Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Zukünftige Frau + Stiefkind Krankenversichern

Begonnen von Frederick, 27. Januar 2017, 16:57:58

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Frederick

Guten Tag zusammen!
Ich bin SaZ 4 und werde nächste Woche heiraten. Meine Freundin hat noch einen 4 jährigen Sohn mit in die Beziehung gebracht,  sprich dann nächste woche mein Stiefsohn.
Meine Freundin ist zZ Hausfrau.

Wie gehe ich vor?  Habe etwas davon gehört bei der Bw Beihilfe zu beantragen und Sie müsse sich dann eine Restkostenversicherung zulegen,  um die übrigen Prozente abzudecken?
Ist dies der richtige Weg?  Und wo bei der Bw beantrage ich die Beihilfe?

Vielen Dank Gruß Fred

KlausP

Wenden Sie sich schnellstmöglich an den für Ihren Standort zuständigen Sozialdienst.

Wie ist Ihre zukünftige Frau denn jetzt krankenversichert?

Beihilfe beantragen Sie bei der Stelle, die Ihre Besoldung zahlt. Die Antragsvordrucke finden Sie unter www.bundeswehr.de oder im Intranet unter dem Suchbegriff "Beihilfe".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

#2
@ Klaus

Für Aktive gilt

"Für die Zu­stän­dig­keit in der Bei­hil­fe­be­ar­bei­tung gilt grund­sätz­lich das Ter­ri­to­ri­al­prin­zip. Für je­den Bei­hil­fe­be­rech­tig­ten ist die Bei­hil­fe­stel­le zu­stän­dig, in des­sen Zu­stän­dig­keits­be­reich die Dienst­stel­le liegt, zu der der Bei­hil­fe­be­rech­tig­te ver­setzt ist."

Und dies gilt seit 01.01.2016 auch nur beim ersten Antrag auf Beihilfe.

Wird der Soldat nach dem Stichtag 01.01.2016 in einen anderen Zuständigkeitsbereich versetzt, verbleibt die Zuständigkeit bei der bisherigen Beihilfestelle.


http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/020_Beihilfe/120_Zustaendigkeiten_fuer_den_Geschaeftsbereich_BMVg/Zustaendigkeiten_fuer_den_Geschaeftsbereich_BMVg.html?nn=4485804

@ Frederick

Wichtig ist auch das Ihr PersFw 3 Sachverhalte nach der Hochzeit erfasst:
+ die Eheschließung
+ die Aufnahme eines Stiefkindes in den gemeinsamen Haushalt
+ den Wechsel der Steuerklasse

Zum Thema Beihilfe folgen Sie dem Rat von Klaus !
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau