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lehrgaenge speziell fuer resis

Begonnen von uffzklause, 17. November 2016, 23:17:45

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uffzklause

moinsen,


wieso gibt es so wenig lehrgaenge speziell fuer resis?


Ralf

Weil RDL wie aktive Soldaten behandelt werden sollen; sie sollen ja auch die selben Leistungen erbringen (können).
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F_K


uffzklause

Zitat von: F_K am 18. November 2016, 07:29:11
Und das ist gut so ...
die aktiven kameradn sind aber klar im vorteil.
als resi sollst du in ein paar tagen das koennem was aktive taeglich und monatelang intensiver ueben koennen
das kann nicht gleichberechtigt sein


wolverine

Dafür hält uns der lästige Dienstalltag nicht vom Üben ab.
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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Ernsthaft: Auf welchem Dienstposten sind Sie beordert? Welchen Lehrgang benötigen Sie dazu noch? Oder geht es um einen "Reservistenbestpassungslehrgang"?
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uffzklause

Zitat von: KlausP am 18. November 2016, 08:20:53
Taschentuch? Oder auf'n Arm?

Bitte nur ernsthafte Beitraege -Trennung
>:(

Ralf

Dann beantworte doch seine ernsthafte Fragen.
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F_K

Zitatals resi sollst du in ein paar tagen das koennem was aktive taeglich und monatelang intensiver ueben koennen

Und Du kannst das nicht?

Aufgrund langer Stehzeiten auf Dienstposten habe ich teilweise mehr Übungen mitgemacht als die aktiven Kameraden und hatte damit sogar einen echten Wissensvorteil.

Aufgrund "kümmern" war ich NSAK NB I bis III "durch" - während ich dem aktiven Kameraden (auf neuem Dienstposten 6 Monate später) erklären konnte, dass er mit seinem NB I die Forderung "erst mal" erfüllt hat.

Es bleibt richtig: Lehrgänge vermitteln Wissen - und da sollten Res und Aktive das gleiche Wissen vermittelt bekommen.

ZitatDafür hält uns der lästige Dienstalltag nicht vom Üben ab

Klar - beim "lästigen" Dienstalltag fehlt mir natürlich im Vergleich Erfahrung, keine Frage, aber größere Übungen sind eben kein Alltag.
Und natürlich erreicht man nie die Breite des Wissens / der Ausbildung, die in 1,5 Jahren auf einem LGAN vermittelt werden - aber in der "Nische" eines konkreten Dienstposten kann man durchaus vergleichbare Leistungen erzielen.

uffzklause

Zitat von: Ralf am 18. November 2016, 12:45:21
Dann beantworte doch seine ernsthafte Fragen.

Ist das normal? Ich dachte ein hoeflicher Umgang sollte normal sein..vera.... kann ich mich alleine

uffzklause

Zitat von: uffzklause am 18. November 2016, 13:24:57
Zitat von: Ralf am 18. November 2016, 12:45:21
Dann beantworte doch seine ernsthafte Fragen.

Ist das normal? Ich dachte ein hoeflicher Umgang sollte normal sein..vera.... kann ich mich alleine

Sorry, sehe gerade die wirklich ernsthafte Frage von Klaus..braeuche den JgFw-MFT angebl. keine Resis zugelassen..brauche aber die ATN fuer meinen Dienstposten

KlausP

Sind Sie auf einem Dienstposten JgFw beordert? Sind Sie Reservefeldwebelanwärter?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ Uffzklause:

Der S1 kann dies in der Lehrgangsdatenbank prüfen - sind tatsächlich keine Res zugelassen und ist eine Ausnahmegenehmigung nicht möglich, so muss man halt den Dienstposten wechseln.

Der Reservist

@ Uffzklause:

Schauen Sie mal genau im Lehrgangskatalog nach: "Sonderregelung für Teilnahme von Reservisten Sonderregelung für SKB, Heeres und Marine-Lehrgänge". Da RFA die selben Lehrgänge wie die Aktiven besuchen, ist es nur logisch, dass diese für Reservisten ebenfalls geöffnet sind.

Oder wurden ihnen da etwas anderes erzählt? Ich komme gerade aus Hammelburg und weiß daher, dass die Praxis hier auch der Theorie entspricht. Horrido