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Wer darf bei einem Dienstvergehen ermitteln welche Rechte hab ich als Soldat?!?

Begonnen von Unverbesserlich, 11. Februar 2017, 11:34:54

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Unverbesserlich

Danke schonmal für die Infos und auch an die Kritiker.
Klar weiß ich das wenn es zu Vernehmungen kommt immer einer Mist gebaut haben muss...ich weiß auch das jeder sagt er habe keine Schuld...
Ich habe mich an euch gewandt weil ich weiß das ich so wie es zur Zeit aussieht für etwas bestraft werde was aus "Hören, Sagen und Gerüchten" kommt. Ich war noch nie in einer solchen Situation und wollte mir Infos holen weil ich mich ungerecht behandelt fühle.

Mir wird vorgeworfen das ich nach Dienst auf einer Party eine Rekrutin geküsst haben soll und ein inniges Verhältnis mit Ihr hatte...beides entspricht nicht der Wahrheit...Sie auch wie ich haben eine Aussage gemacht und jegliche Vorwürfe von uns gewiesen da wir uns nichts zu Schulden kommen lassen haben...wenn es so wäre hätte ich ja wohl meine Aussage verweigert!!!!

Laut meinen Infos gibt es eine konkrete Zeugenaussage...das ist der Grund warum ich Protokolle sehen möchte um eine Meldung gegen diese Aussage zu schreiben weil es einfach nicht stimmt.
Und alles andere sind Gerüchte...es konnte einiges Wiederlegt werden aber halt nicht alles weil die Gerüchte schon schöne ausgeschmückte Geschichten ähneln.
Die alles geschah im letzten Jahr...was es mit den screenshots auf sich hat weiß ich nicht...der Rekrutin würde in der Vernehmung gesagt des es welche gibt und sie nicht Lügen soll...wir wissen beide nicht woher dies kommt oder was da stehen soll...
Um gleich anderen Gerüchten etwas entgegenzusetzen will ich anmerken das die Rekrutin bei uns im Bereich verblieben ist und wir uns natürlich darüber unterhalten haben. Ich habe bei der Vernehmung gleich zugegeben das ich weiß worum es geht und welche Gerüchte und habe dann meine Aussage gemacht.

Ich möchte nur wissen was es für Möglichkeiten gibt mich dagegen zu wehren oder wie ich aus der miesere wieder heraus komme...ich hab nur Angst das die Gerüchte bzw Geschichten solch eine Überhand nehmen das denen mehr glauben geschenkt wird als denen die wirklich dabei waren!!!

Frage: Diese Akteneinsicht beantragen...ist es formlos wie ein Gesuch oder wie kann ich das...

Ich möchte gern alle Beweise sehen und alle Zeugenaussagen lesen...beinhaltet dies die Akteneinsicht?!?

Gerade was fragen anbelangt die vom Vernehmenden gefragt worden sind...denn es waren viele Rekruten auf der Party und alle waren ziemlich voll...ich möchte wissen ob das auch berücksichtigt Wizards bzw gefragt wurde. Auch die Geschichten...es kann einfach keinen Zeugen geben weil da nichts war und das ist was mich so beunruhigt...als Ausbilder steht man nicht immer gut da und da ich der war der für Sport und alle unangenehmen Dinge mit verantwortlich war habe ich Angst das man mich somit in die Pfanne hauen möchte...

Auch mein verhältnis zu Mir Zugoffizier ist nicht gerade der beste weil ich kein "Ja-Sager" bin und gegen den Strom schwimmen wird von nem frischen Leutnant nicht gern gesehen.


Nochmal sorry für komische Sätze...ich verfasse alles gerade mit dem Handy

Papierberg

Nehmen Sie sich am besten einen Rechtsbeistand, der mit den prozessualen Abläufen, Fristen und Regularien des Disziplinarverfahrens vertraut ist und Ihre Interessen vertritt. Disziplinarsachen unterliegen im Übrigen einem sog. Beschleunigungsgebot und sind damit im Sinne aller Beteiligten schnellstmöglich zu bearbeiten.
Selbstverständlich haben Sie bzw. ein bevollmächtigter Rechtsbeistand auch Akteneinsichtsrecht, allerdings erst dann, wenn hierdurch der Ermittlungszweck nicht gefährdet wird. Dies dürfte in Ihrem Fall bereits der Fall sein, da Ihnen die Vorwurflage bereits bekannt ist und Sie hierzu vernommen wurden.

Was Ihre Bewerbung als BS betrifft, kann sich das Ganze möglicherweise durch die Verfahrensdauer bis zur rechtskräftigen Entscheidung für Sie in dieser Bewerbungsrunde negativ auswirken.

tank1911

Nach Dienst. Rekrutin geküsst. Verhältnis (also wahrscheinlich einvernehmlich)

Ich sehe kein Dienstvergehen. Also fehlt bei Ihren Angaben wahrscheinlich was oder es stellte sich anders da...

ulli76

Doch wäre es, wenn es sich um ein unmittelbares Unterstellungsverhältnis gehandelt hat. Damit hätte er nämlich seine Vorgesetzten funktion als Druckmittel ausnutzen können.

Rekrutin aus anderem Zug z.B.- Privatsache.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

CIRK

Zitat von: ulli76 am 11. Februar 2017, 15:55:10
Rekrutin aus anderem Zug z.B.- Privatsache.

Na ja, auch in so einem Fall sollte ein Vorgesezter sich besser zurückhalten, erst recht bei einer dienstlichen Veranstaltung geselliger Art.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

ZitatIch bin OBtsm und wurde zu einer "Vernehmung als Soldat" zum Chef befohlen. Mir wurde gesagt was mir vorgeworfen wurde und ich habe meine Aussage gemacht. Soweit alles gut...Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen nur habe ich jetzt erfahren, dass Zeugen nicht vom Chef befragt wurden sondern zu erst von einem Obermaat aus dem Geschäftszimmer über mich und mein Dienstvergehen (ohne Protokolle oder ähnliches) mit der Bitte mir aber davon nichts zu erzählen.


Sie könnten Beschwerde gegen den Chef einlegen wegen Verstoßes gegen die Schweigepflicht (§14 SG), die Fürsorgepflicht (§ 10 Abs. 3 SG) und die Kameradschaftspflicht (§ 12 SG)! Wenn der Chef es veranlasst, dass Mannschaftssoldaten oder Unteroffiziere ohne Portepee über disziplinare Ermittlungen gegen einen Portepee erfahren, dann ist das ein sehr schwerwiegender Verstoß gegen die Dienstplichten des Chefs, zumal es hier um ein durchaus sensibles Thema geht. Das geht gar nicht! Er darf zwar selbstverständlich jeden Soldaten als Zeugen vernehmen, aber er darf keine Unteroffiziere oder Mannschaften mit Ermittlungen beauftragen. Und dazu gehört auch ein bloßes herumfragen.

ZitatFrage: sind Screenshots von WhatsApp Verläufen als Beweismittel zulässig?!?

Grundsätzlich ja.

ZitatFrage: darf ich wissen wer als Zeuge ausgesagt hatte und mir die Protokolle angucken?!?

Ja, § 3 WDO. Spätestens wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, also beim Schlussgehör, darf Akteneinsicht nicht mehr verweigert werden.

ZitatZusatz: Es handelt sich um keine Straftat..."nur" um ein Dienstvergehen...

Ich sehe auch kein Dienstvergehen, solange kein unmittelbares Vorgesetztenverhältnis zu der Rekrutin besteht und der Dienst nicht betroffen ist.

ZitatIch auch jetzt nach Möglichkeiten alles von mir abzuwenden da Beurteilungen anstehen und ich gern BS werden möchte...ich hoffe mir kann jemand helfen.

Kann ich in diesem Zusammenhang sogar verstehen. Wenn Sie dem Chef eine reinwürgen wegen oben beschriebenen Fehlverhalten, wird er sich vermutlich in der Beurteilung rächen. Denn Chefs, die selbst keine Ahnung haben, sind auch nicht professionell genug, mit einer Beschwerde umzugehen, selbst wenn sie berechtigt ist. Aber wenn er tatsächlich eine Disziplinarmaßnahme verhängen will, dann sollten Sie definitiv Disziplinarbeschwerde einlegen, denn ein Eintrag im Disziplinarbuch sieht auch nicht gut aus, wenn es um BS geht.

ZitatFrage: Diese Akteneinsicht beantragen...ist es formlos wie ein Gesuch oder wie kann ich das...
Ich möchte gern alle Beweise sehen und alle Zeugenaussagen lesen...beinhaltet dies die Akteneinsicht?!?

Sie sagen einfach, dass Sie die Akte sehen wollen. So einfach ist das. Und wenn der Chef das nicht will, dann sagen Sie ihm, er soll mal in § 3 WDO gucken. Und wenn der Chef meint, der "Ermittlungszweck sei gefährdet", dann lassen Sie sich spätestens zum Schlussgehör die Akte zeigen. Denn dann sind die Ermittlungen abgeschlossen und können logischerweise nicht mehr gefährdet werden.

ZitatDie alles geschah im letzten Jahr..

Länger als 6 Monate her? Falls ja, kann der Chef sowieso keine Disziplinarmaßnahme mehr verhängen (§ 17 Abs. 2 WDO).

Wenn der Chef tatsächlich eine Disziplinarmaßnahme verhängt, dann sollten Sie sich hier nochmal melden und uns den Tenor bekannt geben. Dann kann man auch sinnvoll bewerten, ob sich ein Rechtsmittel lohnt oder nicht.







Getulio

Naja, zunächst kommt der Chef ja auch nur seiner Ermittlungspflicht nach. Dass er am Ende ein Dienstvergehen für erwiesen hält und deswegen eine Maßnahme verhängt, ist ja noch gar nicht gesagt. Das bloße Führen der Ermittlung ist sicher kein Beschwerdegrund.

ulli76

Wenn sich die Meldung als Falschmeldung herausstellt, kann das für den Meldenden auch ganz schnell nach hinten los gehen. So ein Chef ermittelt ja in alle Richtungen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

Das Führen der Ermittlungen ist sicher kein beschwerdegrund, aber dass er Unteroffiziere über den Sachverhalt in Kenntnis setzt und diese mit Nachforschungen beauftragt, schon.

Was für eine "Meldung" soll sich als "Falschmeldung" herausstellen und wieso sollte da irgendwas "nach hinten" los gehen? Das sind auch nur so typische Angstmacher-Sprüche, die einen von einer Beschwerde abhalten sollen.

Solange ein Beschwerdeführer nicht vorsätzlich (!), das heißt absichtlich (!) lügt, kann und darf bei einer Beschwerde NIE etwas "nach hinten los gehen". Im schlimmsten Fall wird die Beschwerde zurückgewiesen, weil es tatsächlich anders war oder eben das Vorbringen nicht nachgewiesen werden konnte. Das ist alles.

Ich räume aber ein, dass ein Soldat, der BS werden will, es sich gut überlegen sollte, ob er es sich mit seinem Chef verscherzt. Dennoch sollte er es keinesfalls zu einem Eintrag im disziplinarbuch kommen lassen.


MiraC

Ist das mit dem Vorgestztenverhältnis tatsächlich so?

Bei uns im Bereich hat der TE Führer (OLt) etwas mit einer FWDLerin.
"Wir" (also die Feldwebel im Bereich) schütteln alle nur den Kopf darüber, aber angeblich soll es kein Problem darstellen, solange der Dienstbetrieb nicht gefährdet ist.

Sie ist übrigens erst 17.....

LwPersFw

Falls Sie es noch nicht getan haben, beantragen Sie auf jeden Fall die Beteiligung der VP.

Warum:


"§ 4 WDO Beteiligung der Vertrauensperson

Für die Beteiligung der Vertrauensperson bei Entscheidungen nach diesem Gesetz gelten die §§ 27 und 28 des Soldatenbeteiligungsgesetzes.

Das Ergebnis der Anhörung der Vertrauensperson ist dem Soldaten vor dessen Anhörung nach (...) § 32 Abs. 5 Satz 1 (...) bekannt zu geben."

Gemeint ist Ihre Schlussanhörung, bevor der DV seine Entscheidung trifft.

Damit zwingen Sie den DV der VP seine Ermittlungsergebnisse und Beweise vorzulegen.
Sollten diese nicht stichhaltig sein, sollte die VP ein klares Votum gegen eine disziplinare Ahndung einlegen.


"§ 33 WDO Prüfungspflicht des Disziplinarvorgesetzten

(1) Hat der Soldat ein Dienstvergehen begangen, prüft der Disziplinarvorgesetzte, ob er es bei einer erzieherischen Maßnahme bewenden lassen oder ob er eine Disziplinarmaßnahme verhängen will. Er prüft ferner, ob er das Dienstvergehen zur Verhängung einer Disziplinarmaßnahme weiterzumelden oder die Entscheidung der Einleitungsbehörde herbeizuführen hat.

(2) Der Disziplinarvorgesetzte soll erst dann disziplinar einschreiten, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind.

Will der Disziplinarvorgesetzte eine Disziplinarmaßnahme verhängen, muss er die Schuld des Soldaten für erwiesen halten."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

Wenn die ursprüngliche Meldung an den Chef eine absichtliche Falschmeldung ist, dann wird das natürlich auf den Meldenden zurückfallen.

TEFhr und FWLD aus der gleichen Einheit geht nicht. Weil dadurch quasi immer mit Problemen im Dienstbetrieb zu rechnen ist.
TEFhr einer TE, FWDL in einer anderen TE ist in der Regel kein Problem.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Zitat von: ulli76 am 11. Februar 2017, 22:13:18
Wenn die ursprüngliche Meldung an den Chef eine absichtliche Falschmeldung ist, dann wird das natürlich auf den Meldenden zurückfallen.

TEFhr und FWLD aus der gleichen Einheit geht nicht. Weil dadurch quasi immer mit Problemen im Dienstbetrieb zu rechnen ist.
TEFhr einer TE, FWDL in einer anderen TE ist in der Regel kein Problem.


Aus der ehemaligen ZDv 14/3

"Grundsatz

Die Intimsphäre von Soldatinnen und Soldaten  ist als Teil ihres  Persönlichkeitsrechts einer Einflussnahme  durch den Dienstherrn grundsätzlich entzogen.

Der Umgang mit Sexualität ist für das Dienstverhältnis  nur dann von Bedeutung, wenn dadurch der Dienstbetrieb gestört wird, der kameradschaftliche Zusammenhalt beeinträchtigt wird, oder es in sonstiger Weise zu einer nachhaltigen Störung der dienstlichen Ordnung kommt."

"1. Einvernehmliche Aufnahme  einer sexuellen Beziehung außerhalb des Dienstes

Angesichts der allgemeinen gesellschaftlichen Akzeptanz, zumindest Toleranz gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften werden  durch die außerhalb des Dienstes erfolgende, einvernehmliche Aufnahme  sexueller Beziehungen dienstliche Interessen grundsätzlich nicht berührt.

Daher sind außerdienstlich sowohl heterosexuelle als auch homosexuelle Partnerschaften und Betätigungen unter Soldatinnen und Soldaten disziplinarrechtlich regelmäßig ohne Belang. 

Dies gilt auch dann, wenn die Partner einen unterschiedlichen Dienstgrad haben.

Die einvernehmliche Aufnahme einer sexuellen Beziehung kann jedoch ein Dienstvergehen darstellen, wenn sonstige Umstände hinzutreten.

Dies  ist vor allem  dann der Fall, wenn durch das Verhalten das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit beeinträchtigt wird oder einer oder beide Partner ihre soldatische Pflicht zum  achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten verletzen.

Außerdem  darf der Dienstbetrieb nicht nachhaltig beeinträchtigt oder gestört werden.

Eine derartige Beeinträchtigung oder Störung  liegt zum  Beispiel vor, wenn Vorgesetzte die gebotene dienstliche Objektivität und Neutralität aufgeben, um  sexuelle Beziehungen anzubahnen oder zu fördern, oder es  in diesem  Zusammenhang zu einer ungerechtfertigten dienstlichen Bevorzugung oder Benachteiligung betroffener Personen kommt."




Und aus der Führungshilfe von General a.D. Kujat:

"Pflichten und Aufgaben von Vorgesetzten

Bei allem Bemühen, den dienstlichen Bereich von Problemen frei zu halten, die sich aus persönlichen Beziehungen oder sexuell orientiertem Verhalten ergeben, darf der Vorgesetzte sexuelle Beziehungen in seinem unterstellten Bereich nicht grundsätzlich negativ bewerten.

Sexualität ist ein wesentlicher Teil menschlicher Gesamtpersönlichkeit.

Sofern sich daraus keine Störung des Dienstbetriebes ergibt, unterliegt Sexualität daher nicht der Bewertung durch den Vorgesetzten.

Im Umgang mit Sexualität trägt der Vorgesetzte jedoch eine besondere Verantwortung."



Auf deutsch: Es entscheidet immer der konkrete Einzelfall.


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jens79

Zitat von: MiraC am 11. Februar 2017, 21:28:49
Ist das mit dem Vorgestztenverhältnis tatsächlich so?

Bei uns im Bereich hat der TE Führer (OLt) etwas mit einer FWDLerin.
"Wir" (also die Feldwebel im Bereich) schütteln alle nur den Kopf darüber, aber angeblich soll es kein Problem darstellen, solange der Dienstbetrieb nicht gefährdet ist.

Sie ist übrigens erst 17.....

Und? Stört es den Dienstbetrieb? Oder stört es nur euch, die Fw, die den OLt nicht leiden können?
 

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