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Wie kurzfristig kann ein Offizier versetzt werden?

Begonnen von HarleyQuinn, 29. September 2016, 17:46:36

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HarleyQuinn

Ähm Hallo, ich weiß gar nicht ob ich hier richtig bin und ich sage schon mal vorab: Ich habe keinerlei Ahnung von der Bundeswehr.
Aber eine Frage habe ich und die betrifft eigentlich den Freund meiner besten Freundin.
Dieser arbeitet als Offizier bei der Bundeswehr und wurde nun kurzfristig ans andere Ende von Deutschland versetzt, da dort Offizier-Mangel besteht.
Er hat Bescheid bekommen und musste drei Tage später umziehen...
Ist das so üblich? Und überhaupt so kurzfristig möglich? Ich meine man muss doch so viel ummelden, wenn man umzieht usw? Und man kann echt einfach so kurzfristig versetzt werden?
Meine Freundin hat das Gefühl, dass das gelogen ist, weil es eben so unrealistisch klingt. Er bleibt allerdings bei der Aussage. Nun hat sie mich um Hilfe gebeten.
Vielleicht kann mir hier ja jemand für sie helfen. Oder mir eine bessere Anlaufstelle nennen. :)
Dumme Kommentare könnt ihr euch sparen.
Aber Danke für jede ernst gemeinte Antwort. :)
GLG

CIRK

Es gibt eine Schutzfrist von 3 bzw. neu, 6 Monaten. Auf diese kann der Soldat aber verzichten, dann ist eine Versetzung auch früher möglich. Evtl. handelt es sich um eine Kommandierung, die geht jederzeit.

HarleyQuinn

Dankeschön  :)
Ist eine Kommandierung in solchen Fällen denn üblich oder klingt das für dich jetzt eher untypisch?

BulleMölders

Ich habe auch schon Kommandierungen erhalten und musste mich dann zwei Tage später dort melden.

Und für die angesprochene Schutzfrist gibt es sicherlich auch eine Grundlage, Gesetz, Vorschrift oder ähnliches.

KlausP

Zitat von: HarleyQuinn am 29. September 2016, 17:59:11
Dankeschön  :)
Ist eine Kommandierung in solchen Fällen denn üblich oder klingt das für dich jetzt eher untypisch?

Das ist durchaus möglich. Aber um mehr Licht in's Dunkle zu bringen müsste man wissen, was für ein Papier er bekommen hat. Eine "Kommandierungsverfügung" gilt für einen begrenzten Zeitraum (Tage/Wochen/Monate), eine "Versetzungsverfügung" auf Dauer.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HarleyQuinn

@KlausP
Ich weiß, dass seine Arbeit da auf zwei Jahre begrenzt ist... Meinst du das? :'D
Danke euch.


Ralf

Dann hat er wohl auf seine 6-monatige Schutzfrist verzichtet.
Denke mal, du solltest mal das Gespräch mit ihm suchen.
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slider

Außerdem ist es ja in vielen Kasernen immer noch so, dass man dort als Soldat eine Stube beziehen kann. Somit ist das mit dem "Umziehen" schon etwas entspannter. Eine Versetzung an einen anderen Standort zwingt den Soldaten ja nicht dazu seine bisherige Wohnung aufzugeben ... er kann ja pendeln.

schlammtreiber

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