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Stellungnahme auch vom Kommandeur?

Begonnen von ALBA, 21. September 2016, 12:54:55

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ALBA

Ist es beim Laufbahnwechsel immer so das auch der Kommandeur neben dem Chef auch eine Stellungnahme schreibt?

Schweyk

#1
Korrektur:
Yep, also meines Wissens nach nimmt immer der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte Stellung zur Beurteilung des eigenen DVs.

Ralf

Das lässt sich doch aus dem Formular ableiten. Das ist ja nun wirklich eindeutig.
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dunstig

Darf ich hier einmal kurz nach dem Sinn dieser Stellungnahme fragen? Denn in dem Fall der Beurteilungen "meiner" Leute hat dies nur zu Verzögerungen geführt. Der nächsthöhere DV ist nicht einmal an der selben Dienststelle ansässig und hat viele der Soldaten, für die er eine Stellungnahme schreiben soll, noch nie in seinem Leben gesehen. Wie kann er da überhaupt ein Urteil fällen, welches als objektives Kriterium in einer Auswahlkonferenz standhalten muss?

Vielleicht können mir das unsere Personaler oder erfahrenen Vorgesetzten mal kurz darstellen. In gewissen Fällen sehe ich da ja durchaus einen Sinn, aber ganz allgemein betrachtet, konnte ich ihn noch nicht erkennen. Bin allerdings ja auch noch nicht allzu lange von der Uni weg, weswegen mir da evtl. noch der Einblick fehlt.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Beim Laufbahnwechsel in die Offizierlaufbahn ist nach meiner Erinnerung in der Laufbahnbeurteilung die Stellungnahme des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten vorgesehen. Für alle anderen ist mir das unbekannt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

I.d.R. kennt der nächste DV  eine größeren vergleichbaren Personenkreis und kann somit eine vergleichende Betrachtung vornehmen. Und eine BU soll nicht nur durch einen alleine erstellt werden, um Objektivität sicherzustellen.
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KlausP

Ist denn inzwischen für alle Laufbahnwechsel eine Laufbahnbeurteilung vorgesehen? Das ist ja dann auch eine etwas andere Qualität als eine einfache Stellungnahme.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

... und z. B. im Heer (normales Btl) kann der nächsthöhere DV die Soldaten schon kennen - ich hatte beim Laufbahnwechsel schon eine persönliche, nette Stellungnahme.

Ralf

Nein, es ist eine Stellungnahme durch den nächsten DV abzugeben, eine negative Stllgn ist durch den Nächsthöheren zu bewerten.
Lfb-BU nur durch die für die Beurteilung zuständigen Vorgesetzten im Stammtruppenteil vorzulegen mit Vorschlägen oder Anträgen auf Zulassung zu einer oder Wechsel in eine andere Laufbahn der Offiziere oder der Feldwebel und Umwandlung des Dienstverhältnisses eines SaZ oder BS. Für Laufbahnwechsler Fachunteroffiziere zum Feldwebel entfällt die Erstellung einer Laufbahnbeurteilung.
Stattdessen ist eine Stellungnahme abzugeben.
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BulleMölders

und bei Schiffen der Marine ist ja der erste Offizier der DV und der Kommandant der nächst höhere DV und der kennt seine Leute in der Regel schon sehr genau.