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Möglichkeit Ausbildung RettAss bzw. RettSan

Begonnen von CR, 17. Januar 2017, 18:14:37

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CR

Rechtsberater hat alles und Eignungsfeststellung bleibt auf Vorbehalt bis er alles prüfen konnte. Rein nach Strafmaß wäre es ok.


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ulli76

Da muss man unterscheiden, ob das Strafmaß einen generellen Hinderungsgrund darstellt, oder ob es zu einer befristeten oder dauerhaften Sperre kommt. Das sind unterschiedliche Dinge.

Oft kommt es aber zu Sperren von ca. 3 Jahren bei Verurteilungen in der jüngeren Vergangenheit.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Ihr nächstes Problem wird die Sicherheitsüberprüfung werden, der sich wohl alle neu einzustellenden Soldaten ab 01.07.2017 unterziehen sollen! Ich kenne einen Soldaten, der hatte vor sehr langer Zeit einmal mit der Justiz zu tun. Es ging nicht um ein Verbrechen, wie in Ihrem Falle (§ 146 StGB ist ein verbrechenstatbestand, weil im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr belegt, auch wenn Sie letztendlich wohl wegen eines minderschweren Falles mit weniger davon kamen!), sondern nur um ein Vergehen, die Freiheitsstrafe war zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährung war seit mehr als 10 Jahren abgelaufen und der Eintrag ins BZR war von Amts wegen zu tilgen. Dieser Soldat hat seine SÜ deswegen nur mit Auflagen bekommen. Hier steht also zu befürchten, dass der MAD bei Ihnen ein Sicherheitsrisiko feststellen wird, und Sie damit wieder zu entlassen wären! Auch über solche Sachen sollten Sie nachdenken!

CR

Das war mir bislang nicht bekannt! Gibt es eine Möglichkeit sich davor zu schützen? Wenn man mich nicht haben will ist das völlig ok, aber ich wäre mir vor Dienstantritt dann schon gerne sicher.


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Tommie

Ich weiß nicht, ob jetzt schon jeder Bewerber den Fragebogen zu der Sicherheitsüberprüfung ausfüllen muss! Ich glaube es fast nicht, da die gesetzliche Grundlage erst noch gelegt werden soll. Fakt ist, dass eine Einstellung ohne Sicherheitsüberprüfung dann nur auf Widerruf erfolgen würde und wenn Sie keinen Sicherheitsbescheid bekommen, womit bei ihnen definitiv zu rechnen ist, dann werden Sie wieder entlassen. Damit könnten Sie sich im wahrsten Sinne des Wortes ein gewaltiges Loch ins Knie schießen!

ulli76

Wahrscheinlich wird dich schon der RB grounden, so dass sich das Problem gar nicht erst ergibt.
Wie im Rahmen der neuen Sicherheitsüberprüfung zu verfahren ist, wenn einer trotz Verurteilung eingestellt wurde, wird man sehen. Es geht ja vor allem um Extremismus.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Ich persönlich würde einen kleineren zweistelligen betrag auf eine Sperre von drei Jahren setzen ;) !

CR

Drei Jahre ab Bewerbung oder Verurteilung?


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Tommie


CR

Rechtsberater hat geprüft: Keine Sperre, Bewerbung kann fortgesetzt werden.
Ich werde beim Termin KC die Thematik bzgl. der SÜ ansprechen.

Tommie

was wollen Sie da ansprechen? Das KarrCBw hat darauf keinen Einfluss, das entscheidet einzig und alleine der Geheimschutzbeauftragte beim MAD-Amt! Und wenn der ein Sicherheitsrisiko feststellt, werden Sie am nächsten Tag entlassen, weil eine Einstellung nur unter Vorbehalt erfolgen wird!

CR

Zitat von: Tommie am 24. Februar 2017, 10:06:05
was wollen Sie da ansprechen? Das KarrCBw hat darauf keinen Einfluss, das entscheidet einzig und alleine der Geheimschutzbeauftragte beim MAD-Amt! Und wenn der ein Sicherheitsrisiko feststellt, werden Sie am nächsten Tag entlassen, weil eine Einstellung nur unter Vorbehalt erfolgen wird!

Ich möchte fragen wie da der Ablauf sein wird, ob es diesbezüglich schon Infos gibt.
Ich meine: Es kann keiner erwarten dass ich unterschreibe, wenn ich mir so unsicher sein kann auch dort zu bleiben. Ich denke Sie verstehen.

Tommie

Ich verstehe Sie schon, aber davon können Sie sich auch nichts kaufen ;) ! Ohne erfolgreich abgeschlossene SÜ werden Sie definitiv nur unter Vorbehalt eingestellt werden und wenn es keine SÜ gibt, werden Sie wieder entlassen. Das Procedere steht fest!

CR

Zitat von: Tommie am 24. Februar 2017, 10:15:43
Ich verstehe Sie schon, aber davon können Sie sich auch nichts kaufen ;) ! Ohne erfolgreich abgeschlossene SÜ werden Sie definitiv nur unter Vorbehalt eingestellt werden und wenn es keine SÜ gibt, werden Sie wieder entlassen. Das Procedere steht fest!

Ich werde mir die 2,5 Tage auf jeden Fall Zeit nehmen. Mal sehen was der Einplaner überhaupt anbietet.

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