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Trennungsgeld §3 und gründen einer "WG"

Begonnen von thoppi, 17. April 2017, 21:23:50

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thoppi

Guten Abend Kameraden,

vielleicht kennt sich ja hier jemand mit der Thematik Trennungsgeld aus. Da wir keine Refü o.ä. am Standort haben, versuche ich es erst mal auf diesem Wege.

Folgender Fall:
Ein Kamerad und meine Wenigkeit überlegen aktuell eine WG am Standort zu gründen. Wir sind beides Wochenendpendler. Der Kamerad hat Anspruch auf TG nach §3. Ich habe keinen TG Anspruch. Die besagte Wohnung würde 780,- warm kosten. 550,- bekommt der Kamerad für eine TG-Wohnung.

Nun zu meinen Fragen:
1. Können wir eine WG am Standort gründen und er trotzdem TG für die TG-Wohnung empfangen?
2. Wie müsste bspw. der Mietvertrag aussehen (beide als Mieter, nur er, o.ä.)?
3. Ist das erlaubt?
4. Gibt es sonst irgendwas, worauf wir achten müssen (ggf. Untermietvertrag, o.ä.)?

Pericranium

Lies dir den Thread hier mal ein wenig durch:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=49501.0

Ich hatte echt Stress, bis meine WG als Wohnung anerkannt wurde.

benba

Das TG würde natürlich entsprechend gekürzt...

Also es ist nicht möglich das Sie 50% der WG nutzen und der Staat Ihnen über den Kameraden die Wohnung mitfinanziert.

Andi

Zitat von: Pericranium am 17. April 2017, 23:25:32
Ich hatte echt Stress, bis meine WG als Wohnung anerkannt wurde.

Darum geht es doch gar nicht. Die anerkannte Wohnung hat der Kamerad des TE ja schon.

Zitat von: benba am 21. April 2017, 01:04:15
Das TG würde natürlich entsprechend gekürzt...

Warum?

Zitat von: benba am 21. April 2017, 01:04:15
Also es ist nicht möglich das Sie 50% der WG nutzen und der Staat Ihnen über den Kameraden die Wohnung mitfinanziert.

Warum?

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LwPersFw

Zitat von: thoppi am 17. April 2017, 21:23:50

Folgender Fall:

+ Ein Kamerad und meine Wenigkeit überlegen aktuell eine WG am Standort zu gründen.
+ Wir sind beides Wochenendpendler.
+ Der Kamerad hat Anspruch auf TG nach §3
+ Ich habe keinen TG Anspruch.
+ Die besagte Wohnung würde 780,- warm kosten.
+ 550,- bekommt der Kamerad für eine TG-Wohnung.

Nun zu meinen Fragen:

1. Können wir eine WG am Standort gründen und er trotzdem TG für die TG-Wohnung empfangen?
2. Wie müsste bspw. der Mietvertrag aussehen (beide als Mieter, nur er, o.ä.)?
3. Ist das erlaubt?
4. Gibt es sonst irgendwas, worauf wir achten müssen (ggf. Untermietvertrag, o.ä.)?



Zitat1. Können wir eine WG am Standort gründen und er trotzdem TG für die TG-Wohnung empfangen?

Ja, dass geht.

Zu beachten ist aber A-2212/1

"In den Fällen, in denen eine solche Unterkunft durch eine oder mehrere Personen mitgenutzt
wird, sind notwendige Kosten für die Unterkunft die entsprechend der Anzahl der Mitnutzer ermittelten
anteiligen Kosten.
Insoweit ist es prinzipiell unbeachtlich, welche Kosten von den Mitnutzern – ggf.
aufgrund entsprechend vertraglicher Vereinbarungen – tatsächlich getragen werden.
Auch ist unerheblich, ob die Mitnutzer der Unterkunft Anspruch auf Trennungsgeld bzw. sonstige
Kostenerstattung haben. Lediglich in Fällen, in denen der vom Berechtigten tatsächlich gezahlte
Betrag die o. a. Kosten unterschreitet, ist der gezahlte Betrag maßgeblich."

Zitat2. Wie müsste bspw. der Mietvertrag aussehen (beide als Mieter, nur er, o.ä.)?

Er sollte klar und eindeutig sein.
Vor allem auch im Innenverhältnis der beiden Mietparteien gegenüber dem Vermieter bzw. untereinander.

Zitat3. Ist das erlaubt?
4. Gibt es sonst irgendwas, worauf wir achten müssen (ggf. Untermietvertrag, o.ä.)?

Siehe 1 und 2
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

benba

Zitat von: Andi am 21. April 2017, 07:01:06

Zitat von: benba am 21. April 2017, 01:04:15
Das TG würde natürlich entsprechend gekürzt...

Warum?

Zitat von: benba am 21. April 2017, 01:04:15
Also es ist nicht möglich das Sie 50% der WG nutzen und der Staat Ihnen über den Kameraden die Wohnung mitfinanziert.

Warum?

Die Frage sollte sich geklärt haben. Darüber hinaus wäre das wieder ein Punkt der mich zum Kopfschütteln verleiten würde.

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