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Psychologengespräch durchgefallen - Jetzt Einspruch einlegen

Begonnen von AlterHase91, 13. Dezember 2016, 11:54:18

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AlterHase91

Moin Moin,

Am 05.12.2016 hatte ich mein Auswahlverfahren bei der Bundeswehr.

Zur mir:
25 Jahre alt, Berufsausbilung: Kfm für Büromanagement.

Laufbahn: Feldwebel
Verwendungsreihe: 61 Stabsdienst

Lehrzeit kann ich Amtszeit angerechnet werden.

Leider bin ich beim Psychologengespräch durchgefallen obwohl ich es als angenehmes Gespräch empfand.

Mir wurde nur die Laufbahn des Mannschafter angeboten, was ich nicht in Ordnung finde.

Sport: Gut
Cat (Computer Test): Bestanden

und nun Mannschafter mit Berufsausbildungsabschluss der für die Verwendungsreihe angemessen und anerkannt ist.

Ich wäre mit Unteroffizier einverstanden gewesen und will nun Einspruch einlegen, ist dies möglich? Hat das jemand schon gemacht?




Jens79

Was wollen Sie denn damit erreichen? Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einstellung bei der Bw.

Finden Sie sich einfach damit ab, das Sie nicht geeignet sind.
 

BulleMölders

Gegen welchen Rechtsmittelfähigen Bescheid wollen Sie denn Einspruch einlegen?
Und wie wollen Sie denn ihren Einspruch ggf. begründen?
Dazu müssten Sie doch die genauen Gründe für die nichteignung kennen um die Beurteilung des Beurteilenden wiederlegen können.

AlterHase91

Zitat von: Jens79 am 13. Dezember 2016, 12:01:24
Was wollen Sie denn damit erreichen? Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einstellung bei der Bw.

Finden Sie sich einfach damit ab, das Sie nicht geeignet sind.

Ich will damit erreichen das ich ein erneutes Gespräch bekomme.

Eine Einstellung besteht, aber leider als Mannschafter.


AlterHase91

Zitat von: BulleMölders am 13. Dezember 2016, 12:15:30
Gegen welchen Rechtsmittelfähigen Bescheid wollen Sie denn Einspruch einlegen?
Und wie wollen Sie denn ihren Einspruch ggf. begründen?
Dazu müssten Sie doch die genauen Gründe für die nichteignung kennen um die Beurteilung des Beurteilenden wiederlegen können.

Gegen die Einstellung als Mannschafter.
Durch meine Berufsausbildung habe ich den Stand als Geselle bzw. Kaufmannsgehilfe (Unteroffizier).
Ich habe alle notwenigen Anforderung als Unteroffizier. Schulabschluss und Ausbildung.

Warum sollte ich dann als Mannschafter anfangen was jeder mit 18 jähriger macht?! Entschuldigen Sie meine Ausdrucksweise.

JohnnyThunders

Zitat von: AlterHase91 am 13. Dezember 2016, 12:17:27

Ich will damit erreichen das ich ein erneutes Gespräch bekomme.

Und dann solange Gespräche führen, bis es zum kommenden GI langt?

Wenn die Bw jeden solange prüfen würde, bis das ihm genehme Ergebnis rauskommt...du kannst dir doch sicher selbst ausmalen, wozu das führen würde.

Zumal du ja selbst sagst es war ein angenehmes Gespräch.

JohnnyThunders

Zitat von: AlterHase91 am 13. Dezember 2016, 12:21:08
Warum sollte ich dann als Mannschafter anfangen was jeder mit 18 jähriger macht?! Entschuldigen Sie meine Ausdrucksweise.

Weil man dich zum Unteroffizier nicht tauglich fand. Und zwar NICHT wegen deiner beruflichen Qualifikation, sondern deiner Persönlichkeit z.B.

Und als Mannschafter anfangen musst du ja nicht, du kannst es doch auch lassen mit der Bw.

schlammtreiber

Zitat von: JohnnyThunders am 13. Dezember 2016, 12:23:47
Zitat von: AlterHase91 am 13. Dezember 2016, 12:21:08
Warum sollte ich dann als Mannschafter anfangen was jeder mit 18 jähriger macht?! Entschuldigen Sie meine Ausdrucksweise.

Weil man dich zum Unteroffizier nicht tauglich fand. Und zwar NICHT wegen deiner beruflichen Qualifikation, sondern deiner Persönlichkeit z.B.

Und als Mannschafter anfangen musst du ja nicht, du kannst es doch auch lassen mit der Bw.

Bündig zusammengefasst.
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Helft mit, daß es so bleiben kann

AlterHase91

Zitat von: JohnnyThunders am 13. Dezember 2016, 12:21:53
Zitat von: AlterHase91 am 13. Dezember 2016, 12:17:27

Ich will damit erreichen das ich ein erneutes Gespräch bekomme.

Und dann solange Gespräche führen, bis es zum kommenden GI langt?

Wenn die Bw jeden solange prüfen würde, bis das ihm genehme Ergebnis rauskommt...du kannst dir doch sicher selbst ausmalen, wozu das führen würde.

Zumal du ja selbst sagst es war ein angenehmes Gespräch.

Das sagte ich nicht, ich würde mir wünschen ein erneutes Gespräch zu führen (zweite Meinung).

Ralf

Da bist du nicht der einzige, der mit einem Berufsabschluss nicht seine Wunschlaufbahn bekommt. Es zählt mehr, als die berufliche Ausbildung. da werden Dinge wie berufliches Selbstverständnis, Verhaltensstabilität, Führungspotenzial und mehr bewertet.
Und diese Einzelmerkmale führen zu einer Gesamtbewertung, die durchaus vom CAT abweichen kann, weil ganz andere Dinge bewertet werden.
So kannst du bspw. mit einem Masterabschluss kommen, aber wenn du im Gesprächsverlauf von dir gibst, dass du nur wegen des "ballerns" in die Bw möchtest, wirst du keine Eignung als Soldat bekommen.
Klar kann man gegen alles einen Widerspruch einlegen, jedoch hast du bisher keine objektiven Gründe angeführt, die das KarrC Bw dazu veranlassen würden, die Wertung zu ändern oder ein 2. Gespräch (was nicht vorgesehen ist, Teile der Prüfung werden nicht wiederholt mit Ausnahme Sporttest).
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SGBunny

Zitat von: AlterHase91 am 13. Dezember 2016, 12:35:04
Das sagte ich nicht, ich würde mir wünschen ein erneutes Gespräch zu führen (zweite Meinung).

Dann bewirb Dich in einem Jahr halt erneut

ToMA

Zitat von: AlterHase91 am 13. Dezember 2016, 12:17:27
Eine Einstellung besteht, aber leider als Mannschafter.

Heisst das, dass Du die Mannschafter-Laufbahn erst einmal angenommen hast?

Und wenn ja, für welchen Dienstposten?
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

AlterHase91

Zitat von: ToMA am 13. Dezember 2016, 13:08:10
Zitat von: AlterHase91 am 13. Dezember 2016, 12:17:27
Eine Einstellung besteht, aber leider als Mannschafter.

Heisst das, dass Du die Mannschafter-Laufbahn erst einmal angenommen hast?

Und wenn ja, für welchen Dienstposten?

Ja, die Stelle ist reserviert in Plön, verwendungsreihe 61 Stabsdienst.
Ich weiß ich kann die Stelle noch absagen.

JohnnyThunders

Zitat von: AlterHase91 am 13. Dezember 2016, 12:35:04
Das sagte ich nicht, ich würde mir wünschen ein erneutes Gespräch zu führen (zweite Meinung).

Merkst du gar nicht, wie absurd deine Vorstellung ist? Was meinst du denn, passiert, wenn du bei einer ganz normalen zivilen Firma eine Absage bekommst und dann auf eine "zweite Meinung" pochst? Richtig, nichts, weil es kein Recht auf Einstellung gibt. Wieso meint alle Welt, die Bw müsste jeden nehmen (oder auch nur jedem, trotz begrenzter Prüfungskapazität, zweite Chancen einräumen)?

Du hast deine Chance gehabt, hast es verk*ckt, jetzt haben erstmal andere Bewerber ihre Chance.

ToMA

Aus meiner Sicht gibt es nur 2 Alternativen:

1. Nicht zur Bw gehen (und ggbfls. später noch einmal bewerben) oder
2. Stelle annehmen, während der Dienstlaufzeit durch Leistung überzeugen und Laufbahnwechsel anstreben.

Welche Laufzeit? SaZ4?
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

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