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Verlegung vs. Dienstreise / Soldatenarbeitsverordnung (SAZV)

Begonnen von Agent-Mo, 05. Juli 2016, 03:01:35

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CIRK

Leider ist bei dem Beitrag oben einiges beim Zitieren daneben gegangen, gibt es denn keine Möglichkeit eigene Beiträge zu modifizieren?

dunstig

@CIRK: Nach mehrfachem missbräuchlichem Gebrauch wurde diese Funktion deaktiviert.

Was mir aber bei vielen Lehrgängen auffällt, ist, dass die Schulen (scheinbar in Angst um ihre Daseinsberechtigung) für jeden Scheiß einen Lehrgang aus dem Boden stampfen, wofür früher noch die Ausbildung durch Vorgesetzte am Arbeitsplatz ausreichend war. Zumindest in meinem Bereich gibt es mittlerweile für alles mögliche Lehrgänge, die für die wirkliche Arbeit null effektiven Nutzen haben. Und wenn ich mir anschaue, dass in Zukunft noch mehr solcher Lehrgänge geplant sind, für die schon Pilotlehrgänge laufen...

Und auf was für Lehrgänge meine Leute müssen und was diese anschließend davon berichten, so zieht sich das scheinbar durch alle Bereiche. Aber anders gibt es die nötigen ATN nicht mehr...
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Dieser

Wenn Beginn eines Lehrganges montags ist, jedoch auf der Kommandierung Anreise am Vortag (zwischen XX und XX Uhr), also sonntags vermerkt ist, kann ich mir die Stunden an meinem sonst dienstfreiem Sonntag auf mein Gleitzeitkonto gutschreiben lassen, auch wenn ich mit meinem Privatwagen dorthin fahre?

DeltaEcho

Nein, dies würde nur gehen, wenn du ein Dienstfahrzeug führen würdest.
Dann ist als Selbstfahrer jeder Minute Artbeitszeit, mit einem Privatfahrzeug nicht. Das war übrigens schon vor SAZV so.

LwPersFw

Zitat von: DeltaEcho am 31. August 2016, 21:38:07
Das war übrigens schon vor SAZV so.

Nein... war es nicht.

Bis 31.12.2015 galten auch Reisezeiten als Selbstfahrer im Privat-Kfz als anrechenbar.

Diese Regelung wurde vom BMVg aber ganz bewusst nicht in die SAZV übernommen.

Nunmehr gilt nur noch Selbstfahrer im Dienst-Kfz.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

benba

Zitat von: dunstig am 08. Juli 2016, 09:15:01
Was mir aber bei vielen Lehrgängen auffällt, ist, dass die Schulen (scheinbar in Angst um ihre Daseinsberechtigung) für jeden Scheiß einen Lehrgang aus dem Boden stampfen...

Nicht die Schulen sind für die Lehrgänge verantwortlich die aufgestellt werden, sondern lediglich der Bedarfsträger. Des weiteren muss dieser Bedarf auch entsprechend niedergeschrieben werden. Oft werden aber noch nicht mal richtig die Grobziele festgehalten...

Jens79

Naja....  Es ist nicht von der Hand zu weisen das die Schulen da mit rein mischen....
 

Andi

Nein, die sind hier wirklich die reinen Bedarfsdecker. Die Lehrgangskonzeption und -Notwendigkeit wird vom für die Ausbildungsplanung zuständigen Bereich entschieden - und auch das nicht frei Schnauze. Die Schulen werden hier natürlich auch beratend gehört, aber das war es dann auch.
Gerade in unserer orangenen Fraktion entscheiden die Ausbildungsplaner sehr weitreichend und die Schule muss auch mal gegen ihre Argumentation und ihre Kapazitäten umsetzen. Die Struktur folgt eben dem Auftrag und nicht der Auftrag der Struktur.

Gruß Andi
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Airborne72

Zitat von: Andi am 07. Juli 2016, 12:08:25
Zitat von: CIRK am 06. Juli 2016, 20:04:57
Was Anreise zu Lehrgängen etc. angeht, kommt es nun wohl eher darauf an, die Masse so zu planen, dass diese Zeiten auch in die Arbeitszeit der Soldaten fällt.

Genau das Gegenteil passiert gerade,Lehrgangsanreisen verlegen sich mit Masse wieder auf den Sonntag. So muss es auch sein, da die entsprechenden Vorgesetzten im pflichtgemäßen Ermessen handeln müssen und nicht nach Lust und Laune der Soldaten.

Gruß Andi

Den letzten Satz bitte als die Ironie kennzeichnen, die es doch hoffentlich ist!

Was nützen mir denn unausgeschlafene Soldaten in der Ausbildung, die den Abend und die Nacht des Sonntags auf der Autobahn verbracht haben?!?
Da ist doch eine angemessene Anreisezeit am Montag für alle Seiten deutlich zielführender... aber so etwas muss man eben auch erst einmal erkennen; das gelingt offensichtlich in diesem Trachtenverein nicht jedem.

Andi

Zitat von: Airborne72 am 08. Januar 2018, 16:00:04
Was nützen mir denn unausgeschlafene Soldaten in der Ausbildung, die den Abend und die Nacht des Sonntags auf der Autobahn verbracht haben?!?

Das ist glücklicherweise bei dem üblichen Passus "Meldung am X um Y Uhr" ausgeschlossen. ;)

Zitat von: Airborne72 am 08. Januar 2018, 16:00:04
Da ist doch eine angemessene Anreisezeit am Montag für alle Seiten deutlich zielführender... aber so etwas muss man eben auch erst einmal erkennen; das gelingt offensichtlich in diesem Trachtenverein nicht jedem.

Ich glaube wir haben einen neuen Troll. :)

Gruß Andi
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Airborne72

Zitat von: Andi am 08. Januar 2018, 17:06:53

Ich glaube wir haben einen neuen Troll. :)

Gruß Andi

Dazu spare ich mir nach dem Hinweis oben einen längeren Kommentar und akzeptiere das als Andis Meinung und nicht als Beleidigung; auch wenn das nicht bei jedem trennscharf bleibt.

Muss aber inhaltlich zurückrudern, da die Bw/das BMVg tatsächlich bei Einführung der SAZV gegen Gerichtsurteile von Anfang der 2000er verstoßen, respektive selbige ignoriert hat und das Privatfahrzeug wieder vom Dienstfahrzeug unterschieden hat.
Der Dienstherr hat schon ein komisches Verhältnis zu (Gesetzes)Treue, Fürsorge etc. p.p.
Aktuelle Klagen dazu - die sicherlich wieder erfolgreich wären - sind mir nicht bekannt.

Die aktuelle Umsetzung der Schulen/AusbZ/etc. ist leider sehr unterschiedlich.
Irgendwo soll es wohl eine Weisung geben, dass Lehrgangsanreisen und -abreisen an Diensttagen durchgeführt werden sollen.
Aber selbst, wenn jemand diese Weisung auftreibt heißt "soll" eben nicht "muss".

F_K

Soll bedeutet muss wenn kann (in Vorschriften und Gesetzen).

Bei Trollen bedeutet es "ich habe weder eine Quelle noch sonstigen Beleg und Haue einfach mal einen raus ..."

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