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Als Deutscher zur U.S AIRFORCE / ARMY

Begonnen von Piwo, 15. Februar 2017, 09:37:45

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Piwo

Einen wunderschönen guten Morgen kameraden ,
Ich habe leider nix konkretes gefunden zu diesem Thema deswegen eröffne ich ein neues.
Undzwar ist mein Gedankengang ob man nach der Dienstzeit bei der Bundeswehr in die USA ziehen und dort der Airforce / Army dienen kann. Ich habe gespaltene Meinungen gehört und gelesen das dies nicht mehr Möglichkeit ist aufgrund der Dienstzeit bei der Bundeswehr. Oder vielleicht liege ich auch ganz falsch und es ist rein garnicht möglich.

Vielleicht hat ja der ein oder andere Erfahrung oder wissen darüber das würde mich freuen.


Liebe Grüße

miguhamburg1

Dann schauen Sie doch einmal ins Strafgesetz, was da zum Tatbestand steht, als Deutscher ohne Genehmigung Soldat fremder Streitkräfte zu werden, steht.

miT

Ohne Greencard so oder so nicht möglich und als Offizier nur mit Staatsbürgerschaft. Unabhängig von allem was sie sonst so in Ihrem leben getan haben.
Kameradschaftliche Grüße!

miT

ZitatCan non-U.S. citizens join the Army?
Enlistment into any branch of the U.S. military, by citizens of countries other than the United States is limited to those foreign nationals who are legally residing in the United States and possess a Bureau of Citizenship and Immigration Services Alien Registration Card (INS Form I-151/551 - commonly known as a "Green Card"). Applicants must be between 17 and 35; meet the mental, moral, and physical standards for enlistment; and must speak, read and write English fluently.

The U.S. military branches cannot assist foreign nationals in obtaining admittance into the United States. Questions concerning immigration to the United States should be asked of the U.S. Embassy. Only after immigration procedures are completed and an applicant is legally residing in the United States may an application for enlistment be accepted.

The U.S. Government agency which is responsible for immigration and naturalization is the Bureau of Citizenship and Immigration Services within the Department of Homeland Security.

Check out the General Qualifications section at: http://www.goarmy.com/careers-and-jobs/enlisted-soldier.html
Kameradschaftliche Grüße!

OMLT

Es gab auch mal einen Artikel über einen Soldaten der, wie ich mich zu erinnern meine, StUffz war und nun bei US Army dient. Ich weiß aber leider nicht mehr wann und wo ich das gelesen hatte.

MkG und Horrido

0930

Bei der Greencard-Lotterie mitmachen !
Ist wahrscheinlich grundsätzlich eine gute Idee... ;)

Zitat von: miguhamburg1 am 15. Februar 2017, 10:23:30
Dann schauen Sie doch einmal ins Strafgesetz, was da zum Tatbestand steht, als Deutscher ohne Genehmigung Soldat fremder Streitkräfte zu werden, steht.

Zitat"Nach einer Neufassung des § 28 Staatsangehörigkeitsgesetzes können Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit freiwillig in den Streitkräften ihres anderen Heimatstaates Dienst tun, ohne dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, wenn es sich bei diesem anderen Heimatstaat um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) oder der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) handelt oder um einen Staat auf der Länderliste nach § 41 der Aufenthaltsverordnung (Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland und USA). Dies gilt nur für Personen, die ihren freiwilligen Dienst nach dem 6. Juli 2011 antreten."
Neufassung des § 28 Staatsangehörigkeitsgesetzes

Als Green-Card Inhaber hätte man ja nicht die Staatsbürgerschaft...ich glaube aber kaum das dies überhaupt aktiv verfolgt/geahndet wird und gilt wohl eh nur für Personen die der "Wehrüberwachung" unterliegen was aktuell wohl auf niemanden mehr zutrifft.
Eine deutsche Staatsangehörigkeit kann man auch garnicht verlieren solange man keine andere hat.

Getulio

Zitat von: miguhamburg1 am 15. Februar 2017, 10:23:30
Dann schauen Sie doch einmal ins Strafgesetz, was da zum Tatbestand steht, als Deutscher ohne Genehmigung Soldat fremder Streitkräfte zu werden, steht.

Dann machen Sie uns doch bitte einmal schlau, was das Strafgesetz dazu sagt.

Ich denke, nichts. Strafbar ist lediglich das Anwerben für den Dienst in fremden Streitkräften, § 109h StGB.

Andi

Zitat von: 0930 am 15. Februar 2017, 11:40:42
ich glaube aber kaum das dies überhaupt aktiv verfolgt/geahndet wird

Das ist ja toll. :) Ich glaube übrigens schon seit Jahren, dass mir jeder 1/10 seines positiven Vermögens überweisen muss. Es wäre schön, wenn auch du dies endlich tätest.

Zitat von: 0930 am 15. Februar 2017, 11:40:42
und gilt wohl eh nur für Personen die der "Wehrüberwachung" unterliegen was aktuell

...wie bisher auch unmissverständlich im Wehrpflichtgesetz geregelt ist:

§ 24 Wehrüberwachung; Haftung
(1) "Die Wehrpflichtigen unterliegen der Wehrüberwachung. Diese endet bei Offizieren mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60., bei Unteroffizieren, in dem sie das 45., und bei Mannschaften sowie ungedienten Wehrpflichtigen, in dem sie das 32. Lebensjahr vollenden. Auch nach diesem Zeitpunkt unterliegen der Wehrüberwachung abweichend von der Regelung in Satz 2 Wehrpflichtige, die für den Spannungs- oder Verteidigungsfall einberufen sind."


Bei Verstößen sind wir wenn ich das richtig im Kopf habe bei Bußgeldern bis 20000€.

Tust du mir ein Gefallen und suchst dir ein anderes Hobby? Sonst werden wir deine Beiträge zukünftig nämlich einfach kommentarlos entsorgen. -Danke.

Gruß Andi
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

KlausP

Zitat von: 0930 am 15. Februar 2017, 11:40:42
Bei der Greencard-Lotterie mitmachen !
Ist wahrscheinlich grundsätzlich eine gute Idee... ;)

Zitat von: miguhamburg1 am 15. Februar 2017, 10:23:30
Dann schauen Sie doch einmal ins Strafgesetz, was da zum Tatbestand steht, als Deutscher ohne Genehmigung Soldat fremder Streitkräfte zu werden, steht.

Zitat"Nach einer Neufassung des § 28 Staatsangehörigkeitsgesetzes können Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit freiwillig in den Streitkräften ihres anderen Heimatstaates Dienst tun, ohne dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren, wenn es sich bei diesem anderen Heimatstaat um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), der Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) oder der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) handelt oder um einen Staat auf der Länderliste nach § 41 der Aufenthaltsverordnung (Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland und USA). Dies gilt nur für Personen, die ihren freiwilligen Dienst nach dem 6. Juli 2011 antreten."
Neufassung des § 28 Staatsangehörigkeitsgesetzes

Als Green-Card Inhaber hätte man ja nicht die Staatsbürgerschaft...ich glaube aber kaum das dies überhaupt aktiv verfolgt/geahndet wird und gilt wohl eh nur für Personen die der "Wehrüberwachung" unterliegen was aktuell wohl auf niemanden mehr zutrifft.
Eine deutsche Staatsangehörigkeit kann man auch garnicht verlieren solange man keine andere hat.

Aua, aua ...! Wenn man, wie Sie, von vielen Dingen so gar keine Ahnung hat, sollte man vielleicht öfter mal den "Dieter Nuhr" machen. Das Wehrpflichtgesetz ist nämlich nach wie vor gültig.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

0930

Zitat von: Andi am 15. Februar 2017, 11:53:03
§ 24 Wehrüberwachung; Haftung
(1) "Die Wehrpflichtigen unterliegen der Wehrüberwachung. Diese endet bei Offizieren mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60., bei Unteroffizieren, in dem sie das 45., und bei Mannschaften sowie ungedienten Wehrpflichtigen, in dem sie das 32. Lebensjahr vollenden. Auch nach diesem Zeitpunkt unterliegen der Wehrüberwachung abweichend von der Regelung in Satz 2 Wehrpflichtige, die für den Spannungs- oder Verteidigungsfall einberufen sind."


Bei Verstößen sind wir wenn ich das richtig im Kopf habe bei Bußgeldern bis 20000€.

Man lese sich bitte mal die Punkte unter "Während der Wehrüberwachung haben die Wehrpflichtigen [...] durch.

- binnen einer Woche jede Änderung ihrer Wohnung dem Kreiswehrersatzamt zu melden,

- Vorsorge zu treffen, dass Mitteilungen der Wehrersatzbehörde sie unverzüglich erreichen,

- soweit sie in der Bundeswehr gedient haben, sich zur Verhütung übertragbarer Krankheiten impfen zu lassen
und insoweit ärztliche Eingriffe in ihre körperliche Unversehrtheit zu dulden,

- den Abschluss und einen Wechsel ihrer beruflichen Ausbildung, einen Wechsel ihres Berufes sowie
eine weitergehende berufliche Qualifikation umgehend zu melden.

Man zeige mir bitte einen ex-SaZ der sich daran hält oder nenne mir ein Beispiel eines Verfahrens/einer Verurteilung wegen Verstoßes dagegen.




Getulio

Zitat von: 0930 am 15. Februar 2017, 11:40:42
ich glaube aber kaum das dies überhaupt aktiv verfolgt/geahndet wird und gilt wohl eh nur für Personen die der "Wehrüberwachung" unterliegen was aktuell wohl auf niemanden mehr zutrifft.

Fakt ist und bleibt, dass Sie hier Unfug schreiben. Die Wehrüberwachung ist keineswegs obsolet. Die Frage, wer sich wie daran hält und bei Zuwiderhandlungen ggf. wie geahndet wird, hat damit nichts zu tun.

0930

Zitat von: Getulio am 15. Februar 2017, 12:22:18
Zitat von: 0930 am 15. Februar 2017, 11:40:42
ich glaube aber kaum das dies überhaupt aktiv verfolgt/geahndet wird und gilt wohl eh nur für Personen die der "Wehrüberwachung" unterliegen was aktuell wohl auf niemanden mehr zutrifft.

Fakt ist und bleibt, dass Sie hier Unfug schreiben. Die Wehrüberwachung ist keineswegs obsolet. Die Frage, wer sich wie daran hält und bei Zuwiderhandlungen ggf. wie geahndet wird, hat damit nichts zu tun.

Oh ja ok, da habe ich mich tatsächlich geirrt, Schande über mich. Die "Wehrüberwachung" gilt weiterhin, das haben wir ja geklärt.
Damit haben wir die Theorie ja geklärt.
Piwo geht es wohl aber eher um die Praxis, das bedeutet, was passiert wenn er nach Erhalt einer Greencard und eintritt in die US Streitkräfte als ex-SaZ wieder nach Deutschland kommt, zb. zum Besuch ect.

schlammtreiber

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Getulio

Zitat von: 0930 am 15. Februar 2017, 12:32:23
Oh ja ok, da habe ich mich tatsächlich geirrt, Schande über mich. Die "Wehrüberwachung" gilt weiterhin, das haben wir ja geklärt.

Und Sie glauben wirklich, da mit Ihren Spekulationen weitergeholfen zu haben?

Einige Vorposter haben schon recht, wenn man wie Sie in dieser Thematik von keiner Sachkenntnis befleckt ist, sollte man sich am besten raushalten, dann müssen Kundigere Ihnen auch nicht ständig hinterherwischen. Eine Schande ist nicht, sich zu irren, sondern eher, eigene Unkenntnis als profundes Wissen auszugeben.

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