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Herkunft und die Sicherheitsüberprüfung

Begonnen von Mumu12, 07. November 2016, 18:14:57

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F_K

@ Alle:

ZitatDie Ergänzung eines Verweises auf den neuen § 37 Absatz 3 stellt sicher, dass das
Erfordernis der Sicherheitsüberprüfung auch für Personen gilt, die ein Wehrdienstverhältnis
erstmalig als Dienstleistende nach dem Vierten Abschnitt des SG begründen.

Reservisten und FWDL sind also auch sehr wohl erfasst - gerade Letztere absolvieren ja auch eine GA und erwerben die "fürchterlich gefährlichen Erkenntnisse" beim Umgang mit Kriegswaffen.

MiraC

Das macht es aber einfacher, wenn der FWDL'er dann "plötzlich und unerwartet" auf einem LW Stützpunkt "aufschlägt" und gar keine SÜ hat (es wurde in zwei Fällen noch nicht mal eine eingeleitet).

F_K

... vermutlich meinst Du Flugplätze - ich glaube nicht, dass bisher jeder Luftwaffenstützpunkt eine SÜ, vorbeugender Sabotageschutz, rechtfertigt.

TheScientist

Zitat von: MiraC am 14. November 2016, 16:36:44
"plötzlich und unerwartet" auf einem LW Stützpunkt "aufschlägt" und gar keine SÜ hat

Damals in der Eloka wurde die SÜ während der GA eingeleitet und das Ergebnis stand dann am Ende dieser fest... unerwartet und plötzlich sollte es Heute auch nicht geben... und wenn, Kaffe kochen im Gezi kann man auch ohne...  ;)

Im Falle eines beorderten Reservisten wird im Vorfeld der Beorderung bzw. der ersten RDL, falls auf diesem DP eine SÜ notwendig ist, eine veranlasst und nur wenn diese zuerkannt wird, wird 'ne RDL daraus.

So, war es bei mir.

kermit_nc

Die Erfahrung von TheScientist kann ich bestätigen. SÜ in der GA und bei der 1. RDL

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