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Bluff oder ernst gemeinte Drohung ?

Begonnen von Hallojohn, 15. Februar 2017, 17:23:21

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Hallojohn

Guten Tag zusammen,
bei uns wurde eine vollzähligkeit durchgeführt. In aller Kürze, mir fehlen ~25 Positionen. Mir ist völlig klar das es sehr viele sind und auch ich war erschrocken. Es ist zwar viel Kleinkram dabei aber das spielt hier (denke ich) weniger eine Rolle. Das ganze ist ein paar Tage her. Jetzt der Clou, zum Abschlussantreten wurde gesagt das wieder eine stattfinden soll, weil wohl ein paar gesagt haben das sie vieles Zuhause hätten. Und wenn dann immer noch so viel fehlt er Vernehmungen bzw Verfügungen einleiten wird.(KpFw) Mir wurde geraten es nach zu kaufen, allerdings lehne ich das ab, da es mir nicht gleich ist zu lügen und zu sagen:"Ja, hatte ich Zuhause." Nun die Frage: was kommt im schlimmsten Fall auf mich zu?
Danke schon mal im voraus
Grüße

Tommie

Na ja, eine Sachschadensmeldung, auf die Sie dann, wenn Ihnen nichts gescheites einfällt, bei welcher unpassenden Gelegenheit Sie diese Ausrüstungsgegenstände verloren haben, auch gleich die vier berühmten Buchstaben "b.b.z.z" (bin bereit zu zahlen) schreiben können! Dann wird der Versorger berechnen, was Sie dem Staat schulden und dann, wenn Sie gezahlt haben, bekommen Sie die Sachen neu!

KlausP

Das hat mit "ernstgemeinte Drohung" nichts zu tun. Wenn anlässlich eines Vollzähligkeitsappells Fehl an persönlicher Bekleidung und Ausrüstung festgestellt wird ist in der Regel durch den Disziplinarvorgesetzten auf Haftung zu entscheiden. Anders wäre es, wenn Sie selbst das Fehl z.B. nach einer Ausbildung im Gelände festgestellt und umgehend gemeldet hätten. Dann wäre vermutlich auf Nichthaftung erkannt worden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hallojohn

Das ich die fehlende Ausrüstung bezahlen muss bzw auch werde. Ist selbstverständlich. Es gehört ja nicht mir. Meine Frage richtete sich eher in Richtung Disziplinaren Maßnahmen.

Tommie

Und der KpFw leitet da auch keine Vernehmungen ein, sondern er meldet das Ergebnis der Vollzähligkeitsüberprüfung an den Disziplinarvorgesetzten. Der entscheidet dann ganz alleine und ohne den Spieß, wie es weiter geht. Das "normale" Procedere für einen solchen Fall habe ich Ihnen oben beschrieben!

ulli76

Bei 25 Teilen, die fehlen, besteht wohl der Verdacht, dass du dir das Zeug unter den Nagel gerissen hast. Da könnte dein Chef durchaus auf die Idee kommen, mal zu ermitteln wie das passieren konnte, dass so viel fehlt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat von: Hallojohn am 15. Februar 2017, 17:36:14
Das ich die fehlende Ausrüstung bezahlen muss bzw auch werde. Ist selbstverständlich. Es gehört ja nicht mir. Meine Frage richtete sich eher in Richtung Disziplinaren Maßnahmen.

Ja, das ist neben der Haftungsentscheidung bei Verlusten von Bekleidung und Ausrüstung durchaus möglich. Und um Ihrer nächsten Frage vorzubeugen: Das ist keine "Doppelbestrafung" sondern zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

"Doof" ist halt der Zeitpunkt / Anlass.

Gehen z. B. bei einer Gefechtsausbildung im Gelände bei Feuer und Bewegung im Dunkeln etwas verloren - so trägt das in der Regel der Dienstherr, wenn die Meldung nach dem Einräumen gemacht wird.

Der Verlust von 25 Teilen muss eigentlich auffallen - und dann sofort gemeldet werden.

Daher stehen hier möglicherweise zwei Dienstpflichtverletzungen im Raum - der Verlust und die fehlende Meldung.

miguhamburg1

Also, selbst bei 25 Fehlteilen zum aktuellen BAN kommt es ganz wesentlich darauf an, wie lange der Soldat diese Gegenstände in seinem Besitz/Zugriff hatte und ob und ggf. wieviele Vollzähligkeitsappelle und wann zuvor stattfanden. Der von Ulli beschriebene Automatismus findet so nicht statt, und es kommt dann sicher auch darauf an, welche Gegenstände/Bekleidngsteile fehlen.

Im Weiteren ist der Verlauf beschrieben worden: Der Fragensteller erstellt eine Sachschadensmeldung, in der er beschreibt, was seines Wissens/seiner Vermutung nach wann auf welche Art verloren ging und warum es erst beim Vollzähligkeitsappell auffiel. Der Teileinheitsführer nimmt hierzu Stellung, dann geht es zum Versorgungsfeldwecbel, der die Versorgungsnummern, den Einzelpreis vor und nach Zeitwertminderung notiert und dann geht diese Meldung zum Einheitsführer, der darüber entscheidet, ob der Meldende haftet oder nicht und ob er ggf. disziplinare Ermittlungen aufnimmt. Undabhöngig vom Letzten erhält der Meldende ggf. nach Bezahlung des Schadens die Unterlagen, mit denen er dann beim Servicepunkt der LHBw und/oder der MatGrp die Fehlteile wieder empfängt.

ulli76

Ich habe nichts von einem Automatismus geschrieben. Wie bringt man es fertig 25 Teile zu verlieren, ohne dass man das mal meldet.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miguhamburg1

Oh, wenn zum Beispiel in Einheiten über einen längeren Zeitraum keine Vollzähligkeitsappelle oder -prüfungen stattfinden. Oder wenn Soldaten nicht einheitsnah verwendet werden, zum Beispiel Ordonnanzen in Unteroffizier-/Offzierheimen, die fast nie im normalen Routinedienst ihrer Einheit anwesend sind. Es kann auch sein, dass nach Ausbildungsvorhaben keine Vollzähligkeitsprüfungen außer Waffen stattfindet. Also, das sind schon einige Umstände denkbar, die dazu führen können.

ulli76

Dass mal ein bisschen Kleinkram fehlt- geschenkt. Aber 25 Teile?
Erst recht wenn man "nur" Ordonnanz ist- da verliert man ja erst recht nichts.
Und auf Übungen- da kommt mal nen Taschenmesser abhanden oder mal nen T-Shirt. Häufig auch mal Vertauschen von Teilen. Aber doch nicht so eine Menge.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BSG1966

Zitat von: miguhamburg1 am 15. Februar 2017, 18:24:22
Oder wenn Soldaten nicht einheitsnah verwendet werden, zum Beispiel Ordonnanzen in Unteroffizier-/Offzierheimen

...bei denen eigentlich die Ausrüstung kompakt verstaut irgendwo vor sich hingammelt und Ausrüstungsgegenstände eigentlich gar nicht das Weiter suchen KÖNNEN...?

miguhamburg1

Ich habe ja auch nicht behauptet, dass ein Verlust dieser Größenordnung in dem Fall plausibel ist, sondern nur, warum möglicherweise keine Appelle zwischendrin unter Teilnahme dieser Kameraden stattfanden. Wenn nicht eine wirklich hinreichend glaubwürdige SSM erstellt und vom TEFhr bestätigt wirdm würde ich als DV immer erstens auf Zahlung entscheiden und zweitens ein Ermittlkungsverfahren einleiten.

chefderang

Auch Ordonnanzen und Köche in UHG/OHG machen 1 mal im Jahr Leistungen des IGF der Bundeswehr. Da gammelt sicher nichts vor sich hin.

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