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Erfahrungen Beurlaubung/LangzeitRDL

Begonnen von diodon-IV, 05. Oktober 2016, 17:50:29

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diodon-IV

Ich beabsichtige ggf. mich ggf. von meinem Dienstherrn für einen Zeitraum bis zu 10 Monaten beurlauben zu lassen (ohne Bezüge), um während dieser Zeit eine 10 monatige RDL abzuleisten.

Die Rahmenbedingungen sind folgende: HF d.R. ggf. SF d.R. (könnte sich kurzfristig ändern...) im Zivilberuf Beamter A11, verheiratet, 1 Kind, Frau arbeitet Vollzeit und erhält KiG.

Dazu stellen sich einige Fragen:

1. Wie wird das Kind durch die USG bewertet? Wird dies bei mir berücksichtigt oder nicht?

2. Was ist bei einer Beurlaubung ohne Bezüge zu beachten?

3. Die Ruhendstellung der PKV habe ich auf dem Schirm.

4. Hat jemand Erfahrungen bzgl. Anerkennung solcher langen RDL als ruhegehaltsfähig?

5. Ist eine jahresübergreifende RDL möglich? Also z.B. von 01.09.2017-30.06.2018.

Bitte keine Diskussion zu Sinn und Zweck - finanziell lohnt sich das bereits als HF, sofern man die Einsparungen bei der PKV berücksichtigt.
Der Knackpunkt ist eher die Beurlaubung ohne Bezüge und die Anerkennung der Zeit als ruhegehaltsfähig.

Ich bitte ggf. um Erfahrungsberichte, gerne auch per PN.

Der Reservist

Zu 1.) Solange Sie keine Bezüge oder sonstigen Einkünfte erhalten (Einnahmen aus Forst etc) erhälst Du den vollen Satz Mindestleistung pro Tag.
Zu 5.) Überschreitungen des Kalenderjahres sind kein Problem, spreche da aus eigener Erfahrung.

neo1

Ist auch bei einer RDL über den Jahreswechsel die max. Obergrenze 10 Monate am Stück?
Also 10 Monate/300 Tage pro Übung oder pro Kalenderjahr?
Oder gehen auch länger als 10 Monate wenn max. 300 Tage in einem und 60 Tage im neuen Jahr zusammenhängend?
Aber im Grunde geht man dann schon in Richtung SaZ...

JohnnyThunders

Wenn ich mir § 9 Beamtenversorgungsgesetz anschaue, gehe ich davon aus, dass lediglich der Grundwehrdienst vor Verbeamtung ruhegehaltsfähig ist, aber nicht RDL.

Einzige Möglichkeit sehe ich in § 6 Abs. 1 Nr. 5, wenn dein Dienstherr mitspielt.

diodon-IV

Zitat1 Kind, Frau arbeitet Vollzeit und erhält KiG.

Dazu stellen sich einige Fragen:

1. Wie wird das Kind durch die USG bewertet? Wird dies bei mir berücksichtigt oder nicht?

Kann zu dieser Frage explizit jemand eine belastbare Antwort liefern? Zivil wird mein Kind besoldungsrechtlich komplett bei meiner Frau abgebildet. Erhalte ich trotzdem die Mindestleistung mit Kind oder nicht?

Andi8111

Es gibt wirklich ein hervorragendes Infotelefon zur Unterhaltssicherung. Da bekommt man belastbare Antworten von Spezialisten. Alles was wir hier schreiben ist Ihnen doch eh nicht genug. Dann versuchen Sie es doch bitte da.

diodon-IV

ZitatAlles was wir hier schreiben ist Ihnen doch eh nicht genug.

Hab ich gleich wo zum Ausdruck gebracht?

Nichts gegen das "hervorragende" Infotelefon. Ich habe dort schon zweimal Antworten erhalten, die sich nicht als belastbar herausgestellt haben. Da sind mir persönliche Erfahrungen eigentlich ganz lieb.

Und der Hinweis auf § 6 Abs. 1 Nr. 5 Beamtenversorgungsgesetz war zielführend.

diodon-IV

So, das Infotelefon hat meine Anfrage jetzt positiv bestätigt - soll ja keiner sagen, dass ich keine Ratschläge annehme - trotzdem würde ich mich über weitere Antworten und Erfahrungen freuen.

Sollte sich der Plan als umsetzbar herausstellen und von allen Seiten entsprechend abgesegnet werden, werde ich hier entsprechend berichten.

Getulio

Sie bekommen hier Antworten, für die Sie sich nicht einmal bedanken können und erwarten trotzdem weiterhin, dass hier andere Ihre Probleme lösen? Sportlich...

diodon-IV

Nur mal so am Rande:

1.   Ich habe nirgendwo zum Ausdruck gebracht, dass mir die gegebenen Antworten nicht genügen, ob in der Menge oder in der Qualität.
2.   Habe ich dargelegt, warum das Infotelefon nicht ,,erste Wahl" war und ich meine Fragen in diesem Forum gestellt habe.
3.   Ich habe durchaus alle Antworten gelesen und festgestellt, dass meine Fragen in Teilen beantwortet wurden. Wenn jetzt hier für jede Antwort
        ein Danke verlangt wird, kann ich das zukünftig gerne einrichten.
4.   Da ich angeboten habe, einen entsprechenden Erfahrungsbericht abzugeben, sollte eigentlich klar sein, dass ich dieses Forum hier durchaus
        nicht als Einbahnstraße betrachte und an einem konstruktiven Austausch interessiert bin.
5.   Und letztendlich muss mir niemand antworten, dem meine Art nicht gefällt. Ich bin halt eher sachlich orientiert. Bislang war das auch noch 
        nirgendwo ein Problem.

Denen, die versucht haben, meine Fragen zu beantworten, an dieser Stelle ein klares Danke!

Hinsichtlich der Fragen ob eine RDL über den Jahreswechsel möglich ist und bzgl. des Hinweises auf die Regelungen des Beamtenversorgungsgesetz hat mich das in der Tat weitergebracht.

Schnellantwort

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