrung sagt:" Was Solls es ändert eh nix, also garnicht diskutieren" aber so oder so nervt es.


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ulli76

Naja- offenbar hat sich deine Leistung aufgrund der Krankheit verschlechtert.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Beispiel:

Die gesamte Vergleichsgruppe ist gleich motiviert, hat aber in den letzten 2 Jahren komplett mehr Erfahrung gesammelt (und Erfahrung macht einen besser).
Der TE war aber in den 2 Jahren 1,5 Jahre nicht im Dienst, ihm fehlt Erfahrung.

Damit ist er im Vergleich nun schlechter zu beurteilen. Begründung ist NICHT die Krankheit, sondern der im Vergleich geringere Erfahrungsaufbau.

Dass der TE das nicht verstehen möchte, ist nicht selten, gerade in Verbindung mit psychischen Problemen.
Es gibt auch keinen Anspruch auf eine gleiche Beurteilung.

Andi

Zitat von: WilliamWallace am 05. September 2016, 14:56:23
In wie weit muss man darauf achten wenn chronische oder schwerwiegendere Krankheiten und die dadurch entstandenen dienstliche Abwesenheiten (Arztbesuche, Hamburger Modell)in der Beurteiling auftauchen.

Der Beurteilende hat alle besonderen Umstände, die Einfluss auf die Leistungen des zu Beurteilenden haben klar zu benennen. Krankheiten/Verletzungen gehören zu diesen zu berücksichtigenden besonderen Umständen. Dabei hat eine konkrete Benennung der Krankheit/Verletzung grundsätzlich zu unterbleiben (sofern der beurteilende Vorgesetzte diese überhaupt kennt).

Zitat von: WilliamWallace am 05. September 2016, 14:56:23
Muss man sich alles gefallen lassen und in wie weit kann man sich diesbezüglich äußern?

Objektive Sachverhaltsdarstellungen und beurteilungsrelevante subjektive Eindrücke des Beurteilenden "muss man sich gefallen lassen" - unsachgemäße Erwägungen natürlich nicht. Aber du schreibst ja nichts konkretes.

Zitat von: WilliamWallace am 05. September 2016, 14:56:23
Braucht es dazu eine Gegendarstellung oder sollte das Feld Erklärung des Beurteilten genutzt werden?

Das Feld Beurteilung des Soldaten zum weiteren Werdegang ist - oh Wunder - für Gedanken/Äußerungen des Soldaten zum weiteren Werdegang bestimmt. Für etwaige weitere Äußerungen gibt es die Gegendarstellung und/oder die Beschwerde.

Zitat von: WilliamWallace am 05. September 2016, 14:56:23
Hat jemand einen Vorschlag wie ich mich als beurteilter ausdrücken und wehren kann?

Soldange keiner weis "wogegen", wohl kaum...

Zitat von: WilliamWallace am 05. September 2016, 15:39:11
In meinem Fall rege ich mich darüber auf, das zwischen der letzten und der jetzigen Beurteilung keine Statusänderung stattfand, somit die Voraussetzungen die selben waren.

Es war also exakt die selbe Vergleichsgruppe an der du gemessen wurdest (möglich, aber unwahrscheinlich)? Und du hast exakt die selben Leistungen gezeigt? Und alle anderen auch (unwahrscheinlich bis unmöglich)?


Zitat von: WilliamWallace am 05. September 2016, 15:39:11
Die Beurteilung sich aber maßgeblich verschlechtert hat mit der Begründung der Krankheit.

Lass mich raten, du redest vom Zahlenwert und nicht von "der Beurteilung", oder? Und was ist so unwahrscheinlich daran, dass jemand mit einer chronischen erkrankung nicht mehr so leistungsfähig ist wie vorher? Ich halte das sogar für sehr wahrscheinlich. Und damit der Personalführer diese Leistungsverschlechterung auch richtig einzuschätzen weiß ist darauf entsprechend einzugehen, da der Soldat sonst "einfach nur so" leistungsmäßig im Vergleich zu seiner Vergleichsgruppe abgefallen ist.

Zitat von: WilliamWallace am 05. September 2016, 15:39:11
Davon abgesehen leider kein Bestreben des Chefs bestand ein Beurteilungsgespräch (Zwischengespräch) zu führen und Mängel oder Diskrepanzen aufzuzeigen.

Ist auch kein muss, aber wie siehts denn mit deinen eigenen Bestrebungen aus? Wenn du ständig nicht da bist würde ich als Chef vermutlich auch erwarten, dass da Input von dir kommt...

Gruß Andi
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Ralf

BU-Gespräche sollen geführt werden. Unterbleibt das, führt das dazu: Ein unterbliebenes Beurteilungsgespräch führt nicht zur Aufhebung der Beurteilung. Die Unterlassung der im Vordruck zu dokumentierenden Beurteilungsgespräche ist zu begründen.
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F_K

.. wir wissen nicht, was für ein Gespräch unterblieben ist.

So wie ich es verstehe, ist ein Zwischen Gespräch gemeint, das ist nicht zwingend - und während laufender Abwesenheit technisch nicht durchführbar.