Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Trennungsgeld

Begonnen von DerWillezählt, 18. September 2016, 18:20:06

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

DerWillezählt

Hallo Leute,

habe mal ein Paar Fragen zum Trennungsgeld.

Ich trete am 01.12.16 meinen Dienst an, die Grundausbildung findet in Weiden in der Oberpfalz statt.

Meine Stammeinheit wird das Panzergrenadierbataillon 112 in Regen sein.

Ich wohne seit 01.07.16 zusammen mit meiner Freundin in einer eigenen Wohnung in Augsburg, Bayern.

Die Wohnung wurde vom KC in München anerkannt, habe hierfür auch ein Schreiben mitbekommen.

Nun bin ich auf das Thema Trennungsgeld gestoßen und frage mich ob ich darauf Anspruch habe, da es von meiner Wohnung bis zur Stammeinheit ca. 230km sind.

Ich werde also nur am Wochenende nach Hause fahren und unter der Woche in der Kaserne.

Habe schon etliche Forenbeiträge darüber gelesen, werde leider nicht ganz schlau daraus.

Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Grüsse

Sascha

KlausP

ZitatNun bin ich auf das Thema Trennungsgeld gestoßen und frage mich ob ich darauf Anspruch habe, da es von meiner Wohnung bis zur Stammeinheit ca. 230km sind.

Was steht denn in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt zur Umzugskostenvergütung (UKV)?

Im Übrigen wird diese Frage hier im Wochentakt gestellt und beantwortet.  ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DerWillezählt

Die UKV wurde bei mir zugesagt.

Gibts da trotzdem irgendeine Möglichkeit einen Antrag für das Trennungsgeld zu stellen?

Wir haben nicht vor in nächster Zeit umzuziehen, da meine Freundin ihre 2. Ausbildung in Augsburg erst in 2 Jahren beenden wird.

Und wie ist das dann mit einer Stube, wenn man nach der AGA in die Stammeinheit kommt.

Muss ich diese selbst bezahlen?


KlausP

ZitatDie UKV wurde bei mir zugesagt. ... Gibts da trotzdem irgendeine Möglichkeit einen Antrag für das Trennungsgeld zu stellen?

Dann müssen Sie sich umgehend mit dem KC in Verbindung setzen und die Nichtzusage der UKV beantragen. Erst, wenn Ihre Aufforderung dementsprechend schriftlich geändert wurde, können Sie nach Dienstantritt TG beantragen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DerWillezählt

So habe das Dokument nochmals zur Hand genommen, ich beschriebe nun den genauen Wortlaut.

"Bestätigung und Berücksichtigung einer Wohnung i. S. des  Paragraph 10 Abs. 3 Bundesumzugsgesetz (BUKG) aus Anlass der Einstellung/Wiedereinstellung."

"Hiermit wird bestätigt, dass sie/er eine Wohnung. Des Paragraph 10  Abs. 3 BUKG (VMBI 1991 S. 34) eingerichtet hat."

"Im Fall der Einstellung/Wiedereinstellung in die Bundeswehr kommt es auf die Lage der Wohnung zum Dienstort nicht an.

die Oper und ab. Wohnung kann anlässlich der Einstellung/Wiedereinstellung in die Bundeswehr Umzugskostenrechtlich berücksichtigt werden."

" Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen in den Wohn- und/oder Familienverhältnissen, die sich bis zum Dienst Eintritt ergeben, unverzüglich schriftlich bei Karrierecenter der Bundeswehr anzuzeigen sind."

" O. a. Bewerber/-in  wird gebeten, sich nach Dienstantritt unverzüglich mit dem zuständigen Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ) bezüglich Umzugskosten Belege (UKV) in Verbindung zu setzen."

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DerWillezählt

Ok, dann werde ich morgen früh gleich beim KC München anrufen um das zu ändern.

Vielen Dank für die schnellen Antworten.




Papierberg

KlausP hat völlig recht. Die Frage ist hier an der Tagesordnung. Wenn Sie deshalb die Suchfunktion nochmals bemühen wollen (was ich Ihnen empfehle), dann legen Sie besonderen Wert auf die Antwortbeiträge von LwPersFw, da diese die Rechtslage vorbildlich darstellen (vollständig, verständlich und praxisgerecht).

DerWillezählt

So habe gerade mit einer Dame vom KC gesprochen und diese meinte das mir das UKV noch garnicht bewilligt worden ist und mir Trennungsgeld zusteht.

Ich solle die Aufforderung zum Dienstantritt abwarten.


KlausP

ZitatIch solle die Aufforderung zum Dienstantritt abwarten.

Warum hab ich wohl gefragt, was da drin steht? Wenn Sie geantwortet hätten, dass Sie die noch gar nicht haben, hätten wir uns die Raterei schenken können.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DerWillezählt

Hallo,

ich war mir da eben nicht sicher deswegen hatte ich nachgefragt.





Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau