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3 Monate vor Dienstantritt - Strafverfahren

Begonnen von Zizo_Zidane, 25. Februar 2017, 18:25:16

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Zizo_Zidane

Ich sollte am 03.04 meinen Dienst antreten.
Nun habe ich Ende Januar ein Strafverfahren bekommen. Mein Anwalt meint es sieht sehr gut aus, so gut das das Verfahren sogar fallen gelassen wird. Wegen Mangel an beweisen.
Das Verfahren läuft ca. Noch bis Mai.

Meine Frage ist nun:
1. wann wäre mein nächster Eintrittstermin?
2. müsste ich nochmal zur Musterung ?



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KlausP

Da Sie darüber ja pflichtgemäß das Karrierecenter informiert haben, sollten Sie dort auch eine Antwort bekommen haben.

(Ja, ich weiss, einen Sch*** haben Sie getan)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Zizo_Zidane

Das weiß ich auch schön das diese App in gewisse Augen keinen Sinn hat


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Zizo_Zidane

Ich hätte einfach gerne ernstgemeinte Antworten


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KlausP

Sie haben es also nicht mirgeteilt. Dann holen Sie das schleunigst nach. Wann Sie eingestellt werden können, weiss hier aber niemand. Es erfolgt so lange keine Einstellung, wie das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist und dann zieht der Rechtsberater bei Verurteilung noch das Urteil bei, das kann also dauern. Die Einschätzung Ihres Anwalts ist zwar sehr optimistisch, interessiert die Bundeswehr aber nicht. Ob Sie noch mal zur Eignungsfeststellung müssen, hängt vom Urteil ab. Das Ergebnis der Eignungsfeststellung ist zwei Jahre gültig. Ob die Musterung durch den Arzt auch so lange gültig ist, weiss ich nicht.

Zitat von: Zizo_Zidane am 25. Februar 2017, 18:41:44
Ich hätte einfach gerne ernstgemeinte Antworten


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Das war ernst gemeint.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Zizo_Zidane


Zizo_Zidane


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Zizo_Zidane

Das Gespräch war nach meiner Mitteilung zu Ende weil ich damals nicht wusste wie lange das Verfahren dauern könnte.

Dann kam ein Brief vom Karrierecenter mit der Aufforderung, den DB Gutschein sowie alle Dokumente zurück zu schicken.




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F_K

Die Frage ist dann doch warum ein Verfahren eingeleitet und Beschuldigter angeklagt wird, wenn es keine Beweise gibt?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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Zizo_Zidane




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