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Zivilisten die Uniform tragen

Begonnen von Karneval, 28. Februar 2017, 15:07:59

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Karneval

Guten Tag,
und zwar kennen wir es ja alle (zumindest die bei dennen Karneval gefeiert wird), Zivilisten die sich mit Originaluniform verkleiden.
Soweit finde ich das nicht schlimm, aber dieses Jahr ist mir zum ersten mal ein neuer Trend aufgefallen:
Viele ziehen sich sogar jetzt noch Dienstgradklappen auf (was ja Illegal ist) jedoch ziehen sie sich falschrum auf (nicht längs sondern einfach seitlich gedreht, also so wie ein frischer gefreiter sich die Klappen oftmals falsch anzieht:P) und meinen das es dadurch Legal wird, stimmt das?

Ach und einen habe ich mit Barrett und Fernmelder Abzeichen gesehen, was dann ja auch wieder ein "Illegales" Abzeichen für Zivilisten sein müsste oder?

Wie gesagt normal Uniform und so gönne ich ihnen aber dann nocht mit Stabsfeldwebel Abzeichen und so etwas dreist


F_K

Wenn es tatsächlich Zivilisten sind - und es ist Karneval, und es ist zu erkennen, das es eine "Verkleidung" ist, liegt vermutlich keine Strafbarkeit vor.

ulli76

Du kannst als Zivilist Baretts aufsetzen wie du lustig bist mit Abzeichen wie du lustig bist.

Bei Uniformteilen an Zivilisten ist immer die Frage: Würde der normale Durschnittszivilist denken, dass das ein Soldat ist? Also gibt sich der Träger damit als Soldat aus oder ist offensichtlich, dass er sich verkleidet oder die Eigenschaften der Teile nutzt (Outdoorsport z.B.).

An Karneval sind die Grenzen dabei sicher lockerer als wenn jemand zu anderen Jahreszeiten in mehr oder weniger kompletter Uniform durch die Stadt läuft.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi

Zitat von: ulli76 am 28. Februar 2017, 15:17:33
An Karneval sind die Grenzen dabei sicher lockerer.

Nein, dazu haben wir ja schon Urteile zu Polizeiuniformen. Und in Zeiten in denen jeder Angst vor paramilitärischen Terroristen hat wird die Wahrnehmung sicherlich nicht unbedingt entspannter.

Uniform verboten, Abzeichen auch verboten. Alles verboten.  :'(
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Karneval

Naja habe Zufällig noch eben eine Nachricht gelsen (hier bei mir Regional), wo die Polizei einem eine Stafanzeige gestellt hat weil er sich mit Original Uniform als Polizist verkleidet hat :D

schlammtreiber

Zitat von: Andi am 28. Februar 2017, 15:24:23
Zitat von: ulli76 am 28. Februar 2017, 15:17:33
An Karneval sind die Grenzen dabei sicher lockerer.

Nein, dazu haben wir ja schon Urteile zu Polizeiuniformen.

Ist das nicht ein Unterschied? Ich meine, bei der Polizeipräsenz zu öffentlichen Großveranstaltungen wie Karneval muss man bei einem Menschen in Polizeiuniform ja schließlich davon ausgehen können, dass es wirklich ein Polizist ist - bei einem "Soldaten" erwartet man vielleicht schon eher eine Verkleidung.
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F_K

@ Schlammi:

Die Clowns, Krankenschwestern und Ärzte sind gar nicht echt?

Andi

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schlammtreiber

Zitat von: F_K am 28. Februar 2017, 15:53:27
@ Schlammi:

Die Clowns, Krankenschwestern und Ärzte sind gar nicht echt?

So wenig wie die "medizinische Notwendigkeit" des Einlaufs von der Krankenschwester echt war - schockiert?  ;D

Zitat von: Andi am 28. Februar 2017, 16:04:45
Zitat von: schlammtreiber am 28. Februar 2017, 15:39:00
Ist das nicht ein Unterschied?

Nein, wieso?

Ich dachte, die Wahrscheinlichkeit spielt eine Rolle, inwiefern der "unbedarfte Beobachter" die Verkleidung für echt hält?
Semper Communis
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FoxtrotUniform

132a StGB ist da sehr eindeutig, ohne Karneval auszuschließen, also stimme ich Andi zu.

Vermutlich wird lediglich bei dem Strafmaß dieser Aspekt eine Rolle spielen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

Naja, bei Theateraufführung und Demonstration darf man ja ggf. auch straffrei Uniform tragen - Karneval ist ja auch ein Rollenspiel .... Es kommt also wohl auf die Umstände im Einzelfall an.

PzGren5212

Ich vermute: Wo kein Kläger,da kein Richter.
Falls natürlich eine Straftat in Zusammengang mit der Uniform begangen wird,dann könnte der Paragraph StGB mit Sicherheit mit einbezogen werden.
Das Tragen selber der Uniform würde ich nicht als verboten ansehen,da ja,wie schon erwähnt,Ärzte etc. auch eine Art Uniform angezogen haben...


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Andi

Oh man, warum eigentlich immer wieder? Und warum selbst von eigentlich vernunftbegabten Menschen immer wieder der selbe Unsinn?
Das alleinige Tragen einer durch Paragraph 132a geschützen Uniform in der Öffentlichkeit erfüllt die Tatbestandsmerkmale. Karneval oder "Demonstrationen" (wo kommt diese Idee denn her?) sind irrelevant. Es geht hier um den elementaren Selbstschutz des Staates.
Und damit sollten wir es bewenden lassen und nicht pseudointelektuell allemöglichen irrelevanten Konstellationen erfinden, bei denen eventuell nicht so ganz vielleicht unter Umständen damit zu rechnen ist, dass es keinen interessiert.

Vor allem, wenn man beim Fragesteller doch schon merkt, dass er mit der Ausgangslage schon überfordert ist.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und erspare uns den alljährlichen ausufernden Svhwachsinn.

Gruß Andi
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