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Luftwaffe Adler

Begonnen von zuJung, 11. Dezember 2016, 20:04:32

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zuJung

Guten Tag,

Ich habe eine Frage zu diesem Adler.
Ich bin bei der Luftwaffe und wir tragen ja die Luftwaffenschwinge.
Ist dieser Adler noch immer "aktuell"?
Oder wäre es verwerflich diesen zu besitzen?
Da er ja ursprünglich mit Hakenkreuz abgebildet wurde und ich mich davon distanziere.
Doch das Motiv gefällt mir sehr.
Ich bedanke mich schon einmal für eine Antwort.

MfG

Til

[gelöscht durch Administrator]

Ralf

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zuJung

Zitat von: Ralf am 11. Dezember 2016, 21:02:39
An die Uniform?  :o
Nein natürlich nicht. Es geht hierbei um Körperschmuck.
Nur will ich nicht mit Nationalsozialisten in Verbindung gebracht werden sondern mit der Luftwaffe der Bundeswehr.

Ralf

Also ich fühle mich seit mehr als 2 Jahrzehnten mit der Luftwaffe verbunden und das ohne "Körperschmuck".
Wenn du doch schon selbst diese Analogie ziehst, meinst du nicht, dass das dann auch andere machen? Egal ob nun verboten oder nicht, das "Geschmäckle" bleibt.
Dadurch wirst du nicht einen Deut ein besserer Soldat oder Mensch.
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zuJung

Zitat von: Ralf am 11. Dezember 2016, 21:11:22
Also ich fühle mich seit mehr als 2 Jahrzehnten mit der Luftwaffe verbunden und das ohne "Körperschmuck".
Wenn du doch schon selbst diese Analogie ziehst, meinst du nicht, dass das dann auch andere machen? Egal ob nun verboten oder nicht, das "Geschmäckle" bleibt.
Dadurch wirst du nicht einen Deut ein besserer Soldat oder Mensch.
Da hast du allerdings Recht. Dann werd ichs lieber sein lassen. Vielen Dank für die Antwort  :)

schlammtreiber

Rein rechtlich besteht mit Sicherheit kein Problem - der Luftwaffenadler (ohne Hakenkreuz) hängt so auch im Eingangsbereich der Marseille-Kaserne in Appen, Unteroffizierschule der Luftwaffe (ein Original, Hakenkreuz abgetrennt - zumindest hing er bis Mitte der 90er noch dort), daher dürfte das bei der Bw kaum "verboten" sein.

Ich würde es mir an Deiner Stelle allerdings zwölf bis zwanzig mal überlegen, ob es wirklich unbedingt der Luftwaffenadler des Dritten Reiches sein muss, oder ob nicht doch zig Millionen Tattoomotive "fliegender Adler" existieren, die genau so gut aussehen und völlig unproblematisch sind?
Semper Communis
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zuJung

Zitat von: schlammtreiber am 12. Dezember 2016, 10:31:39
Rein rechtlich besteht mit Sicherheit kein Problem - der Luftwaffenadler (ohne Hakenkreuz) hängt so auch im Eingangsbereich der Marseille-Kaserne in Appen, Unteroffizierschule der Luftwaffe (ein Original, Hakenkreuz abgetrennt - zumindest hing er bis Mitte der 90er noch dort), daher dürfte das bei der Bw kaum "verboten" sein.

Ich würde es mir an Deiner Stelle allerdings zwölf bis zwanzig mal überlegen, ob es wirklich unbedingt der Luftwaffenadler des Dritten Reiches sein muss, oder ob nicht doch zig Millionen Tattoomotive "fliegender Adler" existieren, die genau so gut aussehen und völlig unproblematisch sind?
Ja. Das dachte ich mir ja auch schon nur wusste ich nicht, dass es der Adler des dritten Reiches ist. Deswegen die Frage.

KlausP

Das ist ja 'ne Sch****-Ausrede. Wenn ich in der Suchmaschine "Luftwaffenadler" eingebe, werden mir genau solche Bilder angezeigt wie Sie es hier gepostet haben - sowohl mit als auch ohne Hakenkreuz.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

zuJung

Zitat von: KlausP am 12. Dezember 2016, 13:05:07
Das ist ja 'ne Sch****-Ausrede. Wenn ich in der Suchmaschine "Luftwaffenadler" eingebe, werden mir genau solche Bilder angezeigt wie Sie es hier gepostet haben - sowohl mit als auch ohne Hakenkreuz.
"Dann werd ich es lieber sein lassen"
Ich fragte ob dieser noch immer aktuell und in Gebrauch ist, siehe Frage. Da er von den Nationalsozialisten benutzt wurde wusste ich ja, siehe ebenfalls Frage.
Ich wollte lediglich wissen ob dieser noch immer von der Luftwaffe benutzt wird. Trotzdem Danke für die reichlichen Antworten.

KlausP

Meine Antwort bezog sich ganz konkret auf diesen Satz von Ihnen:

Zitat... Das dachte ich mir ja auch schon nur wusste ich nicht, dass es der Adler des dritten Reiches ist. ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

zuJung

Zitat von: KlausP am 12. Dezember 2016, 13:27:09
Meine Antwort bezog sich ganz konkret auf diesen Satz von Ihnen:

Zitat... Das dachte ich mir ja auch schon nur wusste ich nicht, dass es der Adler des dritten Reiches ist. ...
Wir reden leider an uns vorbei bzw. Habe ich mich in diesem Satz falsch ausgedrückt. Entschuldigung dafür. Ich weiß, dass er von denen benutzt wurde. Was ich nicht wusste, dass er ausschließlich mit Hakenkreuz abgebildet wurde wie im Fall Appen mit abgetrenntem Hakenkreuz.

Da jedoch so ziemlich alle diesen Luftwaffenadler mit dem dritten Reich assoziieren, werde ich es eh sein lassen.
Also, meine Frage wurde beantwortet und ich bedanke mich auch dafür.  :)

KlausP

Zitat... Was ich nicht wusste, dass er ausschließlich mit Hakenkreuz abgebildet wurde wie im Fall Appen mit abgtrennten Hakenkreuz. ...

Den Satz verstehe wer will. Sie sollten dringend an Ihrem schriftlichen Ausdrucksvermoegen arbeiten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Stellen wir emotionslos fest:

- die deutsche Luftwaffe / Bundeswehr nutzt diesen Adler NICHT als Symbol.
- die Luftwaffe der Wehrmacht hat diesen Adler als Symbol genutzt
- ohne "Kreuz" ist das Zeigen des Symbols wohl nicht strafbar.

Als Soldat hat man sich aber nicht nur am Strafrecht zu orientieren, sondern auch nach Weisungen.

Damit ist Koerperschmuck (zumindest in sichtbaren Bereichen) nicht zulaessig.

Da dieser Adler sich auf NS Zeiten bezieht, wuerde ich jedes Zeigen dieses Adlers durch Soldaten den zustaendigen Stellen melden, denen kann man dann erklaeren, dass es "nicht so gemeint ist".

zuJung

Zitat von: F_K am 12. Dezember 2016, 14:26:50
Stellen wir emotionslos fest:

- die deutsche Luftwaffe / Bundeswehr nutzt diesen Adler NICHT als Symbol.
- die Luftwaffe der Wehrmacht hat diesen Adler als Symbol genutzt
- ohne "Kreuz" ist das Zeigen des Symbols wohl nicht strafbar.

Als Soldat hat man sich aber nicht nur am Strafrecht zu orientieren, sondern auch nach Weisungen.

Damit ist Koerperschmuck (zumindest in sichtbaren Bereichen) nicht zulaessig.

Da dieser Adler sich auf NS Zeiten bezieht, wuerde ich jedes Zeigen dieses Adlers durch Soldaten den zustaendigen Stellen melden, denen kann man dann erklaeren, dass es "nicht so gemeint ist".
Auf so eine Antwort habe ich gehofft. Vielen Dank.
Meine Frage ist jetzt gut beantwortet worden.

BulleMölders

Und damit sollte die Diskussion dann auch erschöpft sein.