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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Nachversicherung Rente Zeitsoldat

Begonnen von Waimea0022, 26. Januar 2017, 16:37:13

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F_K

@ LwPersFw:

In solchen Fällen ist die Sachlage wie von mir beschrieben:
(Siehe https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232658/publicationFile/50114/beitragserstattung.pdf)

ZitatGrundsätzlich werden nur die Beiträge erstattet, die Sie selbst mit gezahlt haben. Das bedeutet zum Beispiel für Pflichtbeiträge, die aufgrund einer Beschäftigung gezahlt wurden, dass nur der Arbeitnehmeranteil erstattet wird.

Der SaZ, der also innerhalb der 4 Jahre verstirbt, ist noch kein Rentenzahler. Also keine Erstattung.
Der SaZ, der schon nachversichert ist, hat aber KEINE Beiträge selber gezahlt - also erfolgt für diese Beiträge auch keine Erstattung.

F_K

Und ganz deutlich zum Mitschreiben:

ZitatKeine Erstattung
Neben dem Arbeitgeberanteil können auch weitere Beiträge nicht erstattet werden. Dazu zählen Beiträge, die von einem Sozialleistungsträger oder vom Bund in voller Höhe getragen wurden, zum Beispiel während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder während des Wehr-/Zivildienstes.

Anmerkung: In diese Zusammenhang ist auch freiwilliger Wehrdienst ein Wehrdienst.

Waimea0022

doch
Verstorben oder gefallen

Innerhalb der 5 Jahre Wartezeit

F_K

Welche Fragen sind denn jetzt noch offen?

MiraC

Ich verstehe überhaupt nicht worauf das hinauslaufen soll?
Wenn ich Zivilist bin und unter 61 Monate "in die Rentenversicherung" einzahle, dann haben meine Hinterbliebenen doch auch keinen Anspruch? Meiner Meinung nach ist das eine "Trollfrage".

KlausP

Zitat von: Waimea0022 am 27. Januar 2017, 14:24:12
doch
Verstorben oder gefallen

Innerhalb der 5 Jahre Wartezeit

Was soll die Bundeswehr jetzt damit zu tun haben? Ist er infolge eines Dienstunfalls bzw. einer Wehrdienstbeschädigung nach seinem Dienstzeitende verstorben? "Gefallen" kann er als Zivilist ja nicht sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

@Weimea: Um dir helfen zu können, sollstest du aufhören so rumzueiern.

Wenn weiter so kryptische Antworten auf Nachfragen kommen, mache ich hier zu!
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi8111

Ich glaube nicht, dass er es absichtlich macht. Es langt offensichtlich schlichtweg zwischen den Ohren weder zum Verstehen der Rechtslage noch zum Verstehen der sicherlich vorhandenen Bescheide und unserer Fragen.


Waimea0022

Sorry Leute, nur weil ihr das Thema nicht versteht, bin ich kein Troll

Das Beispiel Auszahlung von Beiträgen kann nicht für Beamte auf Zeit gelten und gilt nicht, weil ein Beamter schlicht weg nie Beiträge zahlt, daher auch die Nachversicherung der Zeiten, die ein ne Soldat auf Zeit beim Bund verbringt .. verstanden ?

Ein Soldat hat keinen Arbeitgeber der ihm rentenbeiträge monatlich abführt

Normaler Arbeitnehmer : dieser erhält die eingezahlten - selbst eingezahlten - zurück. Stimmt innerhalb der 5 Jahre, danach beginnt die Rentenanwartschaft
Und für alle die es nicht verstanden haben!! Ein Beamter auf Zeit erhält monatlich keine Rentenversicherungsbeiträge ... Es sind fiktive Zahlen die am Ende der Laufbahn dem rentenkonto addiert werden ...
meine Frage lautete demnach !!! Was passiert mit dieser nachberechneten Geldern ?


F_K

Diese Gelder bleiben in der Rentenkasse.

Betrifft ja nur SaZ mit Verpflichtungszeiten kleiner 5 Jahre, die dann ohne eigene Rentenzahlungen versterben.

Einzelschicksale - die ja trotzdem Versorgungsleistungen erhalten haben.

Ich bin raus - Der Dr. hat schon Recht - Problem zwischen den Ohren oder Troll.

Waimea0022

Und jetzt redest du Schwachsinn

Der Fall liegt zur Prüfung bei der DRV. Das Bundesverwaltungsamt prüft.
Es ist kein Einzelfall. Das Verteidigungsministerium kennt diese Lücke und verschweigt sie.

Nur weil es zu hoch für dich ist, musst du einen nicht beleidigen
http://www.versicherungsmagazin.net/nachversicherung-von-zeitsoldaten-der-gesetzlichen-rentenversicherung
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/03_vor_der_rente/03_rentenzeiten/03_nachversicherung_node.html

Die DRV hat eine eigene Abteilung.


F_K

Wo ist eine Lücke?

Wieviele Fälle sollen es sein?

Was wird verschwiegen?

Verschweigen bei öffentlichen Gesetzen ist lächerlich - und mein PDF erklärt die Erstattung im Detail.

Nochmal deutlich: Entweder verstehst Du es nicht - willst es nicht verstehen - oder bist ein Troll.

ulli76

So- letzte Warnung: Entweder du stellst den konkreten Fall um den es geht halbwegs verständlich und zusammenhängen dar oder hier ist zu!
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

So, wie ich das jetzt verstanden habe, ist das bloß ein Scheinskandal. Der Fiktive, um den es gehen könnte, hat nie Beiträge eingezahlt, bekommt nichts und hat folglich keinen Schaden.
Die Versorgung des Fiktiven läuft über die Bw-Regeln, also wieder oder immer noch kein Schaden.
Hat der Fiktive vorher in seinem zivilen Job in die DRV einbezahlt, bekommen seine Angehörigen dies auf Antrag ausbezahlt. Auch kein Schaden. Und das ist der einzige Fall, wo die DRV überhaupt bisher im Boot ist.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Andi8111

Ich verstehe garnicht, was es da überhaupt zu meckern gibt...
Der Verstorbene hat doch selber null dafür getan. Das Geld hat er niemals aufgewendet. Der Staat hat einem das sozusagen geschenkt.
Da kann doch kein Schaden entstehen?