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Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?

Begonnen von Ralf, 24. Januar 2015, 06:16:13

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Ralf

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Youngster

Kann mir jemand folgendes beantworten? Wenn ich einen Antrag auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe gestellt habe, weil meine Eignungsübung rum ist und ich zum SaZ ernannt wurde,  und dieser Antrag seit heute in Köln beim BaPers vorliegt, wie lange dauert es bis das durch ist und man mir Bescheid gibt. Danke für jede Antwort.  MkG

Tommie

Die Forums-Glaskugel ist gerade in der Inst und die alte Dame mit der Warze auf der Nase hat den Urlaub, den sie sich mit ihrer Gewerkschaft erkämpft hat ;D ! Also, woher sollten wir wissen, wie lange es dauert, bis Ihr Antrag beschieden wird? Warten Sie einfach ab, es wird etwas passieren und Sie werden einen bescheid erhalten! Sollte Ihre Erfahrungsstufe neu festgesetzt werden, erhalten Sie sowieso eine Nachzahlung, also ... wot shalls ;)`?

KlausP

Ich bin mir ja fast sicher, dass er die gleiche Antwort schon von seinem Perser ...  ::)

... falls er den wider Erwarten gefragt hat.  ;)
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Tommie

Nee, hat er nicht, aber einfach mal ins Forum herein rülpsen und Dinge fragen, bei denen man mit ein wenig Nachdenken darauf kommen könnte, dass wir dazu definitiv keine Antwort wissen können ...

Ralf

Zitat von: Youngster am 14. Oktober 2016, 06:37:41
Kann mir jemand folgendes beantworten? Wenn ich einen Antrag auf Neufestsetzung der Erfahrungsstufe gestellt habe, weil meine Eignungsübung rum ist und ich zum SaZ ernannt wurde,  und dieser Antrag seit heute in Köln beim BaPers vorliegt, wie lange dauert es bis das durch ist und man mir Bescheid gibt. Danke für jede Antwort.  MkG
Es hätte keines Antrages bedurft, weil das von Amts wegen nach Ernennung sowieso gemacht wird. Klingt blöd, aber einfach abwarten. Es kann nichts "kaputt" gehen, weil das sowieso nachberechnet wird.
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KlausP

Sind die PersFw bei sowas keine Hilfe mehr oder sind sie einfach dazu nicht genügend ausgebildet?
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Ralf

Ich glaube beides. Das ist ja nichts, was sie selbst berechnen müssen, also auch kein Kerngeschäft, das machen ja die PersBearbSt. Ohne den Lehrstoff zu kennen kann ich mir vorstellen, dass das auch nicht Thema ist.
Das bezieht sich nun nicht aber auf den Hinweis, wie lange generell so ein Antrag zu Bearbeitung brauchen kann.
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Tommie

Der PersFw sollte aufgrund seiner Ausbildung in der Lage sein, dem Fragesteller -sofern denn einer kommt und ihn fragt ;) ! - zu erklären, dass er sich den Antrag schenken kann, weil das von Amts wegen festgesetzt bzw. überprüft wird! Ebenso sollte er (theoretisch!) wissen, dass eine Nachzahlung erfolgen wird, sofern sich da Änderungen ergeben! Ich weiß es jedenfalls ;) ! Und dass die Bearbeitungsdauer nur mit einer Glaskugel vorher gesagt werden kann, könnte man sich als PersFw auch denken ...

KlausP

Zitat...  -sofern denn einer kommt und ihn fragt ;) ! -  ...

Daran wird's wohl liegen.  ;)
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Grenadier1983

Moin Moin,

ich häng mich mal hier an den Fred dran.
Ich bin seit Januar 2016 Wiedereinsteller, mittlerweile OSG.

Nun warte ich immer noch, dass meine Erfahrungstufe mal angepasst wird, da ich immer noch in E1 stecke. Normalerweise sollte dass doch seit Mitte des Jahres alles angepasst worden sein.
Nun ist das Jahr fast um. Ist das normal, dass es solange dauert?
Wer ist da der richtige Ansprechpartner? Spieß und Perser stellen sich dumm.

BVA oder BaPers?



KlausP

Für die Festsetzung der Erfahrungsstufe ist das BAPersBw zuständig.
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Ralf

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Grenadier1983

"Rückzahlungen können nicht eintreten, da ja alle in Stufe 1 eingestuft wurden."

Ist das nen schlechter Witz oder habe ich das jetzt falsch verstanden?


Ralf

Wenn du erklärst, was du verstehst, dann können wir vielleicht auf deine Frage antworten?!  ::)
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