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erneute Überprüfung nach der Einplanung?

Begonnen von MarcCc, 16. Dezember 2016, 11:18:09

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MarcCc

Mahlzeit zusammen,

Ich habe mich Ende August erfolgreich als Wiedereinsteller beim zuständigen KC in WHV beworben.
zunächst wurde ich nur vorläufig eingeplant, weil meine Akte wegen Überprüfungen nicht vorlag.
Vor 2-3 Wochen lag meine Akte dem Einplaner vor. (alle Kriterien sowie Überprüfungen waren abgeschlossen)
Somit fand eine Einplanung für Juli 2017 statt.
Soeben habe Ich mich telefonisch über den aktuellen Stand informiert, weil mir noch keine unterlagen zugesandt wurden.
Nun wurde ich darüber informiert, dass meine Akte wieder beim BMVg vorliegt.

Muss ich mir nun Sorgen machen oder ist das Vorgehen normal?
Dez 2006 - Aug 2007
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KlausP

Da hier niemand weiss, warum Ihre Akte beim BMVg liegt und zuvor schon einmal eingehend geprüft wurde, kann das wohl niemand definitiv beantworten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MarcCc

Die sorgfältigen Überprüfungen fanden deshalb statt, weil ich vor 10 Jahren wegen einer Straftat, während der Probezeit aus dem Dienst ausgeschieden bin.

Auf der Homepage des BMVg ist beschrieben, dass eine Überprüfung statt findet um die Einstellung von Extremisten zu verhindern.
Diese Überprüfung sollte meiner Meinung nach bereits erfolgt sein.
Mir wäre jetzt auch nicht bekannt, dass bei der Einstellung zum 23er als SaZ13 besondere Überprüfungen statt finden.
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KlausP

ZitatAuf der Homepage des BMVg ist beschrieben, dass eine Überprüfung statt findet um die Einstellung von Extremisten zu verhindern.

Das hat damit aber nichts zu tun.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

23er benötigen eine SÜ 2 in der Bootsmannlaufbahn sogar noch höher.
Könnte also damit zusammen hängen.
Test

KlausP

Zitat von: BulleMölders am 16. Dezember 2016, 12:14:37
23er benötigen eine SÜ 2 in der Bootsmannlaufbahn sogar noch höher.
Könnte also damit zusammen hängen.

Dann wäre ers schon darüber informiert worden, dass eine SÜ eingeleitet wird. In der Regel erfolgt die derzeitig auch erst nach Dienstantritt und dafür geht die Akte auch definitiv nicht zum BMVg. Was er meint, ist die vorgesehenbe SÜ für alle Bewerber vor deren Einstellung.
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MarcCc

Ich schaue mir nochmal die ausgehändigten Unterlagen von der vorläufigen Einplanung an ob eine gesonderte Überprüfung geplant ist.
Ansonsten ist am Dienstag der zuständige Einplaner wieder zu erreichen, der mir dann wohl mehr sagen kann.
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MarcCc

"Ich wurde heute darüber belehrt, das für mich bei Einplanung/ Einstellung als Soldat auf Zeit auf einem sicherheitsempfindlichen Dienstposten eine Sicherheitsüberprüfung eingeleitet werden muss. Die Einplanung, wie auch die Aufforderung zum Diensteintritt/ Einberufung zu einer Eignungsübung, erfolgen unter dem Vorbehalt eines positiven Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung. Sollte diese Überprüfung negativ ausfallen, so hat dies die Aufhebung der Einplanung und/oder Aufforderung zum Diensteintritt/Einberufung zu einer Eignungsübung zur Folge."

Wer lesen kann...
Sorry wenn ich eure Zeit verschwendet habe. Ich nehme an, dass es sich um solch eine Überprüfung handelt, weil Ich als 23er auf einer fahrenden Einheit eingeplant bin.
Ich werde kommenden Dienstag feedback geben ob es sich um die genannte Überprüfung handelt.

kurze andere Frage.:
Erfolgt eine Einstellung mit höherem Dienstgrad ausschließlich mit einer EÜ?
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KlausP

Meiner Meinungnach handelt es sich nicht um die Einleitung der Sicherheitsüberprüfung, dann hätten Sie schon den entsprechenden Fragebogen dafür ausfüllen müssen. Ausserdem macht die SÜ der MAD und nicht das BMVg.

Zitat... Erfolgt eine Einstellung mit höherem Dienstgrad ausschließlich mit einer EÜ? ...

Wenn man aufgrund seiner zivilberuflichen Qualifikation mit höherem Dienstgrad eingestellt wird, ja.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MarcCc

Ich habe bei der vorläufigen Einplanung einen Eröffnungsvermerk bzw. Belehrung mit unter anderem der genannten Klausel unterschrieben.

Keine Ahnung wer dann für welche Überprüfungen zuständig ist.
Hat der MAD evtl. seinen Sitz im BMVg?
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KlausP

Zitat von: MarcCc am 16. Dezember 2016, 12:50:52
Ich habe bei der vorläufigen Einplanung einen Eröffnungsvermerk bzw. Belehrung mit unter anderem der genannten Klausel unterschrieben.

Keine Ahnung wer dann für welche Überprüfungen zuständig ist.
Hat der MAD evtl. seinen Sitz im BMVg?

Dass Sie das unterschrieben haben ist mir klar. Zur Einleitung einer SÜ bedarf es eines mehrseitigen Fragebogens, den der Bewerber/der Soldat ausfüllen muss und das haben Sie mit Sicherheit noch nicht getan. Der MAD ist dafür zuständig und der bekommt auch nicht die gesamte Akte übersandt.
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MarcCc

Vielen Dank soweit.

Ich werde dann bis Dienstag nach Rücksprache mit dem Einplaner ausharren müssen.

Ich wünsche ein angenehmes WE.
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F_K

ZitatDie sorgfältigen Überprüfungen fanden deshalb statt, weil ich vor 10 Jahren wegen einer Straftat, während der Probezeit aus dem Dienst ausgeschieden bin.

In aller Regel wird man dann nicht wieder eingestellt ... insoweit wird sich der RB dass schon genau anschauen.

Getulio

Eine SÜ wird das nicht sein, wie schon geschrieben, erstens hätten Sie dann den Bogen ausfüllen müssen, und außerdem würde das vermutlich beim MAD laufen und nicht im BMVg.

Ich gehe davon aus, dass es sich um die Einholung und Auswertung der unbeschränkten Auskunft aus dem BZR handelt. Früher haben das die RB bei den Divisionen bzw. BAPersBw gemacht, heute macht es kein RB mehr, sondern ein Referat der Abteilung P im BMVg.

MarcCc

Meines Wissens nach wurde der BZR Auszug bereits angefordert und durchgesehen. (deshalb die längere Wartezeit wegen der Prüfung)
habe kurz nach Einsendung meiner Bewerbung am Anfang des Jahres nochmal Post bekommen wo 2 Unterschriebene Ausführungen für den BZR Auszug unterschrieben zurück geschickt werden mussten.

Würde mich wundern wenn dies noch einmal überprüft wird.
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