Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Erfahrungsstufe / Zahlen für Stube

Begonnen von Thomas92, 07. Dezember 2016, 19:12:26

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Papierberg

Möglicherweise kann man bald auch wieder jemanden vor Ort ansprechen, wenn das Travelmanagement tatsächlich wieder verstärkt dezentralisiert werden sollte.

LwPersFw

Zitat von: KlausP am 09. Dezember 2016, 11:24:42
Zitat von: LwPersFw am 08. Dezember 2016, 15:34:20
Da dem TG-Empfänger vorrangig eine unentgeltliche GMU bereitzustellen ist - bedarf es keines Antrages.

Diesen Antrag stellen nur Soldaten, denen keine unentgeltliche GMU bereitzustellen ist, die  aber gern in der GMU wohnen möchten.

Oder z.B. wenn Familienangehörige untergebracht werden sollen...

Doch, dieses Antrages an den Kasernenkommandanten (oder wer auch immer diese Aufgabe wahrnimmt) bedarf es durchaus. Deshalb gibt es ja auch ein entsprechendes Feld zum ankreuzen auf dem Vordruck, es sei denn, der Vordruck wurde seit 2005 geändert.

Ich habe mich nochmal in die Vorschriften eingelesen...

Und jetzt wird es "bürokratisch" ... für "Schreibtischtäter" ...  ;) ;D


Zuerst ... §3-TG-Empfänger stellen keinen Antrag auf Wohnen in der GMU im Sinne der Vorschrift, solange Sie einen Anspruch auf TG haben.

Erst wenn der TG-Anspruch erloschen ist und der Soldat dann weiterhin die GMU bewohnen möchte, muss er den entsprechenden Antrag stellen.

A1-1800/0-6570

"(2) Endet der Anspruch auf RKV oder TG (auch rückwirkend) und wird (wurde) die Gemeinschaftsunterkunft weiterhin in Anspruch genommen,
ist von diesem Zeitpunkt an eine Unterkunftspauschale zu zahlen.
Die Überwachung/Veranlassung (Antrag nach Nr. 217 und Erteilung der Wohnerlaubnis) obliegt der Einheit/Dienststelle, welche die Unterkunft bereitstellt."

Nr. 217

"Die Erlaubnis zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft nach 12.4 Anhang Teil A ist – auch für einzelne Tage – schriftlich zu beantragen."


Hintergrund ist, dass die Beantragung und in der Folge die Genehmigung zum Wohnen in der GMU mit der Entrichtung
der entsprechenden Unterkunftspauschale verbunden ist.

Deshalb geht der Genehmigungsbescheid auch an das BVA,  welches dann die U-Pauschale monatlich einzieht.


§3-TG-Empfänger haben aber Anspruch auf eine unentgeltliche Unterkunft.

Somit könnte auf der Genehmigung im Sinne der Vorschrift gar keine U-Pauschale angegeben werden.

................................................................................................

Davon trennen muss man das Verfahren der Bereitstellung der unentgeltlichen GMU für den TG-Empfänger.

Der Kasernenkommandant verwaltet die zur Verfügung stehenden U-Kapazitäten.

Um hier einen aktuellen Überblick zu haben, muss natürlich überwacht werden, wer welche Unterkünfte in der Kaserne nutzt.

Deshalb wird es i.d.R. in der Dienststelle ein Formular geben, mit dem der TG-Empfänger anzeigt, dass er eine unentgeltliche GMU benötigt.

Dieser Vorgang ist ja auch für die Verwaltung wichtig, denn antwortet der Kasernenkommandant an der TG-Empfänger,
dass keine angemessene GMU zur Verfügung steht, ist dies praktisch die Freigabe für die Verwaltung, dem TG-Empfänger
die Anmietung einer TG-Unterkunft auf dem freien Markt zu genehmigen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau