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Doktor im Namensband/ Namenschild

Begonnen von ToMA, 07. September 2016, 14:29:34

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F_K

@ Kleuber:

Leseverständnisprobleme?

Diese TLB beinhaltet auch die Ausführung F1 für den zivilen Bereich - und da darf ggf. "Dr." erwähnt werden.

Außerdem ist so einem cleveren Menschen wie Dir natürlich klar, dass TLB in der Normenwertigkeit als Befehl keine Bedeutung haben. (kein Befehl sind und hier auch kein Widerspruch zur Befehlslage vorliegt).

Die Gesetze und Befehle sind ausführlich erläutert worden, da gibt es keinen Handlungsspielraum.

AC

Das mit dem Namensschild ist klar. Als GWDL hatte ich das Problem noch nicht, will es aber bei der nächsten RDL richtig machen. Wie sieht es bei der Anreden und insbesondere bei der schriftlichen Korrespondenz mit dem Dr. Titel aus? Hierbei interessieren mich TSK außerhalb der San.

Ich kenne es aus der akademischen und aus dem Konzern so, dass in jeder Signatur und Visitenkarte der Titel getragen wird.

Getulio


LwPersFw

Bitte jetzt nicht auch noch die Diskussion über die Anrede.

Auch dies ist klar in einer Vorschrift geregelt.

Dienstgrad + Nachname ... ggf. Ergänzt um Herr / Frau

...für alle TSK und OrgBer

D h. im SanDst... nicht Herr Dr. ... sondern z.B. Herr Oberstabsarzt

Dr. oder auch das "von" zählen nicht zum Nachnamen...
+ werden deshalb in der Vorschrift auch nicht genannt
+ und der Träger hat auch keinen Anspruch darauf so angeredet zu werden

D.h. aber nicht das man es nicht kann... der so Angesprochene wird es ja nicht übel nehmen...  :)

Wenn ein akademischer Grad in einem Formular zu verwenden ist... ist dies explizit vermerkt.

Ansonsten gilt auch im Schriftverkehr die o.g. militärische Anredeform.

Und wer seinen Grad in einer Signatur oder Visitenkarte verwenden möchte... kann dies tun... warum sollte man
dies versagen... er muss es aber nicht...



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

FoxtrotUniform

@AC: Üblicherweise wird im Schriftverkehr der Dr. in der Anrede immer verwendet, den Rest hat LwPersFw bereits erläutert. Anmerkung zur Signatur: Dann bitte, bitte, bitte  aber den akademischen Grad mit korrekter Abkürzung und an der richtigen Stelle.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Andi8111

Gott seid ihr lästig.
Wie gut, dass ich meine beiden Dr. noch nie zur Schau getragen habe, denn meine AGA(damals hieß das noch so)Bänder waren noch gut und leserlich. Auch mein weiß auf schwarz Schildchen für den Diener trägt keine akademischen Grade.
Wenn es jemand in meinem Umfeld dann unbedingt haben muss, so what.
Mir ist es schnuppe.

Aber mal im Ernst, muss man sich über so einen Kram derart echauffieren?

Ich werde als "Sehr geehrter Herr OSA Dr.Dr. XY" angeschrieben, ich glaube, das ist so in Ordnung. Mein Kommandeur ruft mich auch "Dr. XY" Hier wäre natürlich richtig, "Herr Oberstabsarzt" zu sagen. Aber die höheren Weihen reden die Chargen ja oft und generell nur mit "Herr Nachname" Also warum nicht.

Der Rest ist mir pfleglich egal. Mich ärgert es, dass ich aufgrund von Mangelverwaltung in den LHD Stationen selbst beschaffte DG tragen muss, die nicht den dienstlichen entsprechen; ich versuche also in der Regel nicht aufzufallen. Und wenn Andere meinen, sie brauchen das auf der Uniform, ja mei, dann sollen die das doch machen (so wie das LwSich Barett in einer SKB Kaserne, die getarnten Namen und DG, die zivil beschafften Hosen zum DA, das Edelweiß am Barett oder der Feldmütze..........)



wolverine

#66
Wer echauffiert sich denn hier? ??? Hier wurde gefragt, was richtig ist, und das dargestellt. Der Einzige, der die Vorschrift ändern wollte, damit der ZSanDst exculpiert ist, ist nicht einmal Mediziner.
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TheScientist

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

da ich mit dem Ergebnis der Diskussion nicht zufrieden war und eure Interpretation der Vorschrift mich nicht umfassend überzeugte, habe ich die zuständige Dienststelle BW angeschrieben mit der Bitte den Sachverhalt zu klären.

Anbei die Antwort, Klarnamen wurden entfernt.

Eines ist gewiss, die Nichtigkeit wurde sehr emotional hier im Forum diskutiert, endend mit einer falschen Schlussfolgerung.

Ich bitte die Herren Offiziere ihre Schlussfolgerung daraus zuziehen und dementsprechend zukünftig zu verhalten.

MkG

TheScientist, OTL d.R.


Zentrum Innere Führung
Abteilung Recht
Dezernat Grundlagen Recht und Soldatische Ordnung
- EinsOffz SK -   



Betreff:        Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5, "Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten
        der Bundeswehr", Kapitel 4.6, Namensband/Namensschild
        hier:         Stellungnahme zur Ausführung (Namenszusatz akademische Grade)

Bezug:        Herr Dr.  :) , Anfragen per E-Mail vom 8./12. September 2016


Sehr geehrter Herr Dr.  :) ,
für Ihre Anfragen vom 8. bzw. 12. September 2016 danke ich Ihnen. Als zuständiger Sachbearbeiter der Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr möchte ich Ihre Frage gerne wie folgt beantworten.

Namensbänder (zum Kampfanzug) bzw. Namensschilder (zum Dienstanzug) wurden ab 1979 schrittweise in die Bundeswehr eingeführt und sind seit 1982 in der Anzugordnung vertreten. Zu diesem Zeitpunkt war das Tragen noch eine "Kann-Bestimmung", da es bis zur flächendeckenden dienstlichen Bereitstellung Zeit benötigte. Erst ab 1985 wurde das Tragen der Namensbänder zum Kampfanzug Pflicht. Bei den Namensschildern blieb es beim "darf getragen, muss aber selbst beschafft werden" und daran hat sich bis heute nichts geändert.
Soweit der kurze Blick in die Historie.

Die Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr legt u. a. die Kennzeichnung der Uniform fest. Darüber hinaus gibt es ergänzende Richtlinien, z.B. als Grundlage für die (industriellen) Herstellung solcher Uniformeffekten, welche in jedem Fall mit den Vorgaben der Anzugordnung abgestimmt sind. Die diesbezügliche sog. Technische Lieferbedingung Nr. 8455-0142 "Namensband für Kampfbekleidung" gibt im Hinblick auf die Verwendung von Adelsprädikaten und den akademischen Grad "Doktor" eindeutig vor, dass selbige in abgekürzter Form (z.B. "Dr.") zum Namen getragen werden dürfen. Weitere akademische Grade, Titel oder Berufsbezeichnungen sind dem Namen nicht hinzuzufügen. Diese Festlegung gilt gleichbedeutend für das Namensschild.

In der aktuell laufenden, inhaltlichen Überarbeitung der Anzugordnung ist ein diesbezüglicher Hinweis vorgemerkt.
Ich bin sicher, dass damit Ihre Frage (vermutlich "zur vollsten Zufriedenheit") beantwortet sein dürfte und verbleibe

Mit freundlichen Grüße
Im Auftrag

TheScientist

Zitat von: TheScientist am 14. September 2016, 20:23:14
Ich bitte die Herren Offiziere ihre Schlussfolgerung daraus zuziehen und dementsprechend zukünftig zu verhalten.

Das gilt selbstverständlich für mich auch  ;)

Pericranium

Daraus ziehe ich für mich folgende Schlüsse:
Kein Namensschild kaufen und in ein paar Jahren den Dr.-Titel aufs Namensband hauen  ;D

FoxtrotUniform

TheScientist, you made my day. Um damit kann ich nur auf meine Signatur verweisen ;-)
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

schlammtreiber

Gott sei Dank besteht in dieser kriegswichtigen Angelegenheit nun Klarheit.
Semper Communis
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F_K

@ Schlammtreiber:

Eher nicht .. die Antwort vom Zentrum Innere Führung ist nicht durchdacht, "stützt" sich nur auf eine nicht schlüssige TLB.

(Beispiel: In der TLB werden Adelsprädikate erwähnt, diese gibt es in Deutschland seit fast 100 Jahren (!) nicht mehr).

Ich habe da mal ein paar Fragen formuliert und an der zuständigen Stelle nachgefragt, insbesondere unter dem Aspekt "dienstlicher Zweck" und Befehlsrecht.

... die Spiele sind eröffnet ...

ToMA

Zumal ein Prof. seinen akad. Grad demnach nicht tragen dürfte. Das wäre aus meiner Sicht zumindest fragwürdig.

Ein Bekannter von mir ist Professor, ohne einen Doktor gemacht zu haben. Ist zwar selten, kommt aber vor.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

KlausP

"Professor" ist aber kein akademischer Grad sondern eine Amtsbezeichnung, und genau darin liegt der Unterschied zum "Doktor". Viel Spaß beimm Lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_akademischer_Grade_(Deutschland)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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