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Beamter im nichttechnischen Verwaltungsdienst Soldatenzwang?

Begonnen von Robobratze3866, 04. Juli 2016, 08:48:58

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Robobratze3866

Guten Morgen,
Ich habe mich für die Laufbahn zum Beamten im nichttechnischen Verwaltungsdienst beworben und habe nun in 2 Wochen mein Assestment. Nun hab ich gelesen, dass man als Beamer auch in den Soldatendienst MUSS! Stimmt das oder ist es doch freiwillig? Weil wenn ich Soldat werden wollte hätte ich mich ja dafür beworben. Hoffe ihr könnt mich aufklären.

Mfg Robobratze3866

KlausP

Es ist durchaus möglich, dass Angehoerige der Wehrverwaltung im in einen Auslandseinsatz geschickt werden. Das werden sie aber im Status eines Soldaten, natürlich dann mit entsprechender Vorausbildung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


F_K

Ja, doch - Du erklärst Dich mit Deiner Einstellung dazu bereit.

Es soll ja auch Behörden geben, die nicht in Auslandseinsätze gehen ...

Andi

Es geht nicht nur um Auslandseinsätze. Viele Beamte der Wehrverwaltung sitzen auf V-Dienstposten, das bedeutet, dass mit Feststellung des Spannungs- oder V-Falls der Beamte automatisch einen Statuswechsel zum Soldaten durchläuft.

Fragen, ob dies für eine gesamte Laufbahn Voraussetzung ist bitte an den jeweiligen Karriereberater richten.

Gruß Andi
the rest is silence...

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M05W12S69

Erfolgt so ein Wechsel in den Soldatenstatus Besoldungsgruppengleich?

Wenn ich also nach A11 als Verwaltungsbeamter tätig bin, so würde das ja grds. besoldungsgleich einem Hptm entsprechen, ginge man dann auch als Hptm in den Auslandseinsatz?


KlausP

Bei einem Auslandseinsatz kommt es auf den konkreten Dienstposten im Einsatzland an, der kann höher oder niedriger sein. Besoldungsmäßig ist es egal, weil die Bundeswehr die Bezüge des Beamten weiter zahlt und der Auslandsverwendungszuschlag ist laufbahn- und dienstgradunabhaengig für alle Soldaten gleich.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Im Rahmen der Einstellung wird man gefragt, on man bereit ist, im Soldatenstatus an Auslandseinsätzen teilzunehmen. Wer das verneint, dürfte wohl eher schlechte Chancen auf eine Einstellung haben. Wobei ich mir da auch nicht so ganz sicher bin, schließlich gibt es in der Wehrverwaltung ja auch Verwendungen, wo ein Einsatz überhaupt gar nicht in Betracht kommt.

Aber auch wenn man seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt, heißt das noch lange nicht, dass man deswegen zu einem Einsatz gezwungen werden kann. Für jeden konkreten Einsatz muss man seine freiwillige Bereitschaft erklären. Es ist also nicht möglich, den Beamten zu einem Einsatz im Soldatenstatus zu zwingen und das findet auch nicht statt. Das ist wie bei jeder Wehrübung: Eine Einberufung bzw. Heranziehung erfolgt IMMER und ausnahmslos freiwillig.

Gleichwohl kann es "sanften" Druck dahingehend geben, dass Erfahrungen im Auslandseinsatz möglicherweise als Voraussetzung für Beförderungen angesehen werden können. Wer also vor hat, Karriere zu machen, sollte sich daher nicht unbedingt gegen einen Einsatz sperren. Aber wie schon gesagt, das ist davon abhängig, wo genau in der Wehrverwaltung man beschäftigt ist.


Dann zum Thema Dienstgrad: Man erhält im Soldatenstatus den Dienstgrad, der dem zivilen Beamtendienstgrad und der entsprechenden Laufbahn entspricht. Bei A11 (gehobener Dienst) wäre das der Hauptmann.


Thema Ausbildung:
Wer überhaupt nicht gedient hat (also auch kein Wehrpflichtiger war), der erhält - bei Bedarf - zunächst eine allgemeine soldatische Grundausbildung für ungedientes Zivilpersonal (ASA I), das ist eine 4-wöchige Wehrübung, wo man so die absoluten Basics beigebracht bekommt. Wenn es dann konkret auf einen Einsatz zu geht, dann folgt die ASA II (auch 4 Wochen Wehrübung) sowie die einsatzspezifische Zusatzausbildung.




LwPersFw

Aus den Bestimmungen der Bw

Mit der Neuausrichtung der Bundeswehr geht in stärkerem Maße die Notwendigkeit einher,
bisher im Inland anfallende, zivilen Angehörigen der Bundeswehr übertragene Aufgaben im Rahmen
besonderer Auslandsverwendungen wahrzunehmen. Damit ist vielfach ein zeitweiser Wechsel
vom Arbeitnehmer-/Beamtenstatus in den Soldatenstatus verbunden.

Möglichen Nachwuchskräften sollen bereits rechtzeitig die entsprechenden Erwartungen
des künftigen Arbeitgebers/Dienstherrn verdeutlicht werden, an besonderen Auslandsverwendungen
(ggf. im Soldatenverhältnis) teilzunehmen.

Zur Bestätigung dient die "Erklärung im Rahmen des Auswahlverfahrens"

Daneben dient das Formblatt der Einholung dahingehender Erklärungen der Bewerberinnen
bzw. Bewerber, ob
• die für eine Einstellung grundsätzlich zu fordernde Bereitschaft zur Verwendung im gesamten
Geschäftsbereich des BMVg vorliegt.

Die im Formblatt enthaltenen Erklärungen sind von sämtlichen Bewerberinnen bzw.
Bewerbern vor einer Einstellung in ein Beamten-/Arbeitsverhältnis einzuholen.


Und im Formblatt erklärt der Bewerber u.a.:

"Sofern die erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen, bin ich zur Teilnahme an solchen Einsätzen grundsätzlich bereit."


Das ist kein Muss - aber eine deutliche Erwartungshaltung !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

justice005


ZitatDas ist kein Muss - aber eine deutliche Erwartungshaltung !

Genau so ist es. So kann man das gut zusammenfassen.









Getulio

Und darüber hinaus ist es in gewissen Verwendungen ein massives Karrierehemmnis, trotz Tauglichkeit Einsätze dauerhaft zu verweigern.

bavaria94

Interessantes Thema,  welches folgende Frage aufwirft:

Wie verhält es sich bei einem T5 gemusterten, nicht wehrdienstuntauglichen, der jedoch vom Amtsarzt als Beamtentauglich eingestuft wird. Kann dieser zum Auslandseinsatz herangezogen werden und wenn ja unter welchen Bedingungen. Welche Pflichten hat der Beamte gegenüber seinem Dienstherrn?

Ralf

Wenn er nicht wehrdienstfähig ist, kann er auch nicht in den Status eines Soldaten berufen werden.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

Zitat von: Ralf am 11. September 2016, 14:03:05
Wenn er nicht wehrdienstfähig ist, kann er auch nicht in den Status eines Soldaten berufen werden.

Ralf, der hier darf aber:

Zitat... nicht wehrdienstuntauglichen ...
:D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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