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Anerkennung der Module ASSA I & II als Grundausbildung

Begonnen von Deepflight, 15. April 2017, 13:29:39

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Deepflight

Hallo Kameraden,

Ich wollte mal ein Thema zur Diskussion stellen, dass jetzt mehrfach hochgekommen ist und niemand im Bekanntenkreis eine schlüssige Antwort kannte:

Ein Ungedienter hat an den Module ASSA I und II (inkl. NSAK) teilgenommen und nach Abschluss die ATN Soldat (SK) zuerkannt bekommen. ABC und EEH-A ist erfüllt.
Jetzt - 1 Jahr später - bewirbt er sich als SAZ.
Wird - eurer Meinung nach, die ASSA I und II als GA anerkannt, oder muss er die neu machen?

Bitte jeweils mit Begründung, warum ja oder nein!

Wir tendieren zu ja, da ja die ATN zuerkannt wurde und es erst ein Jahr her ist, können es aber nicht rechtlich oder mit entsprechenden Stellen in ZDVs belegen.

Und jetzt bin ich mal gespannt...

Beste Grüße

KlausP

In der Grundausbildung der Mannschaften wird aber nicht die ATB "Soldat SK" zuerkannt (die es mMn nur für ungediernte Angehörige der Reserve gibt) sondern eine andere ATB (Wach- und Sicherungssoldat oder so, die genaue aktuelle Bezeichnung ist mir nicht geläufig, ändert sich ja gerne mal). UA, FA und OA haben gar keine GA sondern den entsprechenden, in der Regel 6 Monate dauernden, Anwärterlehrgang ihrer Lauifbahn, im Heer z.B. in den FA/UABtl bzw. OABtl..
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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