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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Verpflichtungsprämie!

Begonnen von xXChris86Xx, 13. April 2011, 08:25:18

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KlausP

Kleiner Tip: Geben Sie bitte  mal die Suchbegriffe "Verpflichtungsprämie" oder "Personalbindungszuschlag" in die Forensuche ein und wählen Sie unter den Ergebnissen welche aus 2016 oder 2017 aus. Dieser Thread aus 2011 ist längst überholt und "älter als Steinkohle".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Ab 01.03.2017 gibt es sowieso eine neue Festlegung der Werdegänge und ggf. Regionalisierungen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Mudi

Ralf eine Frage, ich habe schon mehrmals gehort, dass im März 2017 eine neue Festlegung erteilt wird was Prämien angeht.
Kleines Beispiel: Kamerad A wird im 04.2017 eine Stelle (Nicht Prämienberechtigt bis Dato) besetzen bzw als Soldat anfangen. Nun wird aber im März die neue Festlegung gemacht und seine Stelle wird laut dieser DOCH Prämienberechtigt zwecks Mangel etc.
Nun könnte er doch auf eine Prämie bei Antritt rechnen.

Kann das passieren oder wird das eher für das nächste Jahr der Fall sein?
Hau rein wie ein Mann - Steck ein wie ein Mann - Teil aus wie ein Mann - Sei ein Mann !

KlausP

Könnte ... würde ... wäre.

Ich könnte mir jetzt auch einen Kaffee in meiner Tasse aufbrühen, würde den austrinken und dann das Ergebnis im Kaffeesatz ablesen. Dann wäre ich genauso schlau wie vorher. Warten Sie einfach ab, was beschlossen wird und wie letztendlich die Ausführungs- und Übergangsbestimmungen aussehen
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Nein, er wäre nicht berechtigt, denn das Datum des Eingangsstempels der Verpflichtungserklärung ist maßgeblich für die Zuordnung zum jeweiligen Festlegungserlass.
Denn es geht ja nicht darum, dass er Geld bekommt, sondern dass er aufgrund dessen, dass er Geld bekommt, diese Stelle, diese Verwendung o.ä. annimmt.
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Mudi

Zitat von: Ralf am 22. Februar 2017, 17:31:10
Nein, er wäre nicht berechtigt, denn das Datum des Eingangsstempels der Verpflichtungserklärung ist maßgeblich für die Zuordnung zum jeweiligen Festlegungserlass.
Denn es geht ja nicht darum, dass er Geld bekommt, sondern dass er aufgrund dessen, dass er Geld bekommt, diese Stelle, diese Verwendung o.ä. annimmt.

Danke für die Informative Antwort. Mehr wollte ich nicht wissen .

Könnte... Würde... Hätte...  War eher nicht das was ich hören wollte ;)
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