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Gesuch von Vorgesetzten verschleppt

Begonnen von Joe87, 03. April 2017, 18:18:29

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Tasty

Zitat von: miguhamburg1 am 03. April 2017, 22:36:39
Mit Verlaub, @ Tasty, das ist schlicht und ergreifend so pauschal, wie Sie es darstellen, Unsinn.

Nein, ist es nicht, und <LwPersFw> sieht das offensichtlich ähnlich wie ich:

Zitat von: LwPersFw am 03. April 2017, 23:43:12
Rein rechtlich ... kann dem Soldaten ab Abgabe seines Antrages vollkommen egal sein, wer was zw.  ihm und der für die Bescheidung zuständigen Stelle tut...

Dass Zwischennachrichten / Abgabebescheide in der Praxis sinnvoll sind und es zuweilen, gerade bei komplexeren Sachverhalten länger als einen Monat dauern kann, bis ein abschliessender Bescheid zugestellt (nicht verfasst oder abgesandt) ist, liegt in der Natur der Sache.

Das ändert aber formal nichts daran, dass der Soldat seine Beschwerde nur gegen denjenigen richten muss, der für den Bescheid zuständig ist. Er muss sich nicht gegen denjenigen beschweren, der im "Innenverhältnis", also auf dem Weg zur zuständigen Stelle, der eigentliche Verursacher ist. Das hat, wie schon beschrieben, der für die Bescheidung Zuständige von Amts wegen aufzuklären. Dem Beschwerdeführer kann und darf das egal sein.

LwPersFw

Was die rechtliche Wertung betrifft, ist dies nicht meine Sichtweise, sondern die des BMVg.

Ich empfehle deshalb jedem DV, der unsicher im Umgang mit Beschwerden sein sollte:
+ Lesen der A-2162/2 und dann bei weiterem Bedarf
+ Anruf bei "seinem" S1/A1/G1/Dez Pers oder
+ Anruf bei "seinem" RB oder
+ Anruf bei BMVg R II 2  << siehe A-2162/2 Nr. 313
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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