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Leisten von Erste Hilfe im zivilen melde(pflichtig)?

Begonnen von thoppi, 24. Dezember 2016, 01:41:43

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thoppi

Guten Abend Kameraden,

heute melde ich mich mit einer eher unschönen (für mich persönlich) Angelegenheit. Am 23.12. musste ich zivil/privat (hatte AZA) Erste Hilfe leisten, nachdem ich und mein bester Freund, einen Verwandten von ihm nach einem gescheiterten Suizidversuch in der Wohnung des Verwandten fanden.

Die erste Hilfe umfasste die Erstversorgung der Wunden und die Reanimation (HLW). Der Verwandte liegt mittlerweile im KH auf der Intensivstation, ist aber außer Lebensgefahr.
Näher möchte ich auf diesen erschütternden Vorfall hier nicht eingehen. Seht mir das bitte nach.

Nun das eigentlich relevante:
- Muss/Sollte ich diesen Vorfall meinem DV melden? (am Dienstag nach Weihnachten wenn ich wieder Dienst habe)
- Erwarten mich irgendwelche disziplinarischen Maßnahmen falls der Verwandte doch noch versterben sollte?
- Erwartet mich sonst irgendwas vom Dienstherrn?

Ich habe auch schon die Forensuche bemüht, allerdings nichts treffendes gefunden. Falls doch was dabeigewesen sein sollte, seht es mir bitte in der aktuellen Lage nach.


Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar. Bin in der Hinsicht doch aktuell etwas ratlos.

Ralf

Nein, da st nichts meldepflichtig. Sollte strafrechtlich gegen dich ermittelt werden, dann ja, aber das ist ja derzeit nicht der Fall. Und wenn du verurteilt werden würdest, könnte das auch rechtliche Folgen bei der Bw gegen dich nach sich ziehen.
Aber so wie du das schilderst wird das nicht der Fall sein.
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KlausP

Was soll da kommen? Sie haben ja nichts falsch gemacht, im Gegrnteil. Wenn Sie nichts unternommen hätten, wäre das unterlassene Hilfeleistung gewesen und das ist strafbar.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BlackLotus187

Was ich mich schon immer gefragt habe bei dem Thema:

Alle Jubeljahre kommt es mal vor, dass mein Chef förmliche Anerkennungen ausspricht für z.B. bei Verkehrsunfällen geleistete erste Hilfe.

WIE erfährt der Chef davon? Kann mir nicht vorstellen, dass die entsprechenden Kameraden zum Chef gehen und quasi melden, dass sie 'ne Förmliche wollen weil sie erste Hilfe geleistet haben (überspitzt ausgedrückt).

F_K

Nur weil es keine Pflicht ist, bedeutet es nicht, dass man es nicht melden dürfte.

Papierberg

Sie haben in der Tat alles richtig gemacht und einem Menschen, so verzweifelt er auch ist, das Leben gerettet. Damit sind Sie Ihrer Pflicht zur Hilfeleistung in vorbildlicher Weise nachgekommen, unabhängig davon, wie sich der weitere Gesundheitszustand des Patienten entwickeln wird. Sie haben weder straf- noch disziplinarrechtlich etwas zu befürchten, im Gegenteil, trotz der schrecklichen Gesamtumstände haben Sie offensichtlich besonnen und unverzüglich eingegriffen. Sie haben vorbildlich gehandelt. Frohe Weihnachten.

wolverine

Zitat von: BlackLotus187 am 24. Dezember 2016, 09:48:29
WIE erfährt der Chef davon?
Manchmal melden das auch die Polizei oder andere Kräfte vor Ort. Wenn man bei einem Unfall vor der Polizei vor Ort ist, ist man oft auch Zeuge und wird als solcher im Unfallaufnahmebogen notiert. Wenn man dann noch Uniform getragen hat, kann es sein, dass es auf den Dienstweg kommt.
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Ralf

Oder weil man nicht pünktlich zum Dienst kommen konnte und diesem seinem Chef melden muss.
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VictorBravo

 kann es sein, dass es auf den Dienstweg kommt. [/quote]

Seit wann gibt es zwischen Polizei und Bundeswehr einen Dienstweg?

Andi

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VictorBravo

Zitat von: Jens79 am 24. Dezember 2016, 16:13:56
Ich hol schonmal Popcorn....
Weihnachten ist doch die beste Zeit, um über Verwaltungsrecht zu klugscheissen ...

Gesendet von meinem SM-N910F mit Tapatalk


ulli76

Leute- ihr wisst schon fairer Austausch, Geist der Weihnacht, El Pollo und so.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi

Zitat von: VictorBravo am 24. Dezember 2016, 15:56:08
Zitat von: Andi am 24. Dezember 2016, 15:23:32
Seit dem Existieren der Bundeswehr.

Nein ...

Doch, es gibt in jedem der alten Bundesländer Polizeivorschriften, die Meldeanlässe an Behörden der Bundeswehr gesondert regeln - besondere Einzeltaten oder Straftaten von Soldaten stehen da in allen mir bekannten Vorschriften explizit drin. Ob die neuen Bundesländer da nach ihrer Begründung nachgezogen haben weiß ich nicht, ich vermute aber mal stark ja.

Ansonsten ist für mich eine dienstliche Mitteilung einer Behörde, an eine andere zuständige Behörde ziemlich eindeutig ein "Dienstweg". ;)

Gruß Andi
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