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Vorgesetzter verschafft sich private Informationen über Untergebenen und seine F

Begonnen von Jutobibo, 21. Februar 2017, 08:13:35

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KlausP

Das ist eigentlich ganz einfach. Wenn der DV sich nicht sicher ist greift er zu Telefon und ruft den für ihn zuständigen Rechtsberater an. Der wird für sowas bezahlt. Und als sein Spieß würde ich ihm dann genau dazu raten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miT

Da gebe ich dir recht und würde ich dann wohl auch so machen. Hier ist echt eine Abwägung zu treffen, Vorwürfe in die höchsten ebenen zu werfen was bei dieser Beweislage harakiri ist oder an der Dienstfähigkeit des Soldaten zu zweifeln.

Los ihr Juristen :D
Kameradschaftliche Grüße!

F_K

@ mit:

Ich würde als DV den Soldaten befragen, macht dieser dann die Aussage, über das Gespräch mit dem OSG von der Fehlgeburt erfahren zu haben, sehe ich da keinen weiteren Klärungsbedarf.
Wenn keine Einlassung zum BND Kontakt erfolgt, würde ich dort nicht anfragen. Beim "eigenen" SanBereich kann man anfragen, die Antwort ist aber vorhersehbar.

Für Ermittlungen gegen Banken, Telekommunikationsunternehmen und "Wanzen" sehe ich keinen stichhaltigen Ansatzpunkt und würde den OSG und seine Frau an die Polizei verweisen.

Fragen der Dienstfähigkeit wären erstmal an den TrArzt zu richten - dafür gibt es 90/5er.

miT

Zitat von: F_K am 21. Februar 2017, 20:22:21
@ mit:

Ich würde als DV den Soldaten befragen, macht dieser dann die Aussage, über das Gespräch mit dem OSG von der Fehlgeburt erfahren zu haben, sehe ich da keinen weiteren Klärungsbedarf. So sehe ich das auch, daher sind die Ansätze der Strafbarkeit kaum gegeben.
Wenn keine Einlassung zum BND Kontakt erfolgt Die Antworten wären ebenfalls absehbar oder?, würde ich dort nicht anfragen. Beim "eigenen" SanBereich kann man anfragen, die Antwort ist aber vorhersehbar. Korrekt

Für Ermittlungen gegen Banken, Telekommunikationsunternehmen und "Wanzen" sehe ich keinen stichhaltigen Ansatzpunkt und würde den OSG und seine Frau an die Polizei verweisen. Exakt

Fragen der Dienstfähigkeit wären erstmal an den TrArzt zu richten - dafür gibt es 90/5er. Der Ablauf ist mir klar, ich habe die Richtigkeit der Vermutung hinterfragt. Als DV muss ich ja eine Vermutung auf die DU begründen und dies wäre hier ansatzweise gegeben.

Und daher meine Aussage würde hier eine Versetzung viele Probleme unbürokratisch lösen bevor ich mich mit dem hintern in Nesseln setze, noch massiv Depressiver werde und ggf eben genau diese DU riskiere. Die Ermittlungsansätze sind halt schwammig/ kaum gegeben.
Kameradschaftliche Grüße!

Jutobibo

Irgendwas läuft hier grundlegend verkehrt! Nicht wir unterstellen dem Teileinheitsführer sich die Informationen illegal beschafft zu haben. Sondern es war und ist seine eigene Aussage! Und das er diese Informationen auch noch im Trupp weitererzählt hat bezeugen mehrere Soldaten! Weshalb sollte also die Dienstfähigkeit meines Mannes geprüft werden, wenn der Vorgesetzte selbst behauptet, auf nicht legalem Wege gehandelt zu haben und mehrere Soldaten bestätigen, dass er dann auch noch gegen die Schweigepflicht verstößt? 


ulli76

Es ist doch viel einfacher und ein DU- Verfahen solltest du tunlichst raus lassen.

Also- dir als DV wird was gemeldet, was ein Dienstvergehen oder auch eine Straftat darstellen kann. Dann fängst du an zu ermitteln. Und zwar indem du dich erstmal an deine eigenen Soldaten hältst. Je nach dem, welche Erkenntnisse du gewinnst, holst du weitere Dienststellen ins Boot oder auch nicht. Da fängt man halt mit denen an, die am naheliegensten sind.
Als Telefonjoker hast du immer den RB.
Dann kommst du zu einem Ergebnis- Dienstvergehen oder keins,du kannst es selber regeln oder du gibst ab, Straftat und du gibst ab. Kann man ja alles nachlesen.
Oder du ermittelst irgendwann gegen den Meldenden wegen dem Verdacht auf Falschmeldung.

Wir wissen ja nicht, wer in der Geschichte der Schnacker ist.

UNABHÄNGIG davon kannst du natürlich zu der Erkenntnis kommen, dass bei einem der Beteiligten eine schwere psychische Störung vorliegt. Dann solltest du mit dem Truppenarzt sprechen und ihm deine Bedenken schildern.
und dann sieht man weiter.

Eigentlich ganz einfach.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miT

Zitat von: ulli76 am 21. Februar 2017, 21:15:13
UNABHÄNGIG davon kannst du natürlich zu der Erkenntnis kommen, dass bei einem der Beteiligten eine schwere psychische Störung vorliegt. Dann solltest du mit dem Truppenarzt sprechen und ihm deine Bedenken schildern.
und dann sieht man weiter.


Im Prinzip wollte ich darauf auch hinaus. Ist nich so einfach für einen Quereinsteiger, da sind Infos immer Klasse. So schnell, wenn überhaupt, werde ich aber nicht in diese Situation kommen.

Ich denke das aus allen diesen Antworten, auch für den bzw die TE ein "weg" zu entnehmen ist. Sowohl die was kann ich tun Aspekte als auch die welche Risiken gehe ich ein. So ist allen geholfen  ::) Danke !
Kameradschaftliche Grüße!

ulli76

Eigentlich ist Disziplinarrecht ziemlich einfach. Die Vorschrift ist recht übersichtlich- das kann man schön Punkt für Punkt abarbeiten. Auf Fristen und Belehrungen achten. Kein Freestyle und Improvisieren- das geht in die Hose. Was auch gerne vergessen wird- der abschließende Bescheid für den Soldaten wenn man kein Dienstvergehen feststellen konnte. Und ja- sobald du Kenntnis hast, MUSST du ermitteln.
Spannend wird es wenn das Ganze einheitsübergreifend ist, Soldaten zwischenzeitlich versetzt wurden usw.

Genauso ist das mit erkrankten oder dienstunfähigen Soldaten relativ einfach- wir haben das große Glück der kurzen Wege. Das gibt es im Zivilen maximal noch im betriebsärztlichen Bereich. Wenn die Beteiligten miteinander reden, kann man deutlich häufiger gute Lösungen finden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Getulio

Zitat von: miT am 21. Februar 2017, 20:12:28
Wir reden als davon das ein Feldwebeldienstgrad, mal gerade so mir nichts dir nichts bei einem Mitarbeiter des BND anklingelt, für eine Lappalie eine Information über eine Zivilperson haben möchte und diese Info ist auch noch aus dem medizinischen Bereich und bekommt diese dann auch noch, am besten direkt am Telefon.

Alleine diese Tatsache ist so Absurd, dass ich mir als DV 100x überlege was ich hier mache. Die Wahrscheinlichkeit das einem ein solcher Vorwurf  selber um die Ohren Fliegt ist deutlich höher als das hier bei einer Ermittlung irgendwas rum kommt. Gibt es nicht eine gewisse Möglichkeit der Persönlichen Abwägung des DV oder springe ich los wenn ein Soldat mir sagt, ich werde von der NSA mit Daten des BND ausgespäht wie oft ich aufs Klo gehe? Ich weiß nicht ich das richtig rüber bringe was ich fragen will

Eine brandgefährliche Denke. Das einzige, was dem DV "um die Ohren fliegen" kann, ist NICHT zu ermitteln, weil er von vornherein sagt "ist eh nichts dran". Bekommt der DV wie hier mit, dass scheinbar ein TE-Fhr und Portepee sich ohne dienstlichen Zweck und Befugnis private Informationen über einen Untergebenen verschafft und diese auch noch weitergetragen haben soll, gibt es nur eines, sauber ausermitteln. Alles andere wäre eine Dienstpflichtverletzung des Chefs. Genauso wie die Idee, einen Soldaten, der etwas meldet/sich beschwert, zur "Belohnung" einem DU-Verfahren zuzuführen.

Getulio

Zitat von: miT am 21. Februar 2017, 20:20:29
Da gebe ich dir recht und würde ich dann wohl auch so machen. Hier ist echt eine Abwägung zu treffen, Vorwürfe in die höchsten ebenen zu werfen was bei dieser Beweislage harakiri ist oder an der Dienstfähigkeit des Soldaten zu zweifeln.

Los ihr Juristen :D

Auch hier, Sie missverstehen das komplett. Aufgrund von Vorwürfen zu ermitteln hat nicht das geringste mit "Vorwürfe in die höchsten Ebenen werfen" zu tun und ist deshalb auch kein Harakiri. Ein Denken, wie Sie es hier offenbaren, macht Dinge wie Pfullendorf erst möglich.

Jutobibo

@Getulio Absolut richtig! Denn wozu würde auf Dauer so ein Verhalten führen? Das jeder alles hin nimmt aus Sorge seinen Job zu verlieren! Und somit könnten die Vorgesetzten schalten und walten wie sie wollten!

miT

Ich gehöre in die Kategorie, ich lasse mich gerne Überzeugen und verstehe die Ausführungen Ihrerseits schon. Als DV kann ich es mir einfach machen, klar ich Ermittle gegen alles was mir zu Ohren kommt, bin ich auf der Sicheren Seite und wenn raus kommt falsche Infos, geht der Bumerang zurück an den meldenden. ist es denn so verwerflich insbesondere bei so einer Geschichte die Vermittlung der Parteien in den Vordergrund zu stellen? Ok, Ja bei bekannt werden muss ich ermitteln, schon verstanden, aber ist es immer so Sinnig insbesondere wenn ich Stärgste bedenken an der gemeldeten Sache habe? Und dies soll keine Wertung zu diesem Fall sein, sondern eher Allgemein gefragt.

Aber ich hoffe doch, bevor ich jemals in diese Position rutschen würde, würde man mir dieses offiziell rechtlich näher bringen.
Kameradschaftliche Grüße!

miT

Zusatz: Ist eine "Ermittlung" auch im Ansatz okay mit beide Parteien in mein Dienstzimmer zu setzen und zu sagen "wir reden" oder muss der Ermittlungsansatz gleich die Einzelvernehmung sein, mit Bescheiden über Hergang und Ausgang?
Kameradschaftliche Grüße!

KlausP

ZitatAber ich hoffe doch, bevor ich jemals in diese Position rutschen würde, würde man mir dieses offiziell rechtlich näher bringen.

Kompaniecheflehrgänge (und andere in dieser Ebene angesiedelte Lehrgänge) sollen sehr wehrrechtslastig sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen