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FvD und Stunden für Mo-Do und Fr

Begonnen von TylerDurden, 07. März 2016, 14:58:39

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TylerDurden

Zitat von: Jens79 am 08. März 2016, 21:33:50
ZitatAus was genau ergibt sich, dass eine Kombination aus 1/2 FvD und Stunden (bspw. freitags 1/2 FvD und 3,5 Stunden) möglich ist?

Ergibt sich daraus, das es nicht explizit verboten ist.  ;)
Puh ... ist das so? Prinzipiell lässt sich wahrscheinlich sagen: Wenn der DV das so durchwinkt, dann ist das so. Aber: Grundsätzlich sind die Ausgleiche besonderer zeitlicher Belastungen kein Antragsverfahren, sondern vom DV festzulegen. Also kann der DV diesen "Antrag" auch durchaus mit dieser Begründung ablehnen. Oder?
Was ist eigentlich die Quelle dieses Zitats? "Der Ausgleich besonderer zeitlicher Belastungen ist von Amts wegen [...]"
Wie ich schon gefragt hatte, wo steht das?


Zitat von: Jens79 am 08. März 2016, 21:33:50
ZitatDas hieße, es müsste bei genommenen Stunden auf jedem "Antrag auf Gewährung von FvD" (Bw-2050/V-10.09) zur Begründung unter 3 stehen: Gemäß Festlegung Disziplinarvorgesetzter.
Oder aber, wenn es sich bei Stunden generell NICHT um ein Antragsverfahren handelt, sind Stunden in keinem Falle mit dem "Antrag auf Gewährung von FvD" zu nehmen!?

Keine Ahnung wie ihr das macht. Ich fülle einen selbst erstellten Vordruck aus und der Zugführer nickt ab.
Also, ich habe gerade gesehen, dass unser "Antrag" definitiv kein offizielles Formular ist. Die haben einfach den normalen EU-Antrag Bw-2050 genommen und den Kopf in "Antrag auf FvD" geändert. Dann wurden die ganzen Zeilen darunter durch "Stunden/FvD" ersetzt. Nach meinem Verständnis kann das so auch nicht zulässig sein. Insbesondere, wenn man die Formular-Nr. im Fuß belässt.


Zitat von: Jens79 am 08. März 2016, 21:33:50
So viel Aufriss wegen einem 1/2 FvD
Nicht falsch verstehen! Es geht hier ums Prinzip und um die generelle Diskussion! Ja, im konkreten Fall war ein 1/2 FvD aus 2015 der AUSLÖSER; dennoch kann es ja nicht falsch sein, ein generelles Verständnisproblem aus der Welt zu schaffen. Außerdem: Vielleicht hilft's jemandem, der das auch nachlesen möchte - Zweck eines Forums.

Grüße!

LwPersFw

Wenn es sich um einen in 2015 erworbenen Anspruch handelt, wird nach der B-1431/1 ausgeglichen.

1.
Es gibt keinen offiziellen Vordruck "Antrag auf Gewährung von FvD" --- da kein Antragsdelikt.

"Über den Zeitpunkt der Freistellung vom Dienst entscheidet die oder der nächste Disziplinarvorgesetzte von Amts wegen."


In der Praxis hatte es sich nur "eingebürgert" das von Ihnen genannte Formular zweckentfremdet zu verwenden.

2.
Wenn man über Sachverhalte diskutiert ... sollte man zuerst die entsprechende Vorschrift (B-1431/1) vollständig lesen.
Inklusive der Anlagen.
Dann werden Sie auch die Zitate finden, die Jens und ich hier nennen.

3.
Für die Ausgangsfrage findet die Nr 413 aus der B-1431/1 Anwendung, wobei auch die Fußnoten zu lesen sind !

"Bei ganztägiger Freistellung vom Dienst gelten alle Tage als ganze Tage, unabhängig davon,
wie viele Stunden Dienst an diesem Tag zu leisten sind. Für halbe Tage Freistellung vom Dienst
oder stundenweise Ausgleichsansprüche ist die am jeweiligen Tag tatsächlich zu leistende Dienstzeit 10
der Einheit/Dienststelle zu Grunde zu legen 11."

10
"Dabei gelten die in Kapitel 2, Nr. 203 genannten täglichen Rahmendienstzeiten als Obergrenze."

11
"Das bedeutet, dass für einen Tag, an dem z. B. 5 Stunden Dienst angesetzt sind, mit einem halben Tag FvD
nur 2 ½ Stunden ausgeglichen werden. Es erfolgt hierbei keine Auf- oder Abrundung."

Und weiter aus der Vorschrift:

"Für stundenweise Ausgleichsansprüche ist die am jeweiligen Tag tatsächlich zu leistende Dienstzeit in der
Einheit zu Grunde zu legen, Kapitel 4, Nr. 413 Satz 2.

Eine Rundung ist hierbei nicht zulässig.

Hierzu zwei Beispiele:

• Eine Einheit führt an einem Mittwoch eine Ausbildung bis 21 Uhr durch. Der Dienstbeginn
der Einheit ist 07 Uhr. Damit versieht die Einheit an diesem Tag 14 Stunden Dienst (einschließlich
der Pausen). Für einen ganztägigen Ausgleich sind 10 Einzelstunden erforderlich
(siehe Fußnote 11 im Kapitel 4).

• Eine Einheit leistet an einem Donnerstag ,,routinemäßigen" Dienst von 07 Uhr bis 16 Uhr,
also insgesamt 9 Stunden Dienst (einschließlich der Pausen). Für einen ganztägigen Ausgleich
sind 9 Einzelstunden erforderlich."




Wenn also an einem Freitag in der Einheit X der tatsächlich zu leistende Dienst 5 h beträgt.
Deckt der 1/2 FvD  2,5 Stunden ab.
Will der Soldat den ganzen Tag über FvD frei machen... muss also noch ein 1/2 FvD, oder Einzelstunden eingebracht werden.

Da die Verbindung volle / halbe Tage FvD mit Einzelstunden in der Vorschrift nicht untersagt ist ... kann der Disziplinarvorgesetzte auch so verfahren.

Ergibt sich auch aus folgendem Text in der Vorschrift:

"Es ist mit den bestehenden Ansprüchen unterschiedlicher Art möglich, diesen einen Tag pro
Monat frei zu gewähren, bevor ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommen darf.
So kann die Gewährung dieses freien Tages bei bestehenden Ansprüchen durch einen Tag FvD, durch zwei
halbe Tage FvD, durch das Einbringen von einem halbem Tag FvD und Einzelstunden oder
durch das Einbringen von Einzelstunden erreicht werden (Fußnote 12 im Kapitel 4 ist zu beachten)."



Was untersagt ist... ist nur:

"Ansprüche auf halbe oder ganze Tage Freistellung vom Dienst können nicht in Einzelstunden umgewandelt werden."

"Eine Aufteilung von Ausgleichsansprüchen für einen bis zu 24 Stunden zusammenhängend geleisteten Dienst in zwei halbe Tage
FvD oder in einen halben Tag FvD und einen halben/kleinen finanziellen Ausgleich ist nicht zulässig (siehe hierzu auch Kapitel 5,
Nr. 503).
Die Aufteilung eines ganzen Tages FvD in Einzelstunden ist ebenfalls nicht möglich (siehe hierzu auch Kapitel 5, Nr. 504 d))."




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jens79

LwPersFw

Ich bewundere deine Ausdauer.

Spätestens hier wäre bei mir Schluss gewesen...  ;D

Zitat2.
Wenn man über Sachverhalte diskutiert ... sollte man zuerst die entsprechende Vorschrift (B-1431/1) vollständig lesen.
Inklusive der Anlagen.
Dann werden Sie auch die Zitate finden, die Jens und ich hier nennen.

 

TylerDurden

Der Zentralerlass B-1431/1 war mir - Asche auf mein Haupt - so nicht bekannt.
Ich hatte bereits anfangs geschrieben, wo ich nachgelesen hatte.

Vielen Dank für eure Hilfe - insbesondere LwPersFw.

Auch, wenn ich mich leider des Eindrucks nicht erwehren kann, dass es stellenweise lästig scheint, wenn man themenbezogen etwas unbedarft nachfragt. Das ist angesichts der offensichtlich sehr hohen Kompetenz schade. Denn Kommentare, wie "Ich bewundere deine Ausdauer. Spätestens hier wäre bei mir Schluss gewesen" wirken fast schon unsachlich und kann man für nicht zielführend halten.
Ich verstehe, dass das Vermitteln von Sachverhalten, die einem selbst klar sind, manchmal nur mit einem kopfschüttelnden Unverständnis vonstattengehen kann. Gerade wenn notwendige Informationen auf deutlich weniger als hundert Seiten nachlesbar gewesen wären. Dennoch ist es aber meiner ganz persönlichen Meinung nach der Zweck eines Forums, genau dies zu erreichen.

Einen schönen Abend an alle und besten Dank nochmal für die Aufklärung.
Vielleicht fragen jetzt auch andere nicht mehr, sondern lesen hier nach.

Tasty

Zitat von: Megawaldi am 07. März 2016, 20:41:52
Zitat von: Jens79

Was nicht erlaubt ist, ist Mo-Do EU, Fr Std, und dann wieder Mo-Fr EU

Warum geht das nicht, gibts da nen sachlichen Grund für, oder ist das schlichte Regelungswillkür?

Megawaldi

Ich bin mir nicht sicher ob das in Zeiten der Soldatenarbeitszeitverordnung noch so stimmt...

Jens79

Zitat von: Tasty am 16. Februar 2017, 21:42:10
Zitat von: Megawaldi am 07. März 2016, 20:41:52
Zitat von: Jens79

Was nicht erlaubt ist, ist Mo-Do EU, Fr Std, und dann wieder Mo-Fr EU

Warum geht das nicht, gibts da nen sachlichen Grund für, oder ist das schlichte Regelungswillkür?

Sind Vorschriften Sachlicher Grund genug?

Wobei hier zu prüfen wäre ob es diese noch gibt. Interessiert mich jetzt nicht mehr so, weil ich meine Stunden weggleite....
Sehr
 

Tasty

Zitat von: Jens79 am 16. Februar 2017, 21:57:51
Sind Vorschriften Sachlicher Grund genug?

Das war genau die Frage, welche sachlichen Überlegungen hinter den Regelungen in dieser Vorschrift standen. Oder ob das jemand einfach so Pi mal Daumen reingeschrieben hat, weil ihm gerade danach war und er ja gar nicht einsieht, dass sowas kombiniert wird, und im übrigen FvD ja eigentlich sowieso total überflüssig ist....

Jens79

Du hast schon sehr komische Ansichten.

Lies die Vorschrift. Da steht der Grund dabei.
 

LwPersFw

Die Antwort findet sich u.a. in der Arbeitshilfe zum DZAE , Seite 8, letzter Absatz
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jens79

Die gibt's nicht mehr.

Im Zentralerlass B-1431/1 findet man die Arbeitshilfe aber in der Anlage.
 

Tasty

Zitat von: Jens79 am 16. Februar 2017, 22:06:35
Du hast schon sehr komische Ansichten.

Nein, ich nehme mir einfach die Freiheit, Dinge zu hinterfragen und nicht alles als gottgegeben hinzunehmen.

Vorschriften sind schliesslich (bis auf wenige Ausnahmen) keine Befehle. Und selbst die dürfen nur zu dienstlichen Zwecken gegeben werden.


Zitat von: LwPersFw am 16. Februar 2017, 22:32:44
Die Antwort findet sich u.a. in der Arbeitshilfe zum DZAE , Seite 8, letzter Absatz

Danke.

F_K

Die meisten Vorschriften sind Befehle, wenn sie ausreichend konkret sind.

Tasty

Zitat von: F_K am 17. Februar 2017, 07:50:01
Die meisten Vorschriften sind Befehle, wenn sie ausreichend konkret sind.

Da irrst Du aber gewaltig.

F_K

Nö - Vorschriften sind von Soldaten gezeichnet worden, die Vorgesetzte sind - und Befehle können schriftlich erteilt werden.
(Die "neuen" Weisungen sind ein anderes Thema).