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Ab wann Beförderung zum Hauptfeldwebel möglich ?

Begonnen von André21, 13. Februar 2017, 21:03:27

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Tasty

Zitat von: Andi am 28. Februar 2017, 09:28:15
Zitat von: Tasty am 27. Februar 2017, 12:11:41
Außerdem lasst nicht außer acht, dass durchaus rückwirkend befördert wird.  ;)

Nein, es wird rückwirkend in Planstellen eingewiesen oder eine bereits erlassene Verfügung/Urkunde vielleicht zu spät eröffnen. Eine rückwirkende Beförderung ist nicht möglich....

Da hast Du natürlich Recht, mein Wording war ungenau - mea culpa.

Andi

the rest is silence...

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FoxtrotUniform

Okay Andi, da habe ich mich nicht präzise ausgedrückt (aber auch vernachlässigt, da es um StFw ging). ;-)
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Frankieboy

Zitat von: Tommie am 13. Februar 2017, 21:36:27
Die Beföderung zum Hauptfeldwebel setzt eine Mindestverpflichtungszei von 12 Jahren voraus und erfolgt frühestens nach acht Jahren Dienstzeit. Wer als Unteroffizier eingestellt wird, bekommt dann ein Jahr "virtuelle Vordienstzeit" angerchnet, beim Stabsunteroffizier sind es schon zwei Jahre. Heißt im Klartext, dass derjenige, der als StUffz eingestellt wird, frühestens nach sechs Jahren HptFw werden kann!

Wie sieht es dann bei einer Beförderung zum Stabsfeldwebel aus bei einer (Wieder) Einstellung als Hauptfeldwebel?  Mittlerweile habe ich in meiner zweiten Dienstzeit 5 Jahre auf dem Buckel.

Ralf

Die Stehzeiten in der ersten und in der zweiten Verwendung sind zusammenzuzählen.  Dann kann man in Nr. 236 der ZDv A-1340/49 schauen, ob man die Mindestdienstjahre seit Ernennung zum Fw erfüllt (bspw. 16).
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Tommie

So schaut´s aus ;) ! Sie rechnen von der Beförderung zum Feldwebel in der ersten Dienstzeit bis zum DZE der ersten Dienstzeit, und zwar brechen Sie das runter bis auf Monate und Tage! Dann subtrahieren Sie diesen Wert, den Sie erhalten haben von den aktuell notwendigen 16 Feldwebel-Jahren, die man benötigt, um Stabsfeldwebel werden zu können, und schon wissen Sie, wie viele Jahre, Monate und Tage ab der zweiten Einstellung notwendig sind, um die zeitlichen Voraussetzungen für eine Beförderung zu erfüllen! Und den Tag könen Sie sich auch so ausrechnen!

Tommie

Eine Ergänzung hätte ich fast vergessen ;) : Wenn Ihre erste Dienstzeit mit einem geringeren Dienstgrad endete, und Sie als Wiedereinsteller nach § 17 SLV mit einem höheren Dienstgrad aufgrund Ihrer vorhergehenden Berufstätigkeit und Berufserfahrung eingestellt worden sein, gilt für Sie gemäß Ziffer 236. der ZDV A-1340/49, dass sie acht Jahre nach der Einstellung im Dienstgrad Hauptfeldwebel zum Stabsfeldwebel befördert werden können.

Das ging dann letztendlich nicht eindeutig aus Ihrer Anfrage hervor, deswegen habe ich das der Vollständigkeit halber noch angefügt.

T108

Guten Abend,

Ich hätte zu meiner eigenen Situation auch mal die Frage was das jetzt genau zählt.

Ich selbst Wiedereinsteller (10 Jahre Dienstzeit Mannschaften)
Mittlerweile seit knapp 2 Jahren wieder dabei und nächstes Jahr nach ZAW Feldwebel.

Wenn ich der SLV richtig entnehmen gilt als Voraussetzung für die Beförderung zum HFw 12 Jahre gesamt Dienstzeit, da ich zum Zeitpunkt der Wiedereinstellung OSG (FA) gewesen bin.

Also theoretisch wäre eine Beförderung von Jahr zu Jahr, seit Ernennung zum Feldwebel, bis zum Hauptfeldwebel möglich ?

Danke für die Aufklärung

Mit freundlichen Grüßen

Tango

SolSim

Zitat von: T108 am 03. April 2024, 20:48:23
Guten Abend,

Ich hätte zu meiner eigenen Situation auch mal die Frage was das jetzt genau zählt.

Ich selbst Wiedereinsteller (10 Jahre Dienstzeit Mannschaften)
Mittlerweile seit knapp 2 Jahren wieder dabei und nächstes Jahr nach ZAW Feldwebel.

Wenn ich der SLV richtig entnehmen gilt als Voraussetzung für die Beförderung zum HFw 12 Jahre gesamt Dienstzeit, da ich zum Zeitpunkt der Wiedereinstellung OSG (FA) gewesen bin.

Also theoretisch wäre eine Beförderung von Jahr zu Jahr, seit Ernennung zum Feldwebel, bis zum Hauptfeldwebel möglich ?

Danke für die Aufklärung

Mit freundlichen Grüßen

Tango

2 Jahre Stehzeit im Dienstgrad Fw und 3 Jahre im Dienstgrad OFw.
Ergo 5 Jahre ab Beförderung zum Fw.

Ralf

Quelle u.a. hier: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74381.msg748461.html#msg748461
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