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Disziplinarverfahren wegen unware dienstliche meldung

Begonnen von Lucasr32, 16. November 2016, 10:21:01

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Lucasr32

Guten morgen
Mir würde gerade eröffnet das ich ein Disziplinarverfahren am hals habe wegen unware dienlicher Meldung, wollte dazu mal fragen ob das so rechtens ist.

Mein Anliegen war es zu einem zivilen zahnartzt Termin gefahren zu werden. Das habe ich auch einen hptfw so mitgeteilt er meinte dazu nur ich sollte doch privat fahren. Ich habe zu ihm dan gesagt das mein Auto sich nicht am Standort befindet was aber nicht stimmte,also hatte mein Auto in der Kaserne. Durch diese Aussage wollen die morgen jetzt ein diszi anhängen ist das jetzt rechtens oder nicht.

Andi8111

Ja. Das ist so rechtens. Sie haben gegen die Wahrheitspflicht in verstoßen. "Ein Soldat muss in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen" Dies war eine dienstliche Angelegenheit, deshalb haben Sie ein Disziplinarverfahren am Hals.
Ich als DV hätte ebenfalls eins eingeleitet...

IchParshippeJetzt

Ich würde noch eines wegen der Vergewaltigung der deutschen Sprache hinzufügen, wenn dies möglich wäre.

Aber zum Thema: So unverständlich ist es doch nicht. Sie geben selbst zu gelogen zu haben ( auch wenn mir kein Grund für die Lüge einfallen will ) und werden jetzt dafür belangt, dass Sie in einem dienstlichen Belang gelogen haben... Ist doch einleuchtend, oder?

Lucasr32

wenn sie mal unter Abschnitt 1.1 nachschauen steht da drin das die Tatsachen von dienstlicher bedeutung sein muss . Also ich finde ob ich mit meinem Auto oder mit der Fahrgemeinschaft zu Arbeit komme hat keine dienstliche bedeutung

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk


KlausP

Mit Ihrer unwahren dienstlichen Meldung wollten Sie erreichen, dass Sie mit einem Dienst-Kfz zum Arzttermin gebracht werden. Darauf haben Sie aber keinen Anspruch, schon gar nicht, wenn die Praxis im Standortbereich liegt (wovon ich ausgehe), da hätten Sie auch zu Fuß gehen können, wenn Sie Ihr Auto schonen wollen. Ich hoffe, dass der Disziplinarvorgesetzte Ihnen richtig was zwischen die Hörner gibt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Wenn es keine dienstliche Bedeutung gehabt hätte, hätte Dich der HptFw nicht danach fragen dürfen.

Natürlich gibt es für die Frage, ob ein Arzttermin mit privatem PKW erreicht werden kann, einen dienstlichen Hintergrund.

.. aber Du kannst ja Deine Sichtweise in der Vernehmung zu Papier bringen.

ulli76

Es ging aber nicht drum, wie er zum Dienst gekommen ist, sondern wie er zum Zahnarzt kommt.

Allerdings müsste man da nochmal genau die Vorschrift wälzen, wie es geregelt ist, wie der Soldat zum zivilen Arzt kommt.

Die Lüge war allerdings einfach dämlich.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

DefSkidrow

Geh zu einem Anwalt, fertig. Am besten aber  einfach die Strafe akzeptieren.... ist ja gerechtfertigt und darauf hoffen das sie milde ist. Dazu einfach sein eigenes verhalten mal überdenken.

Grüße

Defskidrow


DefSkidrow

Zitat von: ulli76 am 16. November 2016, 10:45:34
Es ging aber nicht drum, wie er zum Dienst gekommen ist, sondern wie er zum Zahnarzt kommt.

Allerdings müsste man da nochmal genau die Vorschrift wälzen, wie es geregelt ist, wie der Soldat zum zivilen Arzt kommt.

Die Lüge war allerdings einfach dämlich.
Mal eine Frage.... wir dürfen z.B. nicht mit dem Privat-KFZ zu einem Arzt Termin fahren. Gesagt wird uns immer aus Versicherungsgründen. Ist das so richtig?

Grüße

Defskidrow


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Quatsch.
Man KANN mit dem privaten KFZ fahren, wenn der TrArzt das genehmigt. Dieser genehmigt auch, dass die Truppenverwaltung die Fahrtkosten erstatten kann.
Das KANN bezieht sich darauf, dass es natürlich dienstliches Interesse ist, dass der Soldat gesund wird/bleibt und der Chef dort Fürsorgepflicht hat, ABER in Zeiten des Fuhrparkservices und der knapp verfügbaren Fahrzeuge KANN der Chef nicht jeden Soldaten (in meiner Einheit sind das pro Kompanie zuweilen 10-15) den ganzen tag rumkutschieren, weshalb auf die Erstattungsfähigkeit durch den TrArzt hingewiesen wird. Dazu muss natürlich nachgefragt werden, ob der Soldat ein Fahrzeug hat. Strittig ist der Konflikt zwischen Fürsorgepflicht und Gesunderhaltungspflicht, unstrittig jedoch ist die Zumutbarkeit, mit der dem Soldaten die Fahrt mit dem eigenen KFZ abverlangt wird, zumal er nicht transportpflichtig ist, vor allem deshalb, weil es erstattet wird.

So, ich hatte nämlich solch einen Fall einmal diziplinar zu verfolgen, diese Argumentation hat laut WDA eine gute Figur gemacht ;)

dv_uffz

Einfach Eier in der Hose haben und dem Disziplinarvorgesetzten in der Vernehmung dein Fehlverhalten eingestehen, dass es unüberlegt war und es nicht mehr vorkommen wird.

Einsicht zeigen ist hier der bessere Weg!

Wenn Sie ihrem Chef irgendwelche Gesetzestexte um die Ohren hauen, wird das garantiert nicht vorteilhaft für Ihre "Strafe" sein

ulli76

Nicht ganz- der Truppenarzt kreuzt auf der truppenärztlichen Bescheinigung an, welches Fortbewegungsmittel er aus medizinischer Sicht für erforderlich hält. Der DV legt die Transportart letztendlich fest.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


Ralf

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