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Anspruch Trennungsgeld / Wohnungszuschuss München

Begonnen von sebastianliebl1991, 11. Januar 2017, 09:36:31

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sebastianliebl1991

@LwPersFW

.. die ist ca. 165 km von der Stammeinheit weg!
Die Versetzung wurde Anfang Dezember ausgehändigt, als ich wie angesprochen in Hannover war und schon desöfteren mit meinem dortigen Spieß über das Thema TG etc. gesprochen habe, genau wegen dem Thema "München".

Die Gespräche mit dem Spieß begannen als BAPers meine Versetzung bekannt gegeben hat, also am 23.11.2016.

@F_K

Also die Wohnung anerkennen lassen (ggf. sogar rückwirkend) bei Schilderung meiner Sachlache! Ich versuche mal mein Bestes!

Zusammenfassend ein großes DANKE an die schnellen Antworten!

F_K

Selbst wenn die Wohnung rückwirkend (Beginn Mietvertrag) anerkannt werden sollte, so wird diese nicht berücksichtigt - d. h. es gibt kein Trennungsgeld.

LwPersFw

Zitat von: sl1991 am 12. Januar 2017, 06:27:02
@LwPersFW

.. die ist ca. 165 km von der Stammeinheit weg!
Die Versetzung wurde Anfang Dezember ausgehändigt, als ich wie angesprochen in Hannover war und schon desöfteren mit meinem dortigen Spieß über das Thema TG etc. gesprochen habe, genau wegen dem Thema "München".

Die Gespräche mit dem Spieß begannen als BAPers meine Versetzung bekannt gegeben hat, also am 23.11.2016.

@F_K

Also die Wohnung anerkennen lassen (ggf. sogar rückwirkend) bei Schilderung meiner Sachlache! Ich versuche mal mein Bestes!

Zusammenfassend ein großes DANKE an die schnellen Antworten!


Ich meinte nicht die jetzige Entfernung Wohnung > München.

Bevor Sie nach München versetzt wurden, hatten Sie ja eine andere Stammeinheit.

Wie weit war es von dort zur Wohnung ?


Und zum Punkt Beschwerde... die Beschwerdefrist ist im Dezember abgelaufen. Somit würde man diese abweisen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

sebastianliebl1991

@LwPersFW

Ich bin innerhalb Münchens von den Feldjägern zu den Sani´s versetzt worden! Also bleibt die Entfernung der Wohnung die selbe!

Manche wollen mich mit Sicherheit für "doof" erklären, aber für einen "neuen" bei der Bundeswehr seit 01/2016 ist das gesamte Thema TG mit allen Umfängen einfach komplett undurchsichtig und für einen kaum zu verstehen  :o

Kann ich denn versuchen zusammen mit meiner ReFü, diese Wohnung rückwirkend zu der im 01/2017 geschehen Versetzung anerkennen zu lassen?

Andi

#19
Zitat von: sl1991 am 12. Januar 2017, 08:05:57
Ich bin innerhalb Münchens von den Feldjägern zu den Sani´s versetzt worden! Also bleibt die Entfernung der Wohnung die selbe!

Ich denke er meint die Entfernung von deiner Wohnung zu deiner allerersten Stammeinheit in der Bundeswehr - also mutmaßlich dort, wo du deine Grundausbildung hattest.

Zitat von: sl1991 am 12. Januar 2017, 08:05:57
Manche wollen mich mit Sicherheit für "doof" erklären, aber für einen "neuen" bei der Bundeswehr seit 01/2016 ist das gesamte Thema TG mit allen Umfängen einfach komplett undurchsichtig und für einen kaum zu verstehen  :o!

Das wird keiner machen, denn das ist irgendwann fast jedem mal so gegangen. Ich habe meinerzeit als Fähnrich - also nicht erst einen Tag bei der Bundeswehr - auch mal mehrere hundert Euro an Trennungsgeld nicht bekommen, weil ich durch die Hinhaltetaktik meines Spießes vor dem Antreten eines sechsmonatigen Lehrganges meinen Hausstand nicht habe anerkennen lassen können und später während meines Studiums (da war ich schon Leutnant) musste ich erst einmal eine Entscheidung der Gruppe Grundsatz herbeiführen, um überhaupt Anspruch auf Trennungsgeld zu haben - sonst hätte ich mehrere tausend Euro verloren.
"Trennungsgeldgeschichten" zu umgehen ist also keine Frage des Dienstgrades, sondern eher eine Frage leidvoller Erfahrungen.

Zitat von: sl1991 am 12. Januar 2017, 08:05:57
Kann ich denn versuchen zusammen mit meiner ReFü, diese Wohnung rückwirkend zu der im 01/2017 geschehen Versetzung anerkennen zu lassen?

Sprich mal mit ihm bzw. mit seiner Vorgesetzten (der mittlere Dienst darf grundsätzlich keine Beratungen durchführen, das darf nur der gehobene und der höhere Dienst). Ob das alles etwas bringt wirst du nur herausfinden, wenn du es versuchst.

Letztlich ist es nun mal so, dass die Bundeswehr davon ausgehen kann, dass ihre Angehörigen das deutsche Recht kennen - damit auch die einschlägigen Verordnungen zu Umzugskosten und Trennungsgeld - und dass es keinen Anspruch auf eine Belehrung oder Beratung diesbezüglich gibt! Du wirst nicht der letzte sein, bist aber auch nicht der erste, der dem Dienstherrn durch Unwissenheit viel Geld spart.

Gruß Andi
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sebastianliebl1991

Hallo Andi,

ich werde mein bestes geben! Danke für die Tipp´s  - mal sehen was rauskommen wird!
Die allerste Stammeinheit war Altenstadt - also so ca. 245 km

F_K

.. und noch: Deine Wohnung liegt nicht in räumlicher Nähe zu Deinem Dienstort - selbst wenn diese anerkannt wird (auch rückwirkend), so ist diese nicht zu berücksichtigen - Du hast aus freien Stücken eine Wohnung gewählt.

LwPersFw

Der Mietvertrag besteht seit 03/2016.

Ab diesem Zeitpunkt lag die Wohnung immer deutlich über 100 km von der jeweiligen Stammeinheit.

D.h. selbst in einem früheren Anerkennungsverfahren  wäre das Ergebnis gewesen:

Der Hausstand ist anerkannt aber bei der Frage der Zusage der Umzugskostenvergütung NICHT berücksichtigungsfähig.

Anders wäre es nur gewesen, wenn der Mietvertrag VOR Einstellung in die Bw schon bestanden hätte.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Eben.

Und wenn ein KpFw dies verstanden hat - ist der Ratschlag, die "Anerkennung könne auch später gemacht werden", durchaus richtig, weil selbst eine Anerkennung vor der letzten Versetzung keine Berücksichtigung gefunden hätte.

Papierberg

Es mag mir wirklich nicht einleuchten, dass in einer Organisation, die weltweit und in allen möglichen Krisenszenarien einsetzbar sein soll, Generationen von Bundeswehrangehörigen an der Unübersichtlichkeit rechtlicher Zusammenhänge zwischen Personalentscheidungen und Abfindungsvorschriften im Grundbetrieb scheitern. Es kann doch keine unlösbare Aufgabe sein, zumindest die allgemeinen Grundsätze darzustellen, die verantwortlichen Ansprechstellen für einzelne Teilaspekte zu benennen und das Ganze in einen geordneten Kommunikationsprozess gegenüber Bewerbern/Neueinstellungen einzubinden. DIE eine Arbeitsgruppe würde die Bundeswehr auch noch verkraften, sie wäre in Sachen Attraktivität, Vertrauen in das Funktionieren der Strukturen, Dienstzufriedenheit und Motivation gut investiert.

F_K

@ Papierberg:

Bei allem Verständnis: Im hier gezeigten Beispiel ist alles richtig gelaufen - der TE hatte nie einen Anspruch, und erhält daher keine Zahlungen.

Es wäre im Einzelfall zu prüfen, warum er es nicht verstanden hat - ggf. liegt die Ursache ja nicht bei der Bw.

sebastianliebl1991

@F_K
@Papierberg

Habe es so verstanden! Wenn es mal wie hier in diesen Beiträgen sauber erläutert wird, klappt das auch! Ich danke euch  ;)

Papierberg

@F_K Sie haben völlig recht und die Vorschriftenlage wurde hier auch gut herausgearbeitet. Aber das Thema ist doch in gewisser Weise ein Dauerbrenner und auch in diesem Forum kein Einzelfall.

F_K

@ Papierberg:

Thema Anzugordnung ist auch ein Dauerbrenner - und da ist die Vorschriftenlage deutlich einfacher.

Auch eine Arbeitsgruppe?

FoxtrotUniform

Zitat von: Papierberg am 12. Januar 2017, 14:52:14
Es mag mir wirklich nicht einleuchten, dass in einer Organisation, die weltweit und in allen möglichen Krisenszenarien einsetzbar sein soll, Generationen von Bundeswehrangehörigen an der Unübersichtlichkeit rechtlicher Zusammenhänge zwischen Personalentscheidungen und Abfindungsvorschriften im Grundbetrieb scheitern. Es kann doch keine unlösbare Aufgabe sein, zumindest die allgemeinen Grundsätze darzustellen, die verantwortlichen Ansprechstellen für einzelne Teilaspekte zu benennen und das Ganze in einen geordneten Kommunikationsprozess gegenüber Bewerbern/Neueinstellungen einzubinden. DIE eine Arbeitsgruppe würde die Bundeswehr auch noch verkraften, sie wäre in Sachen Attraktivität, Vertrauen in das Funktionieren der Strukturen, Dienstzufriedenheit und Motivation gut investiert.

Solche Einweisungen erfolgen doch grundlegend.

Es kann aber doch nicht im Interesse des BMVg seien, Schlupflöcher und Perspektiven aufzuzeigen, wie man sich hier einen TG-Anspruch "erschleichen" könnte (ja, er wäre rechtmäßig). Im konkreten Fall schnell vor Einstellung noch einen Mietvertrag mit seinen Eltern abschließen, um einen Anspruch zu konstruieren.

Aus meiner Sicht führen die TG-Ansprüche ohnehin zu einer Dislozierung der Soldaten eines Standortes. Obgleich rechtmäßig, erschließt sich mir rein logisch (ungleich juristisch) nicht, warum es ermöglicht wird Soldaten über Zeiträume von mehr als einer Dekade TG-Ansprüche nach §6 zu bewilligen.

Beispiel: Soldat wird eingestellt, keine eigene Wohnung, 100 km vom Standort wohnhaft, pendelt täglich -> kein TG. Soldat bezieht am Wohnort eine eigene Wohnung / heiratet, wird auf eigenen Wunsch versetzt, jetzt 70 km vom Standort -> TG nach §6, unbegrenzt (bisher). Ist das wirklich im öffentlichen Interesse?
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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