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Wohnung Trennungsgeld?

Begonnen von TimoP23, 27. Januar 2017, 13:00:06

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TimoP23

Hallo bin ab 1.3 wieder bei der Bundeswehr in Mittenwald. Da ich mein eigenes Geld verdiene und zwar genug ziehe ich bei meinen Eltern aus und zieh in eine Wohnung die meiner Großeltern gehören ist die gleiche Adresse wie das Elternhaus.
Die Wohnung besitzt eigenen Zugang ist nicht verbunden mit dem Elternhaus und muss ich Miete zahlen.
Nun meine Frage bekomme ich etwas vom Bund gezahlt wie benzingeld, heimfahrten oder ähnliches.
Da ich 270km einfach von Mittenwald entfernt herkomme

LwPersFw

Schließen Sie mit Ihren Großeltern jetzt einen Mietvertrag - Beginn Mietverhältnis 01.02.2017 - ab,
übersenden diesen sofort an das KC (Einschreiben mit Rückschein!) und bitten Sie darum, dass die
Zusage der UKV auf der Aufforderung zum Dienstantritt in Nicht-Zusage, auf Grund eigenem
Hausstand gemäß § 10 Abs 3 BUKG, abgeändert wird.

Am besten auch vorher dort anrufen und dies absprechen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

TimoP23

Haben leider erst heute den Mietvertrag gemacht. Muss ich halt dann im Zug beim Gezi einreichen.
Was steht mir eig genau zu? Also was beinhaltet das trennungsgeld

F_K


KlausP

Zitat von: TimoP23 am 03. Februar 2017, 14:58:15
Haben leider erst heute den Mietvertrag gemacht. Muss ich halt dann im Zug beim Gezi einreichen.
Was steht mir eig genau zu? Also was beinhaltet das trennungsgeld

Ihre Wohnung muss vor Dienstantritt anerkannt werden und die Einstellung ohne Zusage der UKV erfolgen, sonst steht Ihnen gar nichts zu.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Oben steht 01.03. Diensteintritt, nun schreibst du was vom Gezi? Also wann ist denn nun der DA?
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

TimoP23

1.3 ist Dienstantritt
Wir haben halt nicht früher gemacht weil ich ja erst ab 1.3 Held verdiene und erst ab da ausziehen muss

Ralf

ZitatIhre Wohnung muss vor Dienstantritt anerkannt werden und die Einstellung ohne Zusage der UKV erfolgen, sonst steht Ihnen gar nichts zu.
Wenn der Mietbeginn erst der 01.03. ist, funktioniert das o.a. nicht.
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TimoP23

Ok also muss der mietbeginn spätestens am 1.2 begonnen haben?

Ralf

Die Frage wurde doch bereits im 2. Beitrag beantwortet.  ::)
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TimoP23


KlausP

Versuchen Sie doch einfach mal, die Forensuche mit dem Begriff "Trennungsgeld" zu testen. Aber nehmen Sie sich genug Zeit zum Lesen, bei mir ergab das nämlich 21 Seiten Treffer ...
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