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Doktor im Namensband/ Namenschild

Begonnen von ToMA, 07. September 2016, 14:29:34

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wolverine

Zitat von: TheScientist am 07. September 2016, 23:37:48
Diplom ist ein akademischer Grad und Dr. ein akademischer Titel, die von der Universität nach erbrachter Leistung verliehen werden.
Na, dann erhellen Sie mich und erklären mir mal den Unterschied und vor allem die Relevanz. ::)

Und auch: Was soll mir denn passieren wenn ich berechtigt auf einen Fehler hinweise? Entweder er stellt ihn ab und bedankt sich evtl. für den Hinweis oder er wird pampig und disqualifiziert sich weiter. Und wieder: "Wem ein Anschiss noch etwas ausmacht, hat wohl eine Grundausbildung bei Pussies gemacht!" Wir können das aber auch gerne verkürzen: Iniuria communis non facit ius. Nur weil es im ZSan alle falsch machen, ist es nicht sakrosankt. Unter anderem gehört es zu meinem Dienstposten, auf Vorschriftenverstöße hinzuweisen. Nicht selten höhere Dienstgrade.
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Getulio

Zitat von: TheScientist am 07. September 2016, 23:41:44
Es ist nicht irgendein Soldat, es soll der Inspekteur sein...trägt auch seinen Dr. Titel vor sich hin.

Worauf wollen Sie denn hinaus?

Dass Vorschriften gelegentlich auch seitens der Generalität ignoriert werden, ist ja so neu nicht.

Dass subalterne SanOffze en masse wegen Dr.-Titeln auf dem Namensband disziplinar geahndet oder auch nur verfolgt würden, wäre mir aber auch neu.

Opa_Hagen

Just info: unsere Frau Dr. Gefr trägt auf dem Namensschild auch den Dr. vorneweg, hab aber noch nie erlebt, dass sie mit Titel angesprochen wurde.

TheScientist

Zur Erklärung:

Ich kenne das von meinen Studium, Tätigkeit, Lehre an den dt. Universitäten Köln, Bonn, Saarbrücken, Harvard zählt nicht da USA, folgendermassen.

Der Dr.-Titel wird vor dem Namen gestellt, generell in der Anrede verwendet mit den vorher genannten möglichen Einschränkungen... Prof. vs. Dr.

Der akademische Grad, d.h. Bachelor of X, Master of X, Diplom und Dr. rer. nat., Dr. med., Dr. phil. usw. wird nicht benutzt in der Anrede.

Wenn das dt. Recht es anders wo sieht, bitte ich um Quellenangabe. Aus meinem akademischen Alltag kenne ich es nur so.

So sind die Gepflogenheiten die ich vermittelt bekommen habe und wohl ein Gewohnheitsrecht im akademischen Umfeld.

Ansonsten Danke Andi für die rechtliche Einordnung und Richtigstellung.

schlammtreiber

ZitatNach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichtes[16] ist der Doktorgrad kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen, sondern nur ein Namenszusatz (der ,,Doktor" ist ein akademischer Grad, kein ,,Titel"). Dies wird auch vom verwaltungsrechtlichen Schrifttum so gesehen.[17] Da der ,,Doktor" also kein Namensbestandteil, sondern nur ein Namenszusatz ist, kann auch aus § 12 BGB (Namensrecht) nicht abgeleitet werden, dass die Nennung des ,,vollen Namens" auch die Nennung des ,,Doktors" umfassen müsse. Die Rechtsprechung hat jedoch verdeutlicht, dass der Arbeitgeber den akademischen Grad des Arbeitnehmers grundsätzlich so zu respektieren hat, wie er sich aus der Promotionsurkunde ergibt.[17] Fragen der Höflichkeit sind von all dem nicht berührt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Doktor#Deutschland

In Österreich ist das übrigens noch viel bizarrer - da werden regelmäßig akademische Grade ab Ebene Bachelor vor dem Namen hergetragen (in E-Mails, auf Visitenkarten...) wie bei uns nur der Doktor.
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KlausP

Zitat von: Opa_Hagen am 08. September 2016, 07:38:30
Just info: unsere Frau Dr. Gefr trägt auf dem Namensschild auch den Dr. vorneweg, hab aber noch nie erlebt, dass sie mit Titel angesprochen wurde.

Af dem Namensschild (zum DA privat beschafft) oder dem Namensband (zum FA dienstlich geliefert)? Was hat sie denn gesagt, als du sie darauf angesprochen hast?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ToMA

Und ich frage mich immer noch, wie das "Dr." auf das Namensband kommt?

Aus welcher Abfrage (Formular) des Namens erfolgt der Druckauftrag?
Wer gibt den Druck in Auftrag und
wer druckt/bestickt sie? 
Diese Stellen sollten es doch besser wissen und den Fehler abstellen.

Hier scheint offensichtlich eine Prüf-/Organisationlücke zu existieren.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

TheScientist

Eventuell wird es davon abgeleitet, wurde aber nicht in der BW Vorschrift niedergeschrieben.

"...Das BAG vertritt die Auffassung, daß der Arbeitnehmer aufgrund des verfassungsrechtlich geprägten allgemeinen Persönlichkeitsschutzes einen Anspruch darauf hat, daß der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer erworbenen akademischen Grad im Geschäftsverkehr nach außen in seiner konkreten Ausgestaltung korrekt verwendet. Die fehlerhafte oder unvollständige Verwendung des akademischen Grades bedeute einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, der allerdings durch schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein kann.13

Der Arbeitgeber hat den vom Arbeitnehmer erworbenen akademischen Grad grundsätzlich so zu respektieren, wie er sich aus der Diplomurkunde ergibt. Gegebenenfalls kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 12, 862, 1004 BGB bei einem objektiv rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht die Beseitigung einer fortwirkenden Beeinträchtigung verlangen. Ihm stehe ferner der gleichfalls in entsprechender Anwendung der §§ 12, 862, 1004 BGB entwickelte vorbeugende Unterlassungsanspruch zu, sofern die Besorgnis künftiger Wiederholung des Eingriffs besteht.14..."...

Quelle: http://www.zimmerling.de/files/zimmerling/publikationen/aufsaetze/doktoranrede.htm

Bin aber kein Jurist und kann es nicht einordnen.

KlausP

Ich kenne mehrere Varianten. Zuerst (in den 90ern, als ich noch Spieß war) hat der VersDstFw der AGA-Einheit nach Dienstantritt die Namensliste zu S4 gegeben und dort wurde über die StOV der Auftrag erteilt. Das dauerte dann immer ein paar Wochen, ehe die Dinger in der Kp ankamen.
Später, als ich wehrübender Spieß in der GA-Kompanie war (zwischen 2007 und 2010), ist wohl die "Liste der Einberufenen" (LdE) auch gleich an das BwDLZ gegangen und die Namensbänder wurden nach dieser Liste gestickt und mit Klettband versehen. Das hatte den Vorteil, dass die Bänder schon ein paar Tage nach Dienstantritt eintrafen und den Nachteil, dass auch Bänder von Leuten ankamen, die zwischenzeitlich ausgeplant wurden, dafür aber die von denen fehlten, die kurzfristig als Ersatz eingeplant woorden waren.
In den LdE ist der Doktortitel aufgeführr. Da könnte dann wohl jemand, der keine Ahnung hat, den als "Namensbestandteil" ansehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Ich hab die Themen mal getrennt, nun könnt ihr hier nach Herzenslust weiter debattieren.
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wolverine

#40
Bei den Doktores wird es ja in aller Regel - und hier ist die werte Frau FWDL die bestätigende Ausnahme - nicht um frisch Einberufene sondern eher lebensältere Kameraden gehen und da vermute ich, dass die Namensbänder schlicht selbst beschafft sind. Man schickt seinen Namen mit gewünschten Zusatz an die bekannten Dienstleister und bekommt das gegen ein paar Euros. Es gab und gibt ja auch andere vorschriftswidrige Abwandlungen in dem Bereich.
Zitat von: TheScientist am 08. September 2016, 10:03:17
im Geschäftsverkehr nach außen
Das sollte der entscheidende Punkt sein und wird meiner Erfahrung nach von der Bw auf Visitenkarten, Briefköpfen und E-Mails auch korrekt beachtet.
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Andi

Zitat von: TheScientist am 08. September 2016, 10:03:17
Eventuell wird es davon abgeleitet, wurde aber nicht in der BW Vorschrift niedergeschrieben.

"...Das BAG vertritt die Auffassung, daß der Arbeitnehmer aufgrund des verfassungsrechtlich geprägten allgemeinen Persönlichkeitsschutzes einen Anspruch darauf hat, daß der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer erworbenen akademischen Grad im Geschäftsverkehr nach außen in seiner konkreten Ausgestaltung korrekt verwendet. Die fehlerhafte oder unvollständige Verwendung des akademischen Grades bedeute einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, der allerdings durch schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein kann.13

Der Arbeitgeber hat den vom Arbeitnehmer erworbenen akademischen Grad grundsätzlich so zu respektieren, wie er sich aus der Diplomurkunde ergibt. Gegebenenfalls kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 12, 862, 1004 BGB bei einem objektiv rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht die Beseitigung einer fortwirkenden Beeinträchtigung verlangen. Ihm stehe ferner der gleichfalls in entsprechender Anwendung der §§ 12, 862, 1004 BGB entwickelte vorbeugende Unterlassungsanspruch zu, sofern die Besorgnis künftiger Wiederholung des Eingriffs besteht.14..."...

Quelle: http://www.zimmerling.de/files/zimmerling/publikationen/aufsaetze/doktoranrede.htm

Bin aber kein Jurist und kann es nicht einordnen.

Da geht es nur um die richtige Verwendung akademischer Grade, wenn sie verwendet werden. Ob das geschieht und in welchem Rahmen legt aber der Arbeitgeber fest.

Gruß Andi
the rest is silence...

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TheScientist

In der Gesamtübersicht sehe ich, dass die Voranstellung des Dr.-Grads auf dem Namensschild und Band im SanDst toleriert wird, vermutlich aus Respekt vor der akademischen Leistung.

Die, die sich daran stören, berufen sich formal zurecht, auf die diesbezüglich in meinen Augen unvollständige Vorschrift und legen diese dann richtig aus; was nicht erwähnt ist, ist unzulässig.

Ich denke die Lösung wäre die Aufnahme des Dr.-Grads in die Vorschrift, um zu vermeiden das 99,9% des SanDst unzulässig den Dr.-Grad tragen.

Meine Frage, wie kann man das initiieren? Welche Dienststelle ist der Ansprechpartner?

wolverine

#43
Und aus verfassungsrechtlich gebotener Gleichbehandlung dann auch alle anderen akademischen Grade ... ::)
Zitat von: TheScientist am 08. September 2016, 11:06:57
Ich denke die Lösung wäre die Aufnahme des Dr.-Grads in die Vorschrift, um zu vermeiden das 99,9% des SanDst unzulässig den Dr.-Grad tragen.
Mit Verlaub, aber das ist doch wirklich ein Riesenblödsinn. Ich ändere die Vorschrift damit die, die dagegen verstoßen, legitimiert werden?! Also schaffe ich demnächst die Grußpflicht ab und nehme die Kopfbedeckungen aus der Anzugsordnung?
Übersetzt auf das Zivile wäre das das Ende der der Straßenverkehrsordnung. "Es fahren fast alle zu schnell, also nehme ich die Geschwindigkeitsbegrenzungen gleich ganz raus."
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Ralf

ZitatIch denke die Lösung wäre die Aufnahme des Dr.-Grads in die Vorschrift, um zu vermeiden das 99,9% des SanDst unzulässig den Dr.-Grad tragen.
Das finde ich einen interessanten Ansatz: wir ändern eine Vorschrift, weil sich nicht alle daran halten. Dann ändern wir doch gleich mal, dass man keine Kopfbedeckung mehr tragen muss usw.
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