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Einstiegs-Dienstgrad

Begonnen von LilaLauneBaer, 20. Dezember 2016, 15:18:02

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LilaLauneBaer

Guten Tag,

als ich im Bewerbungsverfahren für die Offizierslaufbahn in Köln war, gab es die Möglichkeit einzutragen, ob man beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt. Da ich jetzt vor Dienstantritt in 2017 meine Ausbildung zum Industriekaufmann beende, wollte ich wissen, mit welchen Dienstgrad man einsteigt. Hab mal in einem älteren Beitrag gelesen, dass man mit einem höheren Dienstgrad beginnt. Stimmt das? Wird mir mitgeteilt, welcher das ist?

schlammtreiber

Nein, bei Offizieranwärtern nicht.

Nur, wenn man in die entsprechende Laufbahn der Unteroffiziere oder Feldwebel im Fachdienst geht, und eine dort brauchbare Ausbildung vorweist, dann steigt man mit höherem Dienstgrad ein.
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tank1911

Offiziere steigen wenn nur mit absolviertem Studium und entsprechender Berufserfahrung mit höherem Dienstgrad ein.

Tommie

Diese Aussage ist in dieser Pauschalität schlicht und ergreifend falsch! Beispiel: Ein ehemaliger SaZ 8 in der Laufbahn der Unteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes wurde -wie es noch bis vor kurzem üblich war!- nach sechseinhalb Jahren in den BFD entlassen, macht sein Abitur nach und wird als Offiziersanwärter wieder eingestellt. Er startet selbstverständlich mit seinem letzten Dienstgrad, in der Regel also als "StUffz" mit dem Zusatz OA!

Einen höheren Dienstgrad gibt es nur bei einer förderlichen Ausbildung für die jeweiligen Laufbahn. Um beim Beispiel des TE zu bleiben: Ein Bewerber für die Feldwebel-Laufbahn würde mit dem Eingangsberuf Industriekaufmann, je nach Schulbildung als "Uffz (FA)" (Hauptschulabschluss!) oder "StUffz (FA)" eingestellt werden. Ein "Zauberlehrling" dagegen wird, weil der Industriekaufmann dafür keine förderliche Ausbildung ist, eben als "Schulterglatze (OA)" eingestellt, sofern er keine Vordienstzeit und keinen Dienstgrad aus einem früheren Wehrdienstverhältnis hat!

@ LilaLauneBär:

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass Sie Ihren Dienst als "Schulterglatze (Zauberlehrling)" antreten werden ;D ! Reicht das jetzt ;) ?

dunstig

Naja, darum dass jemand mit Vordienstzeit seinen alten Dienstgrad beibehält, geht es hier doch garnicht. Daher deckt die von tank1911 getätigte Aussage doch den für den TE relevanten Fall ab, da der ja offensichtlich keine Vordienstzeit hat. Nur wenn er anstelle der Ausbildung ein Studium abgeschlossen hätte, wäre es für ihn evtl. von Relevanz gewesen. Dass man dann wieder jede einzelne mögliche Fallkonstellation betrachten muss, die den TE nicht im Ansatz berührt, statt es bei der für ihn relevanten Info zu belassen...
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Tommie

Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Aussage von "tank1911" nicht nur grammatikalisch sehr bescheiden formuliert ist, sondern dass genau das hier zutrifft:

Zitat von: Tommie am 20. Dezember 2016, 19:20:53Diese Aussage ist in dieser Pauschalität schlicht und ergreifend falsch!

tank1911

Auf den TE bezogen passt es. Frage beantwortet. Da er nicht studiert hat, erübrigt sich es, ins Detail bzgl. möglicher Dienstgrade zu gehen. (die Grammatik ist geschenkt)

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