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AGA nicht bestanden, was passiert dann?

Begonnen von BWDSF, 27. September 2016, 23:10:45

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BWDSF

Hi,
die Frage aus dem Topic ist mehr eine fiktive, die sich aus gelesenen Forenbeiträgen ergibt, sich mir aber nicht abschließend erschlossen hat. Was genau passiert, wenn ein Teil der AGA nicht bestanden wird? Rein fiktive Annahme um es zu dramatisieren: Jemand kann nicht schwimmen, und lernt es auch nicht. Ohne DSA besteht man aber auch die AGA nicht. Ist demnach die Karriere dadurch beendet, dass man nicht schwimmen kann?

Die Frage zielt auf folgendes ab:
Werden für weniger schwerwiegende Punkte Augen zugedrückt?
Was genau passiert, nehmen wir einen SAZ, wenn er die AGA nicht bestanden hat?
Was genau sind die "musts" um die AGA zu bestehen?

Falls ich das im Forum hätte finden können, bitte ich um Entschuldigung und passenden Link.

Danke für eure Antworten!

Ralf

Da gibt es keine pauschale Antwort.  Da muss geschaut werden was nicht geschafft wurde und was ggf. in der Stammeinheit nachgeholt werden kann.
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BWDSF


SGBunny

Da diese typischerweise bereits kurz nach Dienstantritt erfolgt wäre das schwierig

KlausP

Zitat von: BWDSF am 28. September 2016, 00:05:49
ist die bestandene AGA eine Voraussetzung für die Vereidigung?

Nein, und auch nicht für das Feierliche Gelöbnis der FWDL.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Zitat von: BWDSF am 27. September 2016, 23:10:45
Jemand kann nicht schwimmen, und lernt es auch nicht. Ohne DSA besteht man aber auch die AGA nicht. Ist demnach die Karriere dadurch beendet, dass man nicht schwimmen kann?

Hier müsste die Antwort doch ganz klar "Ja, EDEKA" lauten.... oder muss man das DSA nicht mehr jährlich ablegen?
Es wäre also a priori klar, dass der Soldat seine ständigen Pflichten als Soldat nicht erfüllen kann... müsste eigentlich entlassen werden.


Ich weiß, ziemlich viel Konjunktiv...
Semper Communis
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attilarw

Entweder wiederholen sie die Grundausbildung, oder Sie kommen in ihre neue Einheit und wiederholen dort die mangelhaften Leistungen die zu dem nichtbestehen ihrer Grundausbildung geführt haben.

wolverine

Die Schwimmleistung ist ja jetzt nicht wirklich etwas für Übermenschen. :-\ Und ein Schwimkurs für die Basics sollte in ein paar Wochen zu machen sein.
Irgendwie klingt das schwer nach wasserscheu.
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Pericranium

Wer sagt, dass man ohne DSA die AGA nicht bestehen kann?
In meiner eigenen AGA waren wir aus Zeitmangel nicht schwimmen und als ich Hilfsausbilder in einer GA war, waren die Rekruten auch nicht schwimmen.
Und keiner ist deswegen durch die GA "geflogen", sondern jeder hat sie bestanden.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

N0rdlicht

Wenn sich in den letzten 6 Jahren nichts geändert hat, ist das DSA definitiv nicht Bestandteil der Grundausbildung. Es sollte jedoch eine Schwimmfähigkeit festgestellt werden. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass eine negative Feststellung zum nicht bestehen der Grundausbildung führen kann. Es heißt ja schließlich feststellen. Oder ist das feststellen mittlerweile dem Kleiderschwimmen gewichen?

Der Reservist

Zitat von: N0rdlicht am 02. Oktober 2016, 16:51:47
Wenn sich in den letzten 6 Jahren nichts geändert hat, ist das DSA definitiv nicht Bestandteil der Grundausbildung. Es sollte jedoch eine Schwimmfähigkeit festgestellt werden. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass eine negative Feststellung zum nicht bestehen der Grundausbildung führen kann. Es heißt ja schließlich feststellen. Oder ist das feststellen mittlerweile dem Kleiderschwimmen gewichen?

Wie bereits richtig angemerkt ist das DSA weiterhin nicht Bestandteil der AGA. Die Schwimmfähigkeit soll festgestellt werden, was aber aufgrund EU-AZR auch gerne mal ausfällt. Horrido

KlausP

ZitatWenn sich in den letzten 6 Jahren nichts geändert hat,

Eben. Die letzte AGA habe ich im III. Quartal 2010 erlebt. Feststellen der Schwimmfähigkeit ja, DSA nein.
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ToMA

Und für Offizieranwärter sinngemäß:
Wird bis zum 30.06. des Folgejahres das DSA nicht nachgewiesen, können Sie die Ausbildung zum Offizier nicht fortsetzen.

Keine Ahnung, ob es eine vergleichbare Vorschrift auch für die anderen Laufbahnen gibt.

Hängt also vielleicht auch davon ab, welche Laufbahn der TE einschlagen möchte. Vielleicht gibt es eine vergleichbare Vorschrift auch für FA?
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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