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Ehrenamtlicher Betreuer - Freistellung möglich?

Begonnen von M05W12S69, 12. Mai 2017, 15:54:40

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M05W12S69

Hallo,

nachdem meine Mutter verstorben ist übernehme ich (und das auch gerne) die gesetzliche Betreuung meines schwerbehinderten Bruders. Ich bin in der Bundeswehrverwaltung zivil tätig, also kein Soldat.

Da es sich nicht verhindern lässt, dass immer wieder auch persönliche Termine bei Ämtern, Behindertenwerkstatt, etc. stattfinden, wollte ich mal in die RUnde fragen, ob es für eine solche Tätigkeit Dienstbefreiung/Sonderurlaub geben kann, oder ob es einfach eine private Sache ist, für die keine Freistellung erfolgt?

Kann da jemand etwas zu sagen?

Sollte ich hier vom Thema her falsch sein, bitte entschuldigen und notfalls verschieben...

BSG1966

Setzen Sie sich mal mit Ihrem Sozialdienst in Verbindung, die können einen da meist recht gut beraten und entsprechende Möglichkeiten mit Ihnen und Ihrer Dienststelle eruieren.

Papierberg

Mit Sonderurlaub (hier: §§ 21,22 SUrlV) werde Sie in dieser Konstallation vermutlich nicht weit kommen und ob eine familienbedingte Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung (§ 92 BBG) überhaupt anwendbar bzw. ein geeignetes Instrument wäre, müssen Sie selbst prüfen. Ob Sie einen verständnisvollen Vorgesetzten haben, der  Ihnen auf lange Sicht mit Dienstbefreiung hilft....möglich, aber auch eher schwierig.
Ich würde Ihnen deshalb ebenfalls dazu raten, den örtlich zuständigen Sozialdienst aufzusuchen und dort Ihre persönliche Situation und die sich Möglichkeiten einer Entlastung zu erörtern.

CIRK


ulli76

Fangen wir mal 3 Schritte weiter vorne an: Wohnt dein Bruder in der Nähe von dir bzw. in der Nähe deines Standotes?

Wenn nein: Kann dein Bruder zu dir oder du in seine Nähe ziehen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Getulio

Zitat von: CIRK am 12. Mai 2017, 18:45:43
Beantrage Sie doch die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes.


Uuuups, das halte ich in dem Zusammenhang aber für einen ziemlich heiklen Vorschlag. Telearbeit bedeutet nicht, dass man freigestellt ist und sich mit dem beschäftigt, was einem gerade in den Sinn kommt, u.a. auch außerdienstlichen Dingen. Auch bei Telearbeit müsste die Betreuung vollständig in der Freizeit stattfinden.

M.E. bergen Vorschläge wie Ihrer die Gefahr, Telearbeit unnötig zu diskreditieren.

M05W12S69

Nein, mir geht es nur um die grundlegende Frage, im Falle eines Termines bei einer Behörde frei gestellt werden zu können, oder ob es private Zeit ist, die genutzt wird. Von Telearbeit bin ich ganz weit weg.

Ulli76: Ich wohne knapp 50km entfernt, mein Dienstort ist jedoch "nur" noch 18km entfernt, wobei mein Part der Betreuung sich um die Behördendinge etc. dreht, das ich natürlich überwiegend postalisch erledigen möchte. Die Betreuung haben wir aufgeteilt, bei mir liegt der "Papierkram", mein anderer Bruder übernimmt das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsvorsorge - ist alles ein wenig kompliziert...

Getulio

Zitat von: M05W12S69 am 12. Mai 2017, 19:50:08
Nein, mir geht es nur um die grundlegende Frage, im Falle eines Termines bei einer Behörde frei gestellt werden zu können, oder ob es private Zeit ist, die genutzt wird. Von Telearbeit bin ich ganz weit weg.

Ulli76: Ich wohne knapp 50km entfernt, mein Dienstort ist jedoch "nur" noch 18km entfernt, wobei mein Part der Betreuung sich um die Behördendinge etc. dreht, das ich natürlich überwiegend postalisch erledigen möchte.

Meine Vermutung wäre, dass es nicht möglich ist, das komplett (z.B. via Sonderurlaub o.ä.) zu (zeitlichen) Lasten des Dienstherrn zu erledigen. Eine Freistellung für einen Termin, der sich nicht in die Freizeit schieben lässt, wäre aber in keiner mir bekannten Dienststelle ein Problem gewesen.

ulli76

Ich denke das lässt sich bei so eine räumlichen Nähe alles irgendwie regeln. Du musst ja nicht jeden Tag zu igendwelchen Terminen wegen deinem Bruder.
Habt ihr Gleitzeit- umso besser- Sprich mit deinem Vorgesetzten ob sich zwingende Abwesenheiten während der Kernarbeitszeit irgendwie regeln lassen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

CIRK

Zitat von: Getulio am 12. Mai 2017, 19:40:30...Telearbeit bedeutet nicht, dass man freigestellt ist und sich mit dem beschäftigt, was einem gerade in den Sinn kommt, u.a. auch außerdienstlichen Dingen.

Das habe ich auch nicht behauptet, aber Telearbeit ist auch gerade dazu eingeführt worden, um die Betreuung von Angehörigen sicherzustellen, also genau das was der TE ja nachgefragt hat.

Getulio

Zitat von: CIRK am 12. Mai 2017, 21:07:14
Zitat von: Getulio am 12. Mai 2017, 19:40:30...Telearbeit bedeutet nicht, dass man freigestellt ist und sich mit dem beschäftigt, was einem gerade in den Sinn kommt, u.a. auch außerdienstlichen Dingen.

Das habe ich auch nicht behauptet, aber Telearbeit ist auch gerade dazu eingeführt worden, um die Betreuung von Angehörigen sicherzustellen, also genau das was der TE ja nachgefragt hat.

Ich glaube, Sie verwechseln hier Betreuung mit Pflege. Betreuung meint das, was früher Vormundschaft hieß, also im Wesentlichen das Erledigen von Papier- und Behördenkram, aber nicht das Erfüllen der Grundbedürfnisse.

Im Übrigen ist Telearbeit unabhängig von einer Pflege/Betreuung/was auch immer und wird auch einfach aus Entgegenkommen persönlicher Wünsche gewährt.

Ich bin weiterhin der Meinung, dass man es dringend vermeiden sollte, den Eindruck zu erwecken, Telearbeiter würden während der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit etwas anderes tun  (können/dürfen) als genau ihren Job. Und nicht einkaufen, Staub saugen o.ä.

Papierberg

Im Rahmen des Genehmigungsprozesses für Telearbeit wird eine Individualvereinbarung abgeschlossen, in der die Präsenzzeiten am Telearbeitsplatz verbindlich festgelegt sind. Selbstverständlich kann man je nach dienstlichem Aufgabenbereich und Vorgesetztem/r hiervon abweichen, z.b. wenn man an einer wichtigen Besprechung in der Dienststelle teilnehmen soll oder aus persönlicher Verhinderung die Telearbeitstage und Präsenztage ausnahmsweise tauscht.
Das Problem liegt in der Praxis eher darin, Telearbeit dahingehend zu managen, dass nicht der zweite oder dritte Antragsteller einer Organisationseinheit in die Röhre schaut, gleich der Großteil des Personalkörpers in Telearbeit möchte oder sie aus persönlichen Vorbehalten grundsätzlich versagt wird. Dann kann es unter den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, vorsichtig formuliert, ggf. sehr unruhig werden. Diese Arbeitsform stellt hohe Anforderungen an Vorgesetzte und Beschäftigte, u.a. Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationskompetenz, Loyalität und gegenseitiges Vertrauen.


Getulio

Zitat von: Papierberg am 13. Mai 2017, 09:26:38
Das Problem liegt in der Praxis eher darin, Telearbeit dahingehend zu managen, dass nicht der zweite oder dritte Antragsteller einer Organisationseinheit in die Röhre schaut, gleich der Großteil des Personalkörpers in Telearbeit möchte oder sie aus persönlichen Vorbehalten grundsätzlich versagt wird. Dann kann es unter den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, vorsichtig formuliert, ggf. sehr unruhig werden. Diese Arbeitsform stellt hohe Anforderungen an Vorgesetzte und Beschäftigte, u.a. Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationskompetenz, Loyalität und gegenseitiges Vertrauen.

Da wiederholen Sie mit blumigen Worten und auf zugegeben höherem Abstraktionslevel, was ich gestern schon schrieb.  ;)

Papierberg

@Getulio
Der höhere Abstraktionslevel hat einen Hintergrund. Aber wir finden sicher noch ein Thema, bei dem wir uns uneinig nasse Klobürsten um die Ohren hauen können.

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