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Kredit für angehenden Soldaten auf Zeit

Begonnen von Gast1183, 07. November 2016, 23:40:28

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Gast1183

Hallo zusammen,

ich trete am 02.01.2017 meinen Dienst bei der Bundeswehr als Eignungsübender an.
Mein Arbeitgeber hat mich letzten Monat betriebsbedingt gekündigt, wodurch ich bis zum Dienstantritt nun Arbeitsuchend bin.

Ich möchte mir ein Auto für die Fahrten von meiner Familie zur Kaserne kaufen, da wir leider sehr ungünstig für öffentliche Verkehrsmittel wohnen und meine Familie aufgrund des Jobs meiner Frau auch nicht nachziehen kann.

Kennt jemand ein Kreditinstitut oder hat ähnliches schon bewerkstelligt?
Ich möchte die Anschaffung gern noch im Dezember machen. Als Betrag schweben mit so 7.000 EUR vor.

Vielen Dank vorab.

jochenschweisser

Bis zum Ende/"Bestehen" der EÜ würde ich damit warten. Das Thema hatten wir hier aber schon öfter.

Gast1183

Vielen Dank für die Antwort.

Bitte keine Antworten zu Sinn, Unsinn, Nutzen und Bedarf des Autos.
Situation ist wie geschildert und das Auto wird ab Januar gebraucht.

Eventuell hat jemand das schonmal gelöst ?

FoxtrotUniform

Niemand wird hier Werbung für ein konkretes Kreditinstitut einstellen, davon abgesehen, dass dieses Forum auch nicht die 1. Wahl für solche Anfragen darstellt.

Einfach mal im WWW stöbern oder lokale Banken besuchen. Nur bloß keine Kreditanfragen(!) tätigen, da andernfalls das Schufa-Ranking belastete wird.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

wolverine

Ist doch völlig albern, da Kreditkonditionen eben individuell sind. Wenn ich bei der Bank X ein tolles Kreditangebot bekomme, dann muss ein anderer mit anderen Parametern dieses noch lange nicht bekommen. Da hilft nur selbst vergleichen bei Banken und Autofinanzierern (welche aber auch nur mit Banken zusammenarbeiten).
Der Hinweis auf die Abbruchmöglichkeit beim Bund ist aber weiterhin berechtigt; genau wie der Hinweis, dass ein Kredit immer teurer ist als eine Barzahlung. Ganz egal ob man das hören möchte oder nicht.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Tommie

Wenn Sie aktuell einen Kredit beantragen, werden Sie nach Ihrer aktuellen finanziellen Situation eingestuft, also als Arbeitssuchender mit wahrscheinlich relativ geringem Einkommen. Daher ist damit zu rechnen, dass Ihnen eine Bank eher keinen Kredit gewähren wird, zumal Ihre neue Tätigkeit auch während der Eignungsübung kurzfristig von ihnen gekündigt werden kann. Besser wird Ihre Situation vermutlich erst dann werden, wenn die Eignungsübung vorbei ist und Sie zum SaZ ernannt wurden. Vorher schaut´s eher "mau" aus ;) !

KlausP

Zitat... Besser wird Ihre Situation vermutlich erst dann werden, wenn die Eignungsübung vorbei ist und Sie zum SaZ ernannt wurden. ...

... und das passiert erst zum Ende der viermonatigen Eignungsübung. Also ich würde definitiv so lange warten, aber das ist Ihre Entscheidung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Einsame Kämpferin

Und bis dahin ein relativ günstiges (500 bis max. 1000 €) Auto mit noch ein paar Monaten TÜV kaufen. Das reicht für das hin und zurück aus der Kaserne locker.

dv_uffz

Unabhängig von Ihrer Entscheidung einen Kredit aufnehmen zu wollen, hätte ich folgende Frage...

Sie schreiben, dass Sie betriebsbedingt gekündigt worden sind ?! War Ihrem Arbeitgeber bekannt, dass Sie zur Bundeswehr wollten ?
Zusätzlich der Hintergrund mit Ihrer Familie (Frau, Kind?!) scheint das ja nicht ganz sozialverträglich gewesen zu sein... Ich kann mich natürlich auch irren.


Gast1183

Ja, das war meinem AG bekannt, daher rührt meiner Meinung nach auch die Kündigung, aber das ist eine andere Geschichte und liegt schon bei unserem Anwalt.




KlausP

Dicker Hund! Das widerspricht hat eindeutig dem Eignungsübungsgesetz, besonders

Zitat...§ 2 Kündigungsverbot für den Arbeitgeber

... 2) ... Kündigt der Arbeitgeber binnen sechs Monaten, nachdem er von der Meldung des Arbeitnehmers bei den Streitkräften zur Teilnahme an einer Eignungsprüfung Kenntnis erhalten hat, oder innerhalb von drei Monaten im Anschluß an die Eignungsübung, so wird vermutet, daß die Kündigung aus Anlaß der Teilnahme an einer Eignungsübung ausgesprochen und, sofern aus dringenden betrieblichen Erfordernissen Entlassungen erfolgen, bei der Auswahl des Arbeitnehmers seine Teilnahme an einer Eignungsübung zu seinen Ungunsten berücksichtigt worden ist....
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Papierberg

Vielleicht finden Sie ja auch über eine Mitfahrzentrale oder einschlägige Apps eine Möglichkeit, ohne eigenes Auto zum Dienstort und zurück zu gelangen.


bayern bazi

die gute alte Fahrgemeinschaft mit Kameraden könnt auch noch klappen - würd mit dem kauf eines Auto auch noch warten


ABER ich würd mal mit einem Juristen über die Kündigung reden ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Tommie

Zitat von: Gast1183 am 08. November 2016, 17:41:55Ja, das war meinem AG bekannt, daher rührt meiner Meinung nach auch die Kündigung, aber das ist eine andere Geschichte und liegt schon bei unserem Anwalt.

Das Eignungsübungsgesetz ist an dieser Stelle durchaus eindeutig und damit hat der Ex-Arbeitgeber die A-karte gezogen ;) ! Wahrscheinlich können Sie sich das Auto von der Nachzahlung kaufen, wenn erst das Arbeitsgericht die Kündigung kassiert hat! Aber das kann ein wenig dauern ...

Es ist immer wieder das gleiche: Mancher Arbeitgeber lernt erst dann, wie er sich gesetzeskonform verhält, wenn er dafür richtig bezahlen muss!

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