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Verpflichtungsprämie!

Begonnen von xXChris86Xx, 13. April 2011, 08:25:18

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F_K

Die Leseverständnisprobleme scheinen sehr viel größer zu sein, als ich dachte ...

In den Hinweien zum WehrrrechtsandG steht:

ZitatNeuregellungen für SaZ
1. Wer sich im Jahr 2011 (Datum der Abgabe der Weiterverpflichtungserklärung) für .... UND in 2011 ERSTMALS in dieses Dienstverhältnis berufen wird, erhält eine Erstverpflichtungsprämie.

Zitatdarüber lässt sich eigentlich nicht streiten

Nee, nicht wirklich - Du kannst Texte nicht lesen ... unbestreitbar.

KlausP

Zitat von: Daniel Siepert am 19. Dezember 2011, 12:49:24
Ja, genau die Auszahlung findet nach Ernennung statt(auch eher belanglos). aber es ging ja um den Zeitpunkt des Anspruchs, und da steht definitiv kein '' UND ''.... Nunja, darüber lässt sich eigentlich nicht streiten. :-) es ist eindeutig,aber einmal ''nur '' die Pressemitteilung.

Waren Sie vorher schon SaZ 4?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Daniel Siepert

Ja, genau die Auszahlung findet nach Ernennung statt(auch eher belanglos). aber es ging ja um den Zeitpunkt des Anspruchs, und da steht definitiv kein '' UND ''.... Nunja, darüber lässt sich eigentlich nicht streiten. :-) es ist eindeutig,aber einmal ''nur '' die Pressemitteilung. ...

Jaja. viel Verwirrung um dieses Thema. zumal es eine wirklich einmalige,seltsame Methode ist Arbeitskräfte bzw.dienstposten heranzuziehen. schade für die dienstgrade und ärgerlich für diejenigen die am zb. 31.12.2010 ernannt wurden, oder wie in meinem falle es um wenige Tage verpassen. knappe Sache wohl

F _K, es geht nicht um die erstverpflichtungsprämie,sondern um die weiterverpflichtungsprämie . 2. Absatz..... !

KlausP

#78
Deshalb ja meine Frage, ob Sie vorher schon SaZ 4 waren. Wann würde Ihre ursprünglich festgesetzte Dienstzeit enden?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Zitat(3) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit.

... sagt BBesG eindeutig.

Sprich: Für den Anspruch ist der TERMIN der (Neu-) Festsetzung der Dienstzeit sehr wohl wichtig.

... wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. (trifft schon den Richtigen  ;)  )

Ralf

Zitat von: Daniel Siepert am 19. Dezember 2011, 13:11:57

Jaja. viel Verwirrung um dieses Thema. zumal es eine wirklich einmalige,seltsame Methode ist Arbeitskräfte bzw.dienstposten heranzuziehen. schade für die dienstgrade und ärgerlich für diejenigen die am zb. 31.12.2010 ernannt wurden, oder wie in meinem falle es um wenige Tage verpassen. knappe Sache wohl
Mitnichten einmalig und seltsam. Quasi überall existiert die sog. Stichtagsregelung: Steuer, Verjährungsrecht, Verkehrsrecht usw usw
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Daniel Siepert

Meine Dienstzeit würde jetzt am30.9.2012 enden,also doch noch im zeitfenster,richtig KLAUSP  ?

F_K

(
Zitat2) Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet und die sich im Jahr 2011 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiterverpflichten, erhalten eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.
(3) Der Anspruch auf eine Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit. Die Prämie wird in einer Summe mit den Dienstbezügen gezahlt.

So schwer?
- Dienstzeitende spätestens 2013? check!
- Laufbahn weiterhin Mannschaften?
- Neufestsetzung der Dienstzeit im Jahr 2011?

Wenn ALLES erfüllt ist, DANN gibt es Kohle - wenn  nur eins nicht - dann nicht!

Daniel Siepert

Ja Ralf, stichtagregelung. jetzt fragt sich nur für was der stichtag . Festsetzung oder Abgabe der weiterverpflichtungserklärung ;-)

F_K

Jetzt mal deutlich: Bist Du bl**?

Der Gesetzestext ist doch schon MEHRFACH hier zitiert worden, und MEHRFACH erläutert worden ...

Es zählt einzig und allein das Datum der Neufestsetzung der Dienstzeit.

TomSalem

Hat jemand schon Ahnung wie es 2017 mit der Verpflichtungsprämie aussieht?

LwPersFw

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


KlausP

Diese allgemeine Aussage ist ganz sicher zielführend.  ::) Da sollten Sie schon etwas konkreter werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie


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