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Schulterluxation ... Fallschirmjäger

Begonnen von Infanterist91, 09. September 2016, 16:03:13

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Infanterist91

Hallo Leute,

ich bin Feldwebelanwärter im Truppendienst,
hatte damals bei der ärtzlichen Untersuchung folgende Ausschlüsse:
A400 - Gebrigsjäger
A500/A501 - Fallschirmjäger
A700 - Fernspäher

aufgrund der Gesundheitsnummer 59, Gradation 3 (erfolgreiche Behandlung einer Luxation großer Gelenke).
Hatte mir nämlich anfang 2012 beim Sport die Schulter ausgekugelt.
Ist aber alles super behandelt worden, und hatte auch nie wieder Probleme, auch Sport und körperliche Belastungen aller Art sind einwandfrei möglich.

Nun werde ich also tatsächlich NIEMALS die chance haben Fallschirmjäger werden zu dürfen ?? kann die Gradation nicht auf 2 abgestuft werden irgendwann ???
Es ist mein "Traum" von kleinauf, und es geht mir nicht so richtig aus dem Kopf.
Kennt jemand Ausnahmen, gibt es irgendwelche Möglichkeiten ?? Es ist halt irgendwie enttäuschend, nach wie vor  :-\

schlammtreiber

Zitat von: Infanterist91 am 09. September 2016, 16:03:13
Nun werde ich also tatsächlich NIEMALS die chance haben Fallschirmjäger werden zu dürfen ?? kann die Gradation nicht auf 2 abgestuft werden irgendwann ???
Es ist mein "Traum" von kleinauf, und es geht mir nicht so richtig aus dem Kopf.
Kennt jemand Ausnahmen, gibt es irgendwelche Möglichkeiten ?? Es ist halt irgendwie enttäuschend, nach wie vor  :-\

Ganz einfach "neu mustern lassen" - als aktiver Soldat eben zum Truppenarzt, und diesen bitten einen 90/5er zu machen.
Mein Tauglichkeitsgrad hat sich in meinen 4 Jahren Dienstzeit mehrmals verändert.
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

ulli76

Schulter ist ein Problem- die III59 auf ne II59 runter zu bekommen ist nicht so ganz einfach und mehr oder weniger Glückssache.
Mal davon abgesehen wird es nicht so einfach werden, vom "normalen" Truppendienst zu Fallschirmjäger zu wechseln. Die haben eine komplett andere Fw-Ausbildung.

Der richtige Weg wäre mal zum Truppenarzt zu gehen und dich von da aus zum Bw-Orthopäden/Unfallchirurgen überweisen zu lassen. Eben genau mit der Fragestellung, ob die IIer-Gradation möglich ist. Und wenn das geklappt hat, Antrag auf Truppengattungswechsel stellen.

Allzu viel Hoffnung solltest du dir aber nicht machen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Infanterist91

Ok das klingt ja schonmal nach etwas Greifbarem.
Nun, bin FA in der Jägertruppe, hoffe dass da dementsprechend ein Truppengattungswechsel vllt. gut möglich wäre.
Die Gesundheitsnummer ist halt eben das Problem aber vllt. kann man da wirklich noch was machen, ich hoffe es wirklich sehr.

KlausP

Zitat... Nun, bin FA in der Jägertruppe, hoffe dass da dementsprechend ein Truppengattungswechsel vllt. gut möglich wäre. ...

Woraus schließen Sie das? Ulli schrieb doch:

Zitat... Mal davon abgesehen wird es nicht so einfach werden, vom "normalen" Truppendienst zu Fallschirmjäger zu wechseln. Die haben eine komplett andere Fw-Ausbildung. ...

Oder haben Sie bei Ihrer bisherigen Ausbildung schon FA der FschJgTr gesehen?
Selbst wenn Ihre Verwendungsfähigkeit geändert wird heisst das noch lange nicht, dass auch ein Truppengattungswechsel zustande kommt. Dazu muss zuerst einmal Bedarf bei den FschJg vorhanden sein und dann muss Ihr jetziger Personalführer Sie auch noch dafür frei geben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Infanterist91

ja es stimmt ja, die Herren werden ja in Pfullendorf ausgebildet nach Kommandoanwärtermodul.

Selbst wenn der Truppengattungswechsel nicht funktionieren würde, so könnte ich mich immerhin evtl. am EFV des KSK versuchen.
Was ich definitv auch schon immer wollte.

Andi8111

Es wird nur definitiv nix werden. Ich kenne zumindest keinen Orthopäden der Bundeswehr, der nach einer Schulterluxation die Freigabe dazu erteilt. Es geht hier in erster Linie darum, den Dienstherrn vor der Alimentierung inaktiven Personals zu schützen. Sprich, die Verwendungsausschlüsse dienen dazu, dass eine bereits vorhandene, durch GZ festgehaltene Erkrankung, durch den Dienst nicht verschlimmert wird. Dann muss der Dienstherr im Rahmen des WDB Verfahrens dafür aufkommen.

Und er Hinweis, dass Sport ohne Einschränkungen möglich ist, ist sinnfrei. Diest ist nicht gleich Sport. Was der Dienst als KdoFw einem abverlangt, kann man mit Sport nicht gleichsetzen.

wolverine

#7
Das war auch mein laienhafter Gedanke: mit dem EFV besteht eine gute Chance, sich endgültig dienstunfähig zu machen. Dann auch als JgFw. :-\
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miguhamburg1

Der Personalführer wird schon Derselbe sein, denn sowohl Jäger, als auch Gebirgs- und Fallschirmjäger werden vom selben Referat des BAPers geführt. Grundsätzlich ist aktuell der Bedarf an JgFw vordringlich, allein durch den Umstand geschuldet, dass für die aufzustellenden JgBtl Personal fehlt, umgesetzt/umgeschult werden muss, wohingegen die Personallage bei der GebJg und FschJgTr deutlich entspannter ist.

Deswegen ist die Aussicht, als (angehender) JgFw einen TrGttg Wechsel zu realisieren, derzeit alles andere als rosig.

Infanterist91

Mhhh nun ja man kann es ja versuchen, wenn es nicht so funktioniert wie ich mir es erhoffe, ist es halt leider Gottes so.

wie sieht es eigentlich beispielsweise mit dem EKL 1 und EKL 2 aus ? habe gehört für den zweiten bräuchte man einen 90/5 ?

Andi8111


Infanterist91

ach echt ? na einwandfrei.
Einmal beim Sport mies aufgekommen und alle einschlägigen Ziele, die man sich setzte, verbaut ?!?!
Herzlichen Glückwunsch würde ich sagen.

Warum den 90/5 für den EKL ? Man springt doch meines Wissens nach nicht ?



KlausP

Bei dem 90/5 geht es um die Lehrgangstauglichkeit. Das hat mit Fallschirmsprungdienst rein gar nichts zu tun.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Infanterist91

Verstehe, danke für die Infos, wenn auch ziehmlich niederschmetternd das Ganze  :-\

Andi8111

Ich liebe es, den Leuten auch am Wochenende mit niederschmetternden Diagnosen den Tag zu versauen ;)

Aber zur Sicherheit schaue ich morgen noch einmal in die Durchführungsbestimmung; bin mir aber ziemlich sicher, dass die III59 für beide Lehrgänge ausschließt.

Ich würde das an Ihrer Stelle nicht so betrauern; Sie können nach wie vor Mat fristen, Fahrzeuge bewegen und Waffen putzen. :)