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Abklärung Dienst- und Verwendungsfähigkeit

Begonnen von SvBusch, 16. September 2016, 12:17:49

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SvBusch

Guten Tag ins Forum!

Auf welcher Grundlage ist bei einem Soldaten eine Abklärung der Dienst-und Verwendungsfähigkeit bei längerer krankheitsbedingten Abwesenheit durchzuführen?

Hintergrund:
Bin Berufssoldat und 46 Jahre jung. Im April diesen Jahres wurde ich an der Bandscheibe operiert. Seitdem bin ich krank zu Hause. Nach der OP habe ich an einer Rehamassnahme teilgenommen. Vor der Reha, bzw. nach der OP war ich schmerzfrei. Während der Reha sind die Schmerzen / Probleme wieder aufgetreten. Ein erneutes MRT im Juni zeigt ein Rezidiv. Einen erneuten Bandscheibenvorfall an der selben ( operierten Stelle). Ein ziviler Neurochirurg, als auch ein Neurochirurg im Bwk Hamburg haben eine erneute Op indiziert. Momentan läuft das Genehmigungsverfahren für ein ziviles Krankenhaus.

MkG
Sven Busch

Andi8111

Wenn innerhalb von 6 Monaten die Dienstfähigkeit nicht wiederhergestellt sein kann, ist zu prüfen, ob ein DU eingeleitet wird.
Dies tut der zuständige Truppenarzt entweder vom Amts wegen oder nach Aufforderung durch die Personalbearbeitende Stelle.

Ist bereits zu Beginn einer schweren Erkrankung bekannt oder wird im Laufe einer Behandlung bekannt, dass die Dienstfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann, so ist auch bei Berufssoldaten ein DU einzuleiten (was aber in der Praxis oft und gerne nicht getan wird).

LwPersFw

@ SvBusch

Für Sie ist erst mal nur wichtig möglichst wieder ganz gesund zu werden. Also erst mal die nächste OP gut überstehen... AHB... und weitere erforderliche Genesungsmaßnahmen.

Erst danach stellt sich die Frage wie es dienstlich weiter geht.

Könnten Sie wieder normal Dienst leisten... alles o.k.

Werden durch die Mediziner bestimmte Tätigkeiten ausgeschlossen, muss geprüft werden, ob eine andere Verwendung in Betracht kommt.

Erst wenn dies nicht möglich sein sollte... reden wir über ein DU-Verfahren...

Warum ist das so ?

Weil in der heutigen Zeit... erst recht mit der aktuellen Ministerin... der Grundsatz lautet " Rehabilitation vor Versorgung ". Sprich wenn möglich im Dienst belassen... als mit Pension nach Hause schicken.

Denn auch wenn es in mach "altgedienten Köpfen" noch nicht
angekommen ist, auch der Sachverhalt "Soldat und Behinderung"
ist eine Realität geworden und wird verstärkt umgesetzt.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


ulli76

Wer hat denn das 90/5 auf Dienst- ind Verwendungsfähigkeit eingeleitet ind warum?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

SvBusch

Bis jetzt hat es noch keiner eingeleitet. Ich habe gestern ein Schreiben von meinem Chef (Zivil Status Beamter/Richter) bekommen, indem er mich darauf hinweist, dass bei Mitarbeitern (Soldaten,Beamten,Arbeitnehmer) die über einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt keinen Dienst leisten, die weitere Dienst-und Verwendungsfähigkeit abzuklären sei. Ich habe nun nächste Woche die Gelegenheit mit meinem Chef ein persönliches Gespräch zu führen, bevor er die Dienst-und Verwendungsfähigkeit untersuchen lässt. Den militärischen Gleichstellungsbeauftragten werde ich zum Gespräch mitnehmen.
Ich bin in einem Amt tätig und Leiste vorwiegende Arbeit am Schreibtisch.
Habe mir auch schon Gedanken über die Beantragung von Telearbeit gemacht, wenn die Gesundheit wieder hergestellt ist. Habe jetzt noch 9 (11)Jahre zu dienen.
Parallel prüfe ich für mich noch, ob es sinnvoll ist eine WDB einzureichen und welche Folgen das womöglich hat.

LwPersFw

Ziviler Vorgesetzter vs Soldat ist oft ein Problem,
da diese Vorgesetzten ... was man ihnen nicht übel
nehmen kann ... sich oft nicht mit den besonderen
Regeln für Soldaten auskennen.

Wenn sie derzeit in einem Behandlungsprozess sind...
die OP ist ja in der konkreten Planung... was soll die
Erstellung einer 90/5 für einen Sinn haben, da Sie
eine Bürotätigkeit ausüben ?

Doch wohl maximal ob Sie z.B. vom Sport oder IGF befreit werden.

Aber definitiv nicht, ob Sie weiterhin für die Wahrnehmung
Ihrer Dienstpostentätigkeit geeignet sind.

Denn diese Frage kann der zust. TrArzt erst beantworten,
wenn OP...AHB...und ergänzende Heilbehandlung abgeschlossen sind.
Denn erst dann ist diese Frage abschließend beantwortbar.

Eine WDB zu beantragen macht nur Sinn, wenn Sie der
Meinung sind, dass die Ursachen dafür aus dem Wehrdienst
heraus resultieren.
Ob die Verwaltung dies dann genauso sieht... bleibt abzuwarten.

Meine Empfehlung... im IntranetBw... Regelungen-Online...
finden Sie u a. die 2 wichtigsten Regelungen zum DU-Verfahren
die für Soldaten gelten.

Einfach als Suchbegriff Dienstunfähigkeit eingeben.

Lesen Sie diese vor dem Gespräch mit Ihrem Chef.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


Andi8111

Üblicher Vorgang, wenn der DV nicht sicher ist, wie der Gesundheitszustand des Soldaten ist. Der TrArzt wird dann eine Stellungnahme auf der Mitteilung für die Personalakte (BA 90/5) abgeben, die entweder auf einer fachärztlichen Prognose basiert, oder auf eigener Erfahrung.

Das kann zB. so aussehen: "Vorrübergehend nicht Dienst-/Verwendungsfähig bis xx.xx.xxxx" oder "Dauerhaft nicht Dienst-/Verwendungsfähig"
Oder "Eingeschränkt Dienst-/Verwendungsfähig, mit Einschränkungen für xxxxxxxxxxx"

Da eine Behandlung läuft, ist die zweite Option nicht möglich. Ich nehme an, der TrArzt wird Sie für einen angemessenen Zeitraum nicht dienst-/verwendungsfähig schreiben. Eine Nachbegutachtung muss von Amtswegen erfolgen. Erst wenn dann festgestellt wird, dass eine volle Verwendungsfähigkeit nicht mehr erreicht werden kann, werden weitere Schritte eingeleitet.

Pericranium

Zitat von: Andi8111 am 16. September 2016, 12:36:45
Ist bereits zu Beginn einer schweren Erkrankung bekannt oder wird im Laufe einer Behandlung bekannt, dass die Dienstfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann, so ist auch bei Berufssoldaten ein DU einzuleiten (was aber in der Praxis oft und gerne nicht getan wird).

Jetzt mal ne doofe Frage. Bekommen BS, die aus dem Dienst mittels DU entfernt wurden, eigentlich eine Pension?
Bei Polizisten wird das ja anteilig berechnet, wenn sie Beamte auf Lebzeit waren und dann dienstunfähig wurden (privater Unfall etc.).
Wenn es ein qualifizierter Dienstunfall war, bekommen sie ja das höchste Ruhegehalt ihrer Laufbahn als "Frührente".
Gibt es sowas bei BS auch?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


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