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Wieviel Quadratmeter stehen einem Soldaten/ Hund zu?(Just for fun/ Nice to know)

Begonnen von willdieantwortwissen, 30. Januar 2017, 15:30:02

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willdieantwortwissen

Moin zusammen,

eine lustige Sache konnte mir ein ehemaliger Kamerad bei einem Treffen erzählen:

Er hat gesagt, (rein rechtlich) stehen einem Soldaten 4qm zu, einem Hund im Tierheim 8qm  ;D

Soviel dazu.

Natürlich muss man immer differenzieren:
Beim Soldaten:
-Dienstgrad
-Alter
-In welcher Kaserne
-Einsatz/ Grundbetrieb
-Auslastung des Kompaniegebäudes usw.

Beim Hund:
-Risthöhe

Ich habe mal mir auf der Schnelle einen groben Überblick im Internet verschafft, vielleicht kann ja der ein oder andere <dienstältere> Kamerad seine treffende Meinung äußern.  8)


F_K


Ralf

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Andi

Den Diensthunden der Bundeswehr "steht" ein 15m² Zwinger mit Wärmelampe und Fußbodenheizung "zu".
Für Soldaten je nach Dienstgrad im Grundsatz 13,5 m² in Doppel oder Einzelbelegung oder bis zu 27 m² - wenn sie überhaupt einen Anspruch haben.
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F_K

@ Andi:

Steht wo? Meines Wissens nach gibt es Vorgaben für die Planung von BW Gebäuden, ein individueller Rechtsanspruch lässt sich aber daraus nicht ableiten - so mein Wissensstand.

(Der Hund kann sich auf rechtsverbindliche Verordnungen "berufen", die dann noch durch BW Vorschriften ergänzt werden).

Andi

Der von mir genannte "Anspruch" bezieht sich ausschließlich auf den Anspruch auf Unterkunft.
Die Grundsatzforderung für militärische Infrastruktur (GmiF) ist genau das, was sie ist- eine Forderung, kein Gesetz.
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F_K

Also ist mein "Stand" da richtig, das zwar die GmiF gewisse Vorgaben (abhängig vom Dienstgrad) macht, diese aber eben nur Vorgaben für Planungszwecke sind.

Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Stubengröße - wenn nur kleine Stuben oder Mehrfachbelegung möglich sind, ist es eben so.

Andi

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Koloss

Zitat von: F_K am 31. Januar 2017, 12:54:03
Also ist mein "Stand" da richtig, das zwar die GmiF gewisse Vorgaben (abhängig vom Dienstgrad) macht, diese aber eben nur Vorgaben für Planungszwecke sind.

Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Stubengröße - wenn nur kleine Stuben oder Mehrfachbelegung möglich sind, ist es eben so.

Wie sind denn die Vorgaben nach Dienstgrad?

Andi

Zitat von: Koloss am 31. Januar 2017, 21:44:34
Wie sind denn die Vorgaben nach Dienstgrad?

Mannschaften Doppelbelegung auf 13,5m² mit anteilig mitbenutzter Nasszelle.
Mannschaften ab Dienstgrad Stabsgefreiter und Unteroffiziere ohne Portepee 13,5m² zur alleinigen Nutzung mit anteilig benutzter Nasszelle.
Alles ab Feldwebel aufwärts 27m² mit eigener Nasszelle.
Dabei ist zu beachten, dass mit Vollendung des 25. Lebensjahres grundsätzlich kein Anspruch mehr auf eine Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft besteht und das grundsätzliche Infrastrukturforderungen sind - also kein Katalog für irgendwelche Ansprüche.

Gruß Andi
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F_K

Und wer die Planungshorizonte der Bw bei Infrastrukturprojekten und der Dauer der Umsetzung kennt, dem ist klar, das an vielen Standorten eine deutliche Differenz zwischen den Vorgaben der GmiF und den unterkunftsberechtigten Soldaten und verfügbaren Räumen gibt.

Beispiel: Selbst im neuen Unterkunftsgebäude in Altenstadt (blau) sind Nasszellen (anteilig bzw. alleinige Nutzung) nicht verfügbar (max. Waschbecken auf Stube).
Durch Umbaumaßnahmen stehen div. Gebäude nicht zur Verfügung - Lehrgangsteilnehmer werden daher zum Teil in Containern untergebracht (also 6 Betten und Spinde auf engstem Raum).

schlammtreiber

Semper Communis
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F_K

.. viel "schlimmer" als die Container war die Tatsache, das die OHG abends kaum noch geöffnet hat.

(Essen in UHG deutlich schlechter, inklusive Bahnhofskneipencharme .., nicht mal eine Tageszeitung, ...).

miguhamburg1

Ganz so frei, wie hier geschildert, ist die Raumsituation nicht.

Die GMIF ist wie richtig beschrieben, eine Grundsatzforderung. Sie ist immer dann umzusetzen, wenn Gebäude für militärische Unterkünfte oder Büroräume umgebaut/saniert werden. Das bedeutet, nur, wenn es der Baukörper nicht hergibt, wird es bei der Realisierung zu Mindergrößen kommen. Im Übrigen gibt es derzeit noch eine nicht unbeachtliche Anzahl an Bestandsgebäuden, die vor 1940 fertiggestellt wurden und deren Räume für Büro- und Unterkunftszwecke erheblich größer, als in der GMIF beschrieben, sind.

Davon zu unterscheiden ist die hier richtig festgestellte Situation, dass aufgrund von Zwischenlösungen (Umbaumaßnahmen in der Liegenschaft), Neu-/Umstationierungen ein (erhöhter) Bedarf an Unterkunftsplätzen auf weniger Gebäude verteilt werden muss und somit die GMIF-Vorgaben unterschritten werden. Das darf man aber nicht verwechseln.

F_K

@ Migu:

Gibt es eine Übersicht, in welchen Liegenschaften tatsächlich genügend "Platz" zur Verfügung steht?

Bis auf wenige Ausnahmen habe ich immer in "weniger" schlafen müssen, als die GMIF vorsieht - und das "geteilte Bad" war eher die seltene Ausnahme (z. B. FüAk).

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