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Entlassung

Begonnen von Django4155, 22. Dezember 2016, 11:07:14

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Django4155

Hallo zusammen,

Kann mir jemand in verständlichen Worten erklären was genau eine "Entlassung gemäß Paragraph 58h Abs.1 i.V.m. Paragraph 75 Abs.1, Satz 2 Nr.4 SG" bedeutet ?
Handelt es sich um eine unehrenhafte Entlassung ?
Ist eine Wiedereinstellung, wie mein Karriereberater sagt "quasi unmöglich"(sprach ständig von paragraph 55.) und die erneute Bewerbung somit wirklich nur "Zeitverschwendung" ?, denn das wiederspricht völlig den Aussagen meines ehemaligen Zugführers sowie denen des PersFw. Ihrer Meinung nach soll ich nämlich die 12 Monate Bewerbungssperre abwarten und mich mit dem mitgegebenen Dienstzeugnis, welches deutlich positiv über mein Potential zum Unteroffizier m. P. und Offizier ausfällt erneut bewerben.

Mir ist es wirklich wichtig erneut einzusteigen, doch die Worte des Karriereberaters waren ziemlich niederschmetternd..

Vielen Dank im voraus.

ToMA

Was ist denn vorgefallen?

Nr. 4 wäre:
..wenn innerhalb des ersten Monats der Dienstleistung im Rahmen der Einstellungsuntersuchung festgestellt wird, dass der Soldat wegen einer Gesundheitsstörung dauernd oder voraussichtlich für einen Zeitraum von mehr als einem Monat, bei kürzerer Verwendung für den Zeitraum dieser Verwendung, vorübergehend zur Erfüllung seiner Dienstpflichten unfähig ist,..."

Bzw. was trifft denn in Deinem Fall zu?
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

wolverine

#2
Dazu bräuchte man schon konkretere Angaben. § 75 Abs. 1 Nr. 4 SoldG zählt - unter anderem - auch die "dauernde Gesundheitsstörung" auf, die zur Entlassung führt. Wenn es das war, sollte es selbsterklärend sein. Die anderen Sachen sind meistens "zeitweilig" und das kann sich ändern oder geändert haben.

Grundsätzlich hilft einem eine Entlassung - egal welche und aus welchem Grund - nie weiter, wenn man genau bei diesem Arbeitgeber weitermachen oder wieder einsteigen möchte. Ich habe den verqueren Gedanken auch nie verstanden. Bei jeder zivilen Stelle käme da doch auch niemand darauf?!
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ulli76

Schwurbel doch nicht so rum- du wurdest entlassen, weil du noch kurz vor Dienstantritt gekifft hattest.
Damit bist du erstmal gesundheitlich untauglich.

Kannst dich nach Ablauf der Sperrfrist wieder bewerben. Aber rechne damit, dass du beim Gespräch gefragt werden wirst, wie es dazu kam, dass du schon nach 2 Wochen wieder entlassen wurdest.

Achso- das mit dem Kiffen solltest du natürlich lassen sonst wirds auch nichts mit der gesundheitlichen Eignung.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Sie wurden nach ca. zwei (!) Wochen entlassen und haben ein Dienstzeugnis bekommen? Ist diese Regelung neu?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

und in der Zwischenzeit überlegen wir uns mal einen aussagekräftigeren Threadtitel.
Sobald dieser dem Team mitgeteilt wurde machen wir wieder auf. Solange ist hier geschlossen.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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