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Seiteneinstieg als Offizier mit Zusicherung Berufssoldat

Begonnen von Bergi, 08. Dezember 2015, 07:18:00

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Ralf

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SDW

Hoppla, für alle, die das genau wie ich überlesen, steht dann drunter die passende Ausnahme ;)

Tasty

Zitat von: Bergi am 08. Dezember 2015, 07:18:00

Die eigentliche Frage: haben wir hier zufällig Personaler, die sich mit der aktuellen Situation (Direkteinstellung - bzw. die Zusicherung, dass man es nach 3 Jahren wird - als BS) auskennen und einfach mal kurz aus dem Nähkästchen plaudern können?

Die Frage interessiert mich auch sehr.
Die SLV hat sich in den letzten 10 Jahren offensichtlich deutlich geändert und bietet viel mehr Möglichkeiten.
Mit technischem Uniabschluss und reichlich Berufserfahrung habe ich (40) mich um Wiedereinstellung beworben und würde natürlich gern als OTL im Dienstverhältnis eines BS eingestellt werden. Nach SLV würde das passen.
Gibt es denn Erlasse, die die Möglichkeiten der SLV diesbezüglich weiter einengen? Und würde eine Einstellung als OTL immer in A14 erfolgen oder gibt es aus die Möglichkeit, direkt mit A15 eingestellt zu werden?

Tommie

Wenn Sie als OTL eingestellt werden, richtet sich Ihre Einstufung danach, welche Stelle Sie besetzen! Gibt diese Stelle eine Einstufung nach A15 nicht her, werden Sie logischer Weise mit A14 eingestellt! Und die BS-Zusage vor Einstellung können Sie quasi auch vergessen, zumal Ihrer Einstellung mit Ü40 ohnehin das BMF zustimmen müsste!

Tasty

Zitat von: Tommie am 09. Februar 2017, 17:50:23
Und die BS-Zusage vor Einstellung können Sie quasi auch vergessen, zumal Ihrer Einstellung mit Ü40 ohnehin das BMF zustimmen müsste!

Warum kann ich das vergessen? Vor der Einstellung wäre es mir noch egal, nur zum Ende der Eignungsübung möchte ich eine Ernennungsurkunde zum BS haben, sonst ist das ganze doch uninteressant. Wer gibt in dem Alter schon seinen sicheren Job auf um SaZ zu werden. Ausserdem sieht die SLV dieses Vorgehen doch explizit vor.

Ja, ich bin leider ein alter Sack  ???

Tommie

Fassen wir also kurz zusammen ;) :

1. Sie sind über 40, also muss BMF der Einstellung zustimmen!
2. Sie möchten gerne gleich mit A15 eingestellt werden! Das geht, wenn Sie Arzt sind und die Voraussetzung für eine Einstellung als Oberfeldarzt mitbringen (Beispiel).
3. Sie möchten die Zusage, dass man Sie nach der Eignungsübung als BS übernimmt!

Das bringt mich zu dem Ratschlag, dass Sie besser Ihren ach so sicheren zivilen Job weiter machen sollten ;D !

KlausP

ZitatAusserdem sieht die SLV dieses Vorgehen doch explizit vor.

In welchem Paragraphen wird das in der SV "explizit vorgeschrieben"? Ich habe jetzt nur den § 28 gefunden und da steht in Nr (1):

Zitat...
(1) Bewerberinnen und Bewerbern um eine Einstellung nach den §§ 26 und 27 kann schriftlich zugesichert
werden
, dass ihr Dienstverhältnis drei Jahre nach ihrer Einstellung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin
oder eines Berufssoldaten umgewandelt wird, wenn
1.   die Bewerberin oder der Bewerber sich im Anschluss an die Eignungsübung mindestens zwei Jahre in
Verwendungen bewährt, für die sie oder er als Offizier eingestellt wird, und
2.   zum Zeitpunkt der Umwandlung keine Erkenntnisse vorliegen, wonach die Bewerberin oder der Bewerber
sich nicht zur Berufssoldatin oder zum Berufssoldaten eignet.
Bewerberinnen und Bewerber sind darauf hinzuweisen, dass sich die Frist für die Umwandlung verlängert,
wenn innerhalb dieser drei Jahre die Mindestdauer der Verwendung nach Satz 1 Nummer 1 aus besonderen
dienstlichen Gründen nicht erreicht wird. Die Frist verlängert sich auch um Zeiten einer Beurlaubung unter
Wegfall der Geld- und Sachbezüge, wenn die Beurlaubung weder dienstlichen Interessen noch öffentlichen
Belangen dient. ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tasty

Zitat von: Tommie am 09. Februar 2017, 18:20:07
Fassen wir also kurz zusammen ;) :

1. Sie sind über 40, also muss BMF der Einstellung zustimmen!
2. Sie möchten gerne gleich mit A15 eingestellt werden! Das geht, wenn Sie Arzt sind und die Voraussetzung für eine Einstellung als Oberfeldarzt mitbringen (Beispiel).
3. Sie möchten die Zusage, dass man Sie nach der Eignungsübung als BS übernimmt!

Das bringt mich zu dem Ratschlag, dass Sie besser Ihren ach so sicheren zivilen Job weiter machen sollten ;D !

1. Ja, bin 40 (bzw zur Einstellung 41).
2. Na wer würde das nicht gerne? Und wenn es im medizinischen Bereich geht, warum im technischen Bereich nicht? Wäre doch eine Benachteiligung sonst. Und das nur, weil A14/15 ein Dienstgrad sind, bei SanOffz aber 2 verschiedene Dienstgrade.
3. Die Zusage vorher wäre mir egal, die entsprechende Urkunde am Ende der EÜ reicht doch. Wie gesagt, wer gibt in dem Alter schon seinen bis zur Rente sicheren Job auf, um sich auf das Wagnis BS einzulassen.

Danke für den Ratschlag. Kannst Du Deine Meinung auch irgendwie begründen?

@KlausP "in der SLV vorgesehen" hatte ich geschrieben, nicht "vorgeschrieben". Und ich meinte auch nicht §28 I sondern IV

KlausP

Trotzdem steht auch da "können" und das mit dem Beamten muss ich wohl bisher überlesen haben.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

§ 28, Absatz 4 der SLV:

Zitat"Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können unmittelbar im Anschluss an die Eignungsübung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten berufen werden."

Sind Sie denn Beamter auf Lebenszeit?

Ralf

Eine BOA-Zusage kann es ja auch für Ungediente und Einstieg im untersten DGrad geben. Das ist ja nun nicht außergewöhnliches, jedoch muss man da schon zur Leistungsspitze gehören.
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Tasty

Zitat von: Tommie am 09. Februar 2017, 18:38:14
§ 28, Absatz 4 der SLV:

Zitat"Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können unmittelbar im Anschluss an die Eignungsübung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten berufen werden."

Sind Sie denn Beamter auf Lebenszeit?
Tommie würdest Du auf eine Regelung verweisen, die gar nicht auf Dich zuträfe? Wäre reichlich sinnfrei oder?

@Ralf: Warum BOA? Von OA war keine Rede.

KlausP

ZitatTommie würdest Du auf eine Regelung verweisen, die gar nicht auf Dich zuträfe? Wäre reichlich sinnfrei oder?

Wenn ich mir das recht überlege - ja. Das ist vermutlich Beamtenlogik.  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: Tasty am 09. Februar 2017, 18:33:13Wie gesagt, wer gibt in dem Alter schon seinen bis zur Rente sicheren Job auf, um sich auf das Wagnis BS einzulassen.

Mich hatte lediglich der Gebrauch des Wortes "Rente" ein wenig verunsichert, weil Beamte auf Lebenszeit in der Regel wissen, dass sie keine Rente, sondern eine Pension erhalten werden ;) !

Ansonsten ist Ihr Fall dann doch sehr speziell gelagert, dass Sie letzte Gewissheit nur dann erhalten werden, wenn Sie sich bewerben. Und auch für Sie gilt, dass Sie ein Angebot von Seiten der Bundeswehr, das Ihnen nicht vollumfänglich zusagt, nicht annehmen müssen ;) !

Tasty

Zitat von: Tommie am 09. Februar 2017, 19:07:18
Ansonsten ist Ihr Fall dann doch sehr speziell gelagert, dass Sie letzte Gewissheit nur dann erhalten werden, wenn Sie sich bewerben. Und auch für Sie gilt, dass Sie ein Angebot von Seiten der Bundeswehr, das Ihnen nicht vollumfänglich zusagt, nicht annehmen müssen ;) !

Ja, ich scheine leider sehr speziell und alles andere als alltäglich zu sein  :-[

Die Einladung zum Auswahlverfahren habe ich schon, allerdings nur für einen halben Tag, also ärztliche Untersuchung und Gespräch. Klingt irgenwie auch speziell.

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