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Verkürzung in der Probezeit/ Wiedereinstellung

Begonnen von Steven B., 19. April 2017, 21:54:54

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Steven B.

Guten Abend ich habe eine bzw zwei Fragen.

Ich bin einberufen als Saz 8 als Fallschirmjäger. Ich bin in der Probezeit zu dem Entschluss gekommen das ich auf Saz 4 verkürzen möchte da ich nach der Bundeswehr zu Polizei will und schon 26 Jahre alt bin. Habe den Antrag schon gestellt und wer wurde von meinem Hauptmann auch abgesegnet. Nun kam.noch keine Antwort aus Köln un dich habe des öfteren gelesen das solche Anträge oft abgelehnt werden. Also will auf jeden Fall 4 Jahre bleiben aber 8 sind mir zu viel und würde deshalb den  Widerruf ziehen sofern ich keine Antwort erhalte. Hat man in der Probezeit ein Sonderrecht auf Verkürzung?  Und 2. Würde mir in diesem Fall eine Wiedereinstellung verwehrt?  Danke im Voraus

dunstig

ZitatHat man in der Probezeit ein Sonderrecht auf Verkürzung?


ZitatWürde mir in diesem Fall eine Wiedereinstellung verwehrt? 


Solch ein Antrag ist immer eine individuelle Einzelfallentscheidung, bei dem viele Punkte berücksichtigt werden müssen. Immerhin wurdest du für acht Jahre eingestellt, daher ist scheinbar ein Bedarf da. Ob man sich dann auf den Deal einlässt, dich verkürzen zu lassen, um dich nicht zu verlieren und den Dienstposten wenigstens vier Jahre besetzt hat oder dich lieber durch die Kündigung früh gehen lässt, um den Dienstposten schnellstmöglich wieder für acht Jahre nachzubesetzen, wird hier wohl keiner sagen können.

Daher einfach die Entscheidung aus Köln abwarten.

Eine Kündigung in der Probezeit verhindert aber keine Wiedereinstellung, man sollte es aber gut begründen können. Gibt hier einige, die nach der Kündigung später als Wiedereinsteller angefangen haben.

Allerdings solltest du dir wirklich klar machen, was du langfristig erreichen willst. Denn so liest es sich ein wenig nach Hin und Her ohne eine getroffene Entscheidung bis zum Ende durchziehen zu können.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Der Begriff "Probezeit" ist eigentlich irreführend, richtiger ist "Widerrufsfrist". In dieser Zeit können Sie Ihre Verpflichtung widerrufen, von abändern (also wie in Ihrem Fall von 8 auf 4 Jahre) steht da nichts. Aber wie so oft: "Versuch macht kluch".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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