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FWDL Aga nicht bestanden, wo/wann nachholen, wer entscheidet?

Begonnen von Crusaderab, 13. Dezember 2016, 14:01:24

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Ralf

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Jens79

Hier passt doch schon wieder vieles nicht zusammen....
 


Kiepenkerl

Zitat von: jochenschweisser am 14. Dezember 2016, 16:32:44


Man möge mich korrigieren, "damals" gab es doch die Unterhaltssicherungsbehörde, welche für diesen Teil zuständig war.
Ist die abgeschafft worden?



Auch damals gabs die Miete aber nicht bedingungslos. Der Mietvertrag musste mind. 6 Monate vor Dienstantritt bestanden haben. Meine der Höchstsatz waren grob 300€. Bei mir wurde jedenfalls zunächst der entsprechende Anteil für meine eigene Wohnung übernommen und dann sogar noch für das darauf folgende WG-Zimmer. (Stand 2011/2012)




Zu den Zeiten: Das klingt ja fast wie eine Wehrpflicht GA und selbst da war Freitags i.d.R. früher Schicht im Schacht. War dieses Jahr als Ausbilder in einer GA eingesetzt und in der Einheit wurde die ersten zwei Wochen auf annähernd Vor-SAZV-Level Dienst getan , Wochenenden ausgenommen. Das musste allerdings dann auch mit DA-Abbau an jedem möglichen Brückentag und einer Woche DZA am Ende "erkauft" werden.Insofern kann ich mir nicht vorstellen ,wie das bei dir- entsprechend deiner Schilderungen-  umgesetzt werden sollte. Da wäre ja (überspitzt gesagt) nach der Hälfte der 3 Monate einstellen angesagt. Und einen derartigen Anspruch mit in die Stammeinheit nehmen, kann auch nicht im Sinne der zukünftigen Chefs sein. Tut mir leid , halte ich, jedenfalls als Dauerzustand,   für unglaubwürdig.


Zitat"Nachtruhe ist der Zeitraum, in dem auf bereits schlafende Kameradinnen und Kameraden besonders Rücksicht zu nehmen ist. Lautes Verhalten und Störungen jeglicher Art haben zu unterbleiben. Die Nachtruhe in der Einheit beginnt um 22.00 Uhr und endet mit dem im Tagesdienstplan des Folgetages festgelegten allgemeinen Wecken."

Das als Grundlage für einen defacto Zapfenstreich? Finde ich als Laie ziemlich dünn. Das ist doch im Grunde nichts als eine Hausordnung und auf Grundlage derer kann ich zwar Störer behandeln, nicht jedoch den Soldaten daran hindern seine Stube, die Kaserne etc. zu verlasssen.Jedenfalls meine Rechtsauffassung. Dass man das mit Rekruten machen kann weil die 
das nicht durchsteigen , mag sein. Juristen meldet euch ;D

Das flücht'ge Lob, des Tages Ruhm
Magst du dem Eitlen gönnen;
Das aber sei dein Heiligtum:
Vor dir bestehen können.

-Theodor Fontane

IchParshippeJetzt

Was mich besonders irritiert, sind die Aussagen über die Dienstzeiten und dass im nächsten Turnus dasselbe Ausbildungspersonal wieder ausbildet. Im Regelbetrieb führe ich keine GA Kompanie, muss dies aber derzeit aufgrund von Elternzeit eines Kameraden stellvertretend übernehmen. Wenn ich unseren täglichen Dienstplan so ausdehnen würde, wie Sie es beschrieben, dann müsste das gesamte Personal im nächsten Turnus die aufgebaute Mehrarbeit abbauen. Die Sicherstellung der GA wäre damit definitiv nicht sichergestellt. Heißt: Ich bräuchte einen 2. Ausbilderpool, welcher mit jedem Turnus rotiert, da sich sonst Unmengen an nicht abgebauter Mehrarbeit anhäufen würde.

Das passt so einfach nicht.

CIRK

Zitat von: Kiepenkerl am 15. Dezember 2016, 00:32:45Das ist doch im Grunde nichts als eine Hausordnung und auf Grundlage derer kann ich zwar Störer behandeln, nicht jedoch den Soldaten daran hindern seine Stube, die Kaserne etc. zu verlassen.
Da mögen Sie ja noch recht haben, aber letztendlich handelt es sich beim sog. Zapfenstreich um eine Ruhezeit mit Auflagen und dass kann der Disziplinarvorgesetzte sehr wohl festlegen. Im übrigen nicht nur während der Grundausbildung und nicht nur für Rekruten.

Jens79

Naja, wie auch immer. Sollte das alles so stimmen was hier vom TE angeführt wird, hat der DV der GA Einheit ein "kleines" Problem.

Auch in Zeiten der SAZV kann man sicherlich die ein oder andere Stunde Mehrarbeit leisten, das wurde ja auch bereits erläutert, allerdings nicht in dem Umfang den der TE beschreibt.

Aber wie so oft, irgendwo verschwinden Details in einem schwarzen Loch.....  ::)
 

CIRK

Zitat von: Jens79 am 15. Dezember 2016, 07:47:04
Naja, wie auch immer. Sollte das alles so stimmen was hier vom TE angeführt wird, hat der DV der GA Einheit ein "kleines" Problem.
Ich denke auch, dass eine Überprüfung der Geschichte(n) dann doch ein etwas anderes Bild ergeben würde als es der TE hier beschreibt.
Wenn nicht, dann wären die "Zustände" in dieser Einheit es sicherlich Wert einmal hinterfragt zu werden. Eine Eingabe an den Wehrbeauftragten kann dazu ein Weg sein.

tank1911

Die ganzen Aussagen hier basieren auf Wahrnehmungen aus der "Froschperspektive" (nicht despektierlich gemeint). Ich gehe davon aus, dass dort alles seine Richtigkeit hat. Die Ausbildung in den GA KP'n unterstehen überall einem erhöhten Augenmerk und es gibt klare Vorgaben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen DV A13 in einer GA Kp gibt, der so dilettantisch vorgehen würde. Ich habe die GA meines Bruders im FA/UA Btl nachverfolgt und ich kann sagen, dass der TE dort noch "schlimmere" Zustände vorgefunden hätten, da die FA/UA GA nur 2 Monate dauert und dementsprechend noch weniger Zeit da ist. Aber auch dort war mMn alles im grünen Bereich. Die SAZV gibt bei sehr genauem hinsehen mannigfaltige Ermessensspielräume, gerade innerhalb der GA. Und der hier aufgeführte "Ausschnitt der Wahrnehmung" lässt sich sicherlich mit vielen Details anfüttern, wie z.B. der Tatsache, dass nach regulärer Dienstzeit nicht mehr alle Ausbilder im Dienst sind etc. Außerdem darf man nicht vergessen, dass wir in "EUAZR Jahr 1" sind. Viele Soldaten, gerade in solchen Funktionen, laufen mit riesigen Stundenkonten rum. Die Auswertung läuft gerade au höchsten Ebenen.

Jens79

Wenn es keine DV gibt die so "Dilettantisch" agieren stellt sich mir die Frage wie es sein kann, dass unser StQ 2 Soldaten mit 225 Mehrarbeitsstunden zuversetzt bekommt.
 

CIRK

Um mal zum Kern der Frage zurückzukommen, bei einem FWDL mit vermutlich sehr kurzer Stehzeit interessiert sich nach der Grundausbildung kein Mensch mehr dafür, ob er diese bestanden hat oder nicht. In der Stammeinheit wird er noch ein paar Monate die ihm zugedachten Aufgaben erledigen und dass wars dann.

CIRK

Zitat von: Jens79 am 15. Dezember 2016, 08:04:08
Wenn es keine DV gibt die so "Dilettantisch" agieren stellt sich mir die Frage wie es sein kann, dass unser StQ 2 Soldaten mit 225 Mehrarbeitsstunden zuversetzt bekommt.
In so einem Fall würde ich mit dem Chef der abgebenden Einheit mal ein ernstes Wort reden. Fast sechs Wochen Mehrarbeit da stellt sich dann doch die Frage, wo kommen die denn bitte her und warum wurden diese nicht dort abgebaut, wo sie entstanden sind.

KlausP

Zitat von: Jens79 am 15. Dezember 2016, 08:04:08
Wenn es keine DV gibt die so "Dilettantisch" agieren stellt sich mir die Frage wie es sein kann, dass unser StQ 2 Soldaten mit 225 Mehrarbeitsstunden zuversetzt bekommt.

Genau. Es scheint den einen oder anderen DV einen Sch***** zu interessieren, wie die Stunden in der Stammeinheit dann wieder abgebaut werden. Aber es scheint ja auch dort DV zu geben, die sich das einfach so gefallen lassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

Keine Sorge. Dafür gibt es ja den "Dienstweg". So einen Mist klärt man nicht mehr von DV zu DV. Ich kann nur für mich sprechen, und da wurde es über KdoEbene "geklärt".
 

tank1911

Da muss ich mal eine Lanze für alle Einheitsführer in der GA brechen, obwohl dass nicht meine Baustelle ist. Es gibt hier ein klares Dilemma. Von der einen Seite gibt es Vorgaben, dass innerhalb der ersten Ausbildungsabschnitte kein Urlaub zu gewähren ist (Quelle hier nicht), von der nächsten (SAZV) das Resultat, dass leicht ein enormes Maß an auszugleichender Mehrarbeit aufgebaut wird. So und jetzt nehmen Sie sich mal bitte die aktuellen AnTrA, ich sag nur Stundenansätze PolBil, die ganzen Grundlagen Unterrichte, Waffen- und Schießausbildung, die nach neuSAK in dem Zeitraum nicht ansatzweise  aufgefangen wird...und und und.

Das ganze ist (wie gesagt "EUAZR Jahr 1") ein aktuell beleuchteter Prozess, der im nächsten Jahr gelöst werden wird.