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Mit Uniform nachhause fahren

Begonnen von Dominicc, 21. Januar 2017, 18:39:40

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funker07

Zitat von: 12345678 am 22. Januar 2017, 14:43:22
(Der Disziplinarvorgesetzte kann das Uniformtragen allerdings gemäß Ziff. 112 verbieten und auf diesem Wege auch anordnen, daß Ausgang in Uniform erst nach einem Unterricht / einer Grußabnahme o. ä. zulässig ist. Dies müsste er aus meiner Sicht nach der geänderten Vorschriftenlage aber anders als bislang ausdrücklich anordnen, es gilt also nicht mehr "automatisch").
Beim ersten Unterricht, wo erklärt wird, wie die Uniform zu tragen ist, wird auch erklärt, wann welche Uniform zu tragen ist.
Damit wird dann auch automatisch befohlen (Befehl des Chef übermittelt durch Unterrichtsdurchführenden), dass die Uniform noch nicht auf dem Heimweg getragen werden darf.

Bei längerer Heimreise finde ich zivil auch deutlich bequemer. Im Zug kann ich problemlos Kopfhörer im Ohr behalten (auch im Gehen), ggf mal n Bier im Bordbistro trinken...im Auto wirds dann bei langer Strecke der Jogginganzug. Wenn ich eh nen Wäschesack dabei habe, passt die eine Uniform extra auch noch rein. Dafür können die Stiefel in der Kaserne bleiben.

Jens79

ZitatDen Angaben des Fragestellers ist nicht zu entnehmen, dass sein Disziplinarvorgesetzter dies angeordnet hat

Da der Fragensteller erst am 01.02. seinen Dienst beginnt, können wir uns ja überraschen lassen was sein DV so zum Besten gibt.
 

StOPfr

Zitat von: funker07 am 22. Januar 2017, 15:48:51
Beim ersten Unterricht, wo erklärt wird, wie die Uniform zu tragen ist, wird auch erklärt, wann welche Uniform zu tragen ist.
Damit wird dann auch automatisch befohlen (Befehl des Chef übermittelt durch Unterrichtsdurchführenden), dass die Uniform noch nicht auf dem Heimweg getragen werden darf.
Von diesem "automatisch" ergangenen Befehl kann der TE bisher nichts mitbekommen haben  ;). Wobei es mit dem Automatismus ohnehin so eine Sache ist.

Jens war schneller.
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Andi8111

Von und zum Dienst schließt die Familienheimfahrt nicht ein. Die klassische die freitags beginnt und Sonntag endet.

miguhamburg1

Mit Verlaub, Herr Doktor der Reserve, die Fahrt vom Dienst am Freitag nach Hause umfasst ja wohl eindeutig den Umstand "vom Dienst" zu erfolgen. Die Fahrt am Sonntagabend "zum Dienst" natürlich nicht.

Andi8111

Also, sofern der Soldat Kasernenschläfer ist, wie der TE zu Beginn, ist seine Wohnung die Stube somit der Weg vom Dienst zur Wohnung der Weg vom Dienstschlussantreten in die Stube.

miguhamburg1

Ja, das ist klar. Allerdings hatten Sie diese Maßgabe bei Ihrer Äußerung nicht berücksichtigt. So allgemein, wie Sie sie formulierten, stimmt sie nämlich nicht.

Andi8111

Ich werde zukünftig auf der Hand liegende Fakten zusätzlich erläutern, wenn erwünscht.

12345678

Zitat von: Andi8111 am 22. Januar 2017, 18:32:34
Von und zum Dienst schließt die Familienheimfahrt nicht ein. Die klassische die freitags beginnt und Sonntag endet.

Ist der Wortlaut in Ziff. 110 nicht eindeutig?:
"auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt)"


Andi8111

Zitat von: Andi8111 am 22. Januar 2017, 21:08:30
Also, sofern der Soldat Kasernenschläfer ist, wie der TE zu Beginn, ist seine Wohnung die Stube somit der Weg vom Dienst zur Wohnung der Weg vom Dienstschlussantreten in die Stube.

Jens79

Zitat von: 12345678 am 23. Januar 2017, 05:01:44
Zitat von: Andi8111 am 22. Januar 2017, 18:32:34
Von und zum Dienst schließt die Familienheimfahrt nicht ein. Die klassische die freitags beginnt und Sonntag endet.

Ist der Wortlaut in Ziff. 110 nicht eindeutig?:
"auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt)"

Wenn wir schon bei eindeutig sind darf ich die Nummer 107 anführen:

ZitatDie Disziplinarvorgesetzten bzw. die Vorgesetzten, welche den Dienst anordnen, können
situationsbedingt, zeitlich und/oder räumlich befristet, Abweichungen von den grundsätzlichen Vorgaben
dieser Zentralrichtlinie anordnen.

 

F_K

@ jens:

Es wird nur schwer werden, einen dienstlichen Grund dafür zu finden, warum eine "x beliebige Fahrt zur Freundin / Disco / Familie" denn nun im Feldanzug stattfinden dürfen sollte.
Die Möglichkeit DA ist ja grundsätzlich gegeben - insoweit dürfte daher regelmäßig ein Ermessensfehler des DV vorliegen, wenn er zu so einer Entscheidung kommt.

Andi

Um den ein oder anderen in die Realität des Jahres 2017 zu holen:
In der Masse der Grundausbildungen findet kein oder kaum noch praktischer Formaldienst statt!

Dementsprechend ist die Vorschrift hier auch geändert worden und der Passus über die Unterrichtung hinsichtlich des Verhaltens in Uniform in der Öffentlichkeit ersatzlos entfallen.

Weiterhin ist das Tragen der Uniform durch Soldaten ein in Rechtsprechung und höchstrichterlicher Rechtsauslegung klar zugestandenes Standesrecht von Soldaten, welches durch den Dienstherrn ausschließlich durch entsprechend in pflichtgemäßem Ermessen abzuwägendem dienstlichen Zweck eingeschränkt werden kann.

Da unser Dienstherr die ZDv A2-2630/0-0-5 diesbezüglich geändert hat und nunmehr die bisher übliche Einschränkung, dass die Uniform erst nach einer entsprechenden Unterrichtung über das Verhalten in Uniform zu tragen ist ersatzlos weggefallen ist, ist dies als klare Willensbekundung des Dienstherren zu verstehen keine allgemeine Einschränkung des Rechts auf das Tragen der Uniform mehr vorzunehmen! Die möglichen Einschränkungen allgemeiner Natur für bestimmte Bedrohungslagen oder kulturell begründete Einschränkungen (z.B. an Fasching) bleiben davon aber unberührt.
Das Versagen des Rechts auf das Tragen der Uniform als Einzelanweisung ist nunmehr im Kontext der WDO zu sehen, womit für ein entsprechendes Verbot im Einzelfall (!) ein strenger Maßstab anzulegen ist.
Von daher halte ich nach meiner Bewertung ein Verbot des Tragens der Uniform für nicht hinreichend ausgebildete Soldaten seit Änderung der Vorschrift (wenn keine besonderen Gründe für den Einzelfall vorliegen) für rechtswidrig und zudem auch für unverbindlich - da würde ich tatsächlich so weit gehen, dass hier eine strafbare entwürdigende Behandlung vorliegen kann, wenn einem Soldaten ohne hinreichenden Grund das Tragen der Uniform verboten wird.

Aber: Es bleibt dabei, dass auch für das Tragen des Feldanzuges außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Anlagen nach wie vor ein strenger Maßstab gilt! Im Dienstanzug kann sich ein Soldat aber auch außerhalb des Dienstes grundsätzlich völlig frei bewegen - ob in der Disco oder in der Oper.

Gruß Andi
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Andi8111


F_K

@ Andi:

Danke für Deine Ausführungen - Ein Schwerpunkt Deiner Rechtsunterricht liegt zwar anders als meine "Kurzmeinung", aber im Ergebnis sind unsere Ansichten deckungsgleich.

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