Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Reservist mit Dienstposten - Anzeige wg. Körperverletzung?

Begonnen von BerlinerM28, 28. Februar 2017, 17:37:43

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BerlinerM28

Hi,

kurze Frage; Silvester kam es zum Verbalen Streit zwischen zwei Familienangehörigen, wobei sich einer wegen seiner Trunkenheit die Hand gebrochen hatte, er wollte zuschlagen und traf ungünstig jemand anderen (keine Sorge, nur an der Schulter, Ihm gehts gut). Es fand zu keiner Zeit eine Schlägerei oder dergleichen statt. Lediglich wurde sich nur Verbal gestritten. Es wurde auch keine Polizei gerufen, niemand wurde angegriffen oder geschlagen. Der Trunkenbold ging nur später zum Arzt und die stellten dabei einen Bruch fest.

Jetzt wurde ich Angezeigt wegen "Körperverletzung" obwohl ich nichts gemacht habe ausser mich mit Ihm verbalt gestritten habe. Alle Zeugen können dieses auch bestätigen, höchstwahrscheinlich wird die Anzeige wieder fallen gelassen laut Aussage der Polizei.

Wenn ich nun eine RDL teilnehmen möchte, steht da ob Polizeilich gegen mich ermittelt wird?
Was kann mir denn nun als Reservist passieren?
Letztlich wird ja ermittelt aber die ganze wird ja fallen gelassen, verliere ich nun meinen Dienstposten oder darf nicht mehr an Wehrübungen teilnehmen?


Ich bin etwas entsetzt wie eine Verbale Streitigkeit mein Leben bei der Bundeswehr nun einschränken kann.


Viele Grüße

F_K

Hä?

Was denn nun?

Ein Betrunkener schlägt jemanden auf die Schulter, verletzt sich schwer, aber es gab keine Schlägerei?

Exberliner

ohne die Gewähr irgendwelcher Anprüche auf Richtigkeit: Innerhalb der Familie oder einer Gruppe wird nach meiner Erfahrung mangels öff Int. nicht vom Staatsanwalt ermittelt oder "mehr" draus. So auch bei meiner Exgattin die sich mit Kollegin (auch eine geschlossene Gruppe) bis zum Veilchen schlug. Zivile Ansprüche und Krankenkasse außen vor.
Ex-Berliner  OG d.R.   Ich tue recht und scheue keinen Feind. (Wilhelm Tell; Schiller)

Getulio

Verbaler Streit, und danach hat einer die Hand gebrochen? Is klar... ::)

Und wenn eine Anzeige gemacht wurde, scheinen das ja auch nicht alle Beteiligten als "rein verbal" zu empfinden.

BerlinerM28

Ja, es hört sich "komisch" an aber war in der Tat so.

Ein Familienangehöriger (Schwager) stritt sich mit mir, er wollte Ausholen und traf ungünstig dabei jemand anderen an der Schulter.  Mehr ist nicht passiert, ich schlug Ihn nicht da er Betrunken war. Für mich war das nur ein Familienstreit, nicht mehr nicht weniger. Ich bin weder verletzt in meiner Ehre noch Physisch, der an der Schulter getroffen wurde, nahm dass nicht mal wahr, weil der Schlag so dilettantisch ausgeführt wurde.

Anzeige kam, weil der gute Schwager aufn Bau Arbeitet, ich etwas mehr Geld verdiene und er sich nun erhofft von mir eine Rente zu erschleichen!!!

Kein Scherz, wirklich passiert, es gibt unzählige Personen die das bezeugen können.

Andi

the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

BerlinerM28

Zitat von: Andi am 28. Februar 2017, 19:59:12
Uns musst du nicht überzeugen...

Ja, mir gehts ja in erster Linie nur um das was jetzt mit meinem Reservedienst passiert? Ob ich da nachteilig behandelt werden könnte?

PeterP

Standardprozedere bevor jemand vom Karrierecenter herangezogen wird, ist das polizeichliche Führungszeugnis abfragen.

Bei laufenden Ermittlungen/Anzeigen ist nix mit RDL bis sich alles geklärt hat.

Gruß

F_K

@ PeterP:

Quelle?

1. Wird der BZR Auszug nur jährlich eingeholt.
2. Enthält dieser, selbst in der behördlichen Ausführung, keine "Anzeigen".

@ Berliner:

Ratschlag: Anwalt nehmen, Anzeige wegen Vortäuschen einer Straftat und falscher Verdächtigung stellen, auf Einstellung des Verfahrens gegen Dich drängen.

Getulio


BerlinerM28

Zitat von: Getulio am 28. Februar 2017, 22:50:02
Zitat von: BerlinerM28 am 28. Februar 2017, 19:54:20
er wollte Ausholen und traf ungünstig dabei jemand anderen an der Schulter.

und was ist daran verbal?

Mag ja sein, trotzdem ändert es nichts. Er hatte im Suff unbedachte Bewegungen gemacht. Bei einer Schlägerei hauen sich 2 oder mehr. Es ist nichts passiert, nur ein Besoffener der offensichtlich nicht Herr seiner Lage war.

PS: Gegenanzeige ist bereits raus, hat die Polizei mir sogar dazu geraten.
Mir ging es nur vorrangig um die Bundeswehr, will mir nicht durch solche "Deppen" den Spaß bei der Reserve vermiesen lassen.

Danke hab meine Antworten.

schlammtreiber

Um mal wieder auf die eigentliche Fragestellung zurückzukommen:

Zitat von: BerlinerM28 am 28. Februar 2017, 17:37:43
Wenn ich nun eine RDL teilnehmen möchte, steht da ob Polizeilich gegen mich ermittelt wird?

Nein, kriegt für gewöhnlich keiner dort mit.

ZitatWas kann mir denn nun als Reservist passieren?

Ohne Verurteilung? Gar nichts?

ZitatLetztlich wird ja ermittelt aber die ganze wird ja fallen gelassen, verliere ich nun meinen Dienstposten oder darf nicht mehr an Wehrübungen teilnehmen?

Nein, wieso?
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

Hirnforscher

Seit neuestem (Stand Januar 2017) fragt die Bundeswehr (zumindest das Landeskommando, bei dem ich beordert bin), auf einem neuen Formular "Einverständnis zur Ableistung einer Übung" folgende Angabe ab:

"Gegen mich mich ist ein Strafverfahren / polizeiliches oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig: Ja / Nein"

Was konkret passiert, wenn hier "Ja" angekreuzt wird, kann ich nicht sagen. Ansonsten ist die Fragestellung meines Erachtens etwas zweifelhaft, denn immerhin könnte ja ein entsprechendes Ermittlungsverfahren anhängig sein, ohne dass der Betreffende davon weiß...
Oberstleutnant d.R. & Stv. BeaBwZMZ I

miguhamburg1

Ich bin noch nie in ein Ermittlungsvervahren wegen des Verdachts auf eine Straftat verwickelt gewesen, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Betroffener davon nichts erfährt. Das würde doch jedem rechtsstaatlichen Grundsatz zuwider laufen.

F_K

@ Migu:

Hirnforscher meint sicherlich, das beispielweise nach einer Strafanzeige der Beschuldigte erst SPÄTER vernommen wird oder sogar ein Ermittlungsverfahren zuerst ohne Beteiligung des Beschuldigten (verdeckt) geführt wird, lediglich beim Strafverfahren ist der Beschuldigte zu hören.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau